China – Klimaschutz und Entwicklungshilfe

“China kümmert sich nicht um Klimaschutz und Deutschland zahlt auch noch Entwicklungshilfe an China” – zwei Vorwürfe, die man immer wieder in Diskussionen über Klimaschutz zu hören bekommt. Aber stimmt das eigentlich?

Keine Entwicklungshilfe aus Deutschland

Deutschland hat die bilaterale Entwicklungshilfe an China bereits 2010 beendet.
Der Grund liegt auf der Hand: China gilt inzwischen als wirtschaftlich stark und ist selbst ein Geberland, das anderen Staaten Kredite und Investitionen gibt.Von den 1980ern bis etwa 2010 gab es tatsächlich deutsche Entwicklungsprojekte in China. Damals ging es z. B. um Umwelttechnik, Energie oder Infrastruktur.

Klimaschutz

China spielt eine zentrale Rolle im globalen Klimaschutz. Als bevölkerungsreichstes Land der Welt und größte Industrienation verursacht China etwa ein Drittel der weltweiten CO₂-Emissionen. Gleichzeitig investiert das Land massiv in klimafreundliche Technologien und hat ehrgeizige Ziele für die kommenden Jahrzehnte formuliert.

Im Jahr 2020 kündigte Staats- und Parteichef Xi Jinping an, dass China spätestens bis 2030 den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen erreichen und bis 2060 klimaneutral werden will. Diese Ankündigung gilt als wichtiger Schritt, da die Entwicklung in China entscheidend für den weltweiten Kampf gegen den Klimawandel ist. Aktuelle Zahlen zeigen, dass China den Höhepunkt seiner CO₂-Emissionen möglicherweise bereits schon jetzt im Jahr 2026 überschritten hat und nun bereits der Rückgang beginnt.

Ein zentraler Bestandteil der chinesischen Klimapolitik ist der Ausbau erneuerbarer Energien. China ist heute weltweit führend bei der Installation von Solar- und Windkraftanlagen und investiert große Summen in Elektromobilität, Batteriespeicher und moderne Stromnetze. Viele der weltweit produzierten Solarmodule und Batterien stammen aus chinesischer Produktion.

Gleichzeitig steht China vor großen Herausforderungen. Der Energiebedarf des Landes ist durch das starke Wirtschaftswachstum enorm gestiegen, weshalb Kohle weiterhin eine wichtige Rolle in der Energieversorgung spielt. China betreibt zahlreiche Kohlekraftwerke und baut teilweise auch neue Anlagen, um die Stromversorgung sicherzustellen.

Die chinesische Klimapolitik bewegt sich daher in einem Spannungsfeld: Einerseits treibt das Land den Ausbau klimafreundlicher Technologien stark voran, andererseits bleibt es vorerst stark von fossilen Energieträgern abhängig.

(Christian Dümke)

2026-03-13T17:20:34+01:0013. März 2026|Allgemein|

Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

Deutschland sieht sich selbst gern als Motor der europäischen Integration. Wenn es jedoch um die Umsetzung von EU-Recht geht, zeigt sich des Öfteren ein anderes Bild. Die Europäische Kommission hat nun gleich drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Diese betreffen zentrale Themen: Trinkwasserqualität, Barrierefreiheit und die energetische Sanierung von Gebäuden.

Sauberes Wasser – aber Transparenzlücken

Im ersten Verfahren geht es um die EU-Trinkwasserrichtlinie, die eigentlich längst hätte vollständig umgesetzt sein müssen. Ziel der Richtlinie ist es, die Qualität von Leitungswasser weiter zu verbessern, neue Schadstoffe wie Mikroplastik oder hormonwirksame Stoffe stärker zu regulieren und Wasserverluste in den Netzen zu reduzieren. Deutschland hat zwar Teile der Richtlinie umgesetzt – aus Sicht der Kommission aber nicht ausreichend. Kritisiert werden insbesondere Lücken bei Risikobewertungen sowie beim Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über Wasserüberwachung und Gegenmaßnahmen. Das ist kein rein technisches Detail: Gerade beim Thema Trinkwasser geht es auch um Transparenz und Vertrauen. Bürgerinnen und Bürger sollen nachvollziehen können, wie sicher ihr Wasser ist – und was passiert, wenn Probleme auftreten.

Barrierefreiheit: Anspruch und Wirklichkeit

Auch bei der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie sieht Brüssel weiterhin Defizite. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, zentrale Produkte und Dienstleistungen – etwa Smartphones, Computer, E-Books, Bankdienstleistungen oder digitale Kommunikation – barrierefrei zugänglich zu machen. Das Ziel ist klar: Mehr Teilhabe für rund 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU. Deutschland hat nach Einschätzung der Kommission zwar Fortschritte gemacht, doch bestehen weiterhin Umsetzungslücken. Deshalb hat Brüssel nun eine weitere begründete Stellungnahme geschickt – die letzte Stufe vor einer möglichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Damit wird deutlich: Geduld hat auch die Kommission nur begrenzt.

Klimaziele ohne Sanierungsplan

Das dritte Verfahren betrifft die Gebäudepolitik – ein Schlüsselbereich für den Klimaschutz. Deutschland hat den Entwurf seines nationalen Gebäudesanierungsplans nicht fristgerecht bei der Kommission eingereicht. Dabei sollen diese Pläne zeigen, wie die Mitgliedstaaten ihren Gebäudebestand bis 2050 energieeffizient und klimaneutral machen wollen. Ohne solche Strategien fehlt nicht nur Brüssel der Überblick – auch Investoren, Bauwirtschaft und Kommunen fehlt Planungssicherheit.

Zwei Monate Zeit – dann wird es ernst

Dass Deutschland in Vertragsverletzungsverfahren landet, ist kein Einzelfall. Immer wieder zeigt sich ein strukturelles Problem: EU-Recht wird politisch mitverhandelt, aber national dann verzögert oder unvollständig umgesetzt. Für die Kommission sind solche Verfahren ein notwendiges Instrument, um einheitliche Regeln sicherzustellen. Für Deutschland sind sie hingegen ein Hinweis darauf, dass europäische Politik nicht nur in Brüssel gemacht wird – sondern auch zuhause konsequent umgesetzt werden muss. In allen drei Fällen hat Deutschland nun zwei Monate Zeit, auf die Schreiben der Kommission zu reagieren und die Mängel zu beheben. Bleibt eine überzeugende Antwort aus, werden die Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof landen. (Dirk Buchsteiner)

2026-03-13T16:59:14+01:0013. März 2026|Wasser, Wasserrecht|

Bürgerradwege – jeder kann mitmachen!

Dass Bürger selbst für den Bau der Infrastruktur mitverantwortlich sind, hat eigentlich lange Tradition. Jedenfalls mussten sie früher mit sogenannten Fron- oder Schippendiensten dem Feudalherren beim Bau von Landwehren, Straßen oder Deichen unter die Arme greifen. In Zeiten knapper Kommunalkassen und entsprechend geringer personeller Ressourcen stellt sich erneut die Frage, inwieweit bürgerschaftliches Engagement beim Bau von Radwegen wieder eine Rolle spielen kann.

Radweg an Landstraße in Ostfriesland mit windschiefen Bäumen, Deich und Graben.

Tatsächlich gibt es inzwischen in Deutschland zahlreiche Vereine und Initiativen, die den Bau von Radwegen an Landstraßen vorantreiben. Im Gegensatz zu den Frondiensten des Feudalismus machen sie es aus freien Stücken, weil Planung und Bau von Radwegen gerade im ländlichen Raum oft lange auf sich warten lässt und die Fördermittel vom Bundesverkehrsministerium über die letzten Jahre immer weniger wurden. Im ländlichen Raum fällt die Kosten-Nutzen-Analyse von Radwegen zudem oft schlecht aus, wenn nur wenige Gehöfte oder kleine Dorfteile an das Radwegenetz angebunden werden sollen. Das wiederum hat zur Folge, dass die Projekte sehr weit unten auf der Prioritätenliste landen.

Einen Radweg in kurzer Zeit zu bekommen geht daher oft nicht ohne Eigenarbeit. In NRW wurden zwischen 2005 und 2024 immerhin fast 400 km Bürgerradwege fertiggestellt. Weitere Projekte gibt es in Niedersachsen.

Natürlich bedeutet ein Bürgerradweg nicht, dass staatliche Stellen nichts mehr mitreden zu hätten. Rechtlich ist es so, dass straßenbegleitende Radwege Bestandteil der Straße sind, so dass an Landesstraßen das Land Träger der Straßenbaulast ist. Formal ist dann auch das Land Vorhabensträger. Anträge für einen Planfeststellungsbeschluss, der für Radwege oft immer noch erforderlich ist, muss das Land bei der Planfeststellungsbehörde, also dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, stellen. Dafür werden Bürgerradwege in der Regel auch durch das Land gefördert. (Olaf Dilling)

 

2026-03-11T20:41:12+01:0011. März 2026|Allgemein, Verkehr|