Der Windhund hat fertig – Entwurf eines Reifegradverfahrens durch die ÜNB

Die Elektrifizierung bringt immer weitere Letztverbraucher ans Netz: Die Nachfrage nach Netzanschlusskapazität steigt schneller als zugebaut werden kann. Damit rückt der Anspruch auf einen Netzanschluss in den Fokus, für den – abgesehen von der Niederspannung – das Energierecht zwar Grundsätze formuliert, aber kein Verfahren anordnet. § 17 EnWG verlangt lediglich diskriminierungsfreie und transparente Netzanschlüsse, sagt aber nicht, wie man vorgeht, wenn mehr Projekte ans Netz wollen, als technisch möglich ist. Aktuell betrifft das vor allem große Batteriespeicher und Datencenter. Besonders ärgerlich: Viele Projekte werden angemeldet, aber nie oder viel später als andere zeitgleich oder gar später angemeldete andere Projekte im selben Netzabschnitt umgesetzt.

Vor diesem Hintergrund haben die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW am 5. Februar 2026 ein gemeinsam entwickeltes “Reifegradverfahren” vorgeschlagen. Es soll das bisher angewandte Windhundprinzip ersetzen. Der Grundgedanke: Netzanschlusskapazität soll nicht mehr nach Eingangsdatum des Netzanschlussbegehrens verteilt werden, sondern nach Umsetzungswahrscheinlichkeit und -reihenfolge.

Der Vorschlag sieht mehrere Phasen der Verteilung vor. Zunächst soll es eine Informations- und Antragsphase geben. Danach werden die Anträge gebündelt und in sogenannten Clustern betrachtet. Der zentrale Schritt ist die Priorisierung nach Reifegrad. Bewertet werden vier Bereiche: Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie Netz- und Systemnutzen. Erst auf dieser Basis sollen Netzberechnungen und Clusterstudien erfolgen. Am Ende steht eine Angebotsphase mit verbindlichen Netzanschlussreservierungen.

Dieses Verfahren ist an sich zu begrüßen, weil der Netzbetreiber meistens gut beurteilen kann, welche Vorhaben weiter sind als andere. Es ist aber nicht frei von Risiken. Reifegrad ist nicht objektiv, sondern Ergebnis einer Bewertung. Besonders die Kriterien „Leistungsfähigkeit“ und „Systemnutzen“ sind ausgesprochen auslegungsfähig. Es besteht die Gefahr, dass kapitalstarke Akteure strukturell bevorzugt werden und dass Netzbetreiber über das Systemnutzen-Kriterium indirekt politische Prioritäten setzen. Außerdem steigt mit wertenden Entscheidungen das Klagerisiko. Es ist gut möglich, dass erfolgreiche Eilverfahren die endgültige Verteilung für Monate oder Jahre blockieren.

Die nächsten Schritte liegen nun bei Regulierung und Gesetzgebung. Ein solches Verfahren braucht eine klare rechtliche Grundlage. Und es muss in der Praxis so umgesetzt werden, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und fairer Zugang tatsächlich besser werden als im bisherigen Windhundsystem (Miriam Vollmer)

2026-02-07T01:11:48+01:007. Februar 2026|Allgemein, Netzbetrieb, Strom|

Österreich hat “Energieferien”

Als in den 1970er-Jahren die Ölkrise Europa erschütterte, war Energiesparen plötzlich keine abstrakte Idee mehr, sondern bittere Notwendigkeit. Auch Österreich blieb davon nicht verschont. Steigende Heizkosten, knappe Ressourcen und politische Unsicherheit zwangen den Staat zu ungewöhnlichen Maßnahmen – eine davon betraf direkt den Schulalltag: die Einführung der sogenannten “Energieferien”.

Die Idee war ebenso simpel wie pragmatisch. In den kältesten Wochen des Jahres sollten Schulgebäude eine Zeit lang leer bleiben, um dem Staat Heizenergie einzusparen. Eine einwöchige Unterrichtspause im Winter erschien da als wirksames Mittel, um Kosten zu senken und den Energieverbrauch zu reduzieren. So wurden die Energieferien ins Leben gerufen – zunächst klar als Krisenmaßnahme gedacht, nicht als pädagogische Neuerung.

Was als temporäre Lösung begann, entwickelte sich dannzu einem festen Bestandteil des österreichischen Schuljahres. Die Bevölkerung gewöhnte sich an die winterliche Auszeit, und bald zeigte sich, dass die Pause nicht nur wirtschaftliche Vorteile hatte. Schüler und Lehrkräfte profitierten von der Erholung mitten im Schuljahr, während der Tourismus – insbesondere in den Skiregionen – neue Impulse erhielt.

Mit der Zeit verloren die Ferien ihren ursprünglichen Krisencharakter. Die Energieversorgung stabilisierte sich, doch die schulfreie Woche blieb. Der Name „Energieferien“ verschwand aus den offiziellen Regelungen und wurde durch den neutraleren Begriff Semesterferien ersetzt. Inhaltlich änderte sich wenig: Noch immer dauern sie eine Woche und finden im Februar statt, allerdings gestaffelt nach Bundesländern, um Verkehrs- und Tourismusspitzen zu entzerren.

(Christian Dümke)

2026-02-06T18:04:38+01:006. Februar 2026|Allgemein, Energiepolitik|

Wie gehen wir mit Modemüll um?

Shoppen wie ein Milliardär? Sich also alles kaufen können, was man will, weil es so verlockend günstig ist? Der Werbeslogan der chinesischen E-Commerce-Plattform Temu, die seit 2023 den Markt mit extrem günstigen Preisen für Mode flutet, weckt Begehrlichkeiten. Dies ist nicht folgenlos. Neben immer mehr Paketen, die in deutschen Haushalten ankommen, sind auch die Altkleidercontainer am Limit, die Branche stirbt. Was lange als gut funktionierendes Recyclingsystem galt, ist im Begriff unter der Last von Billigmode zusammenzubrechen. In einem Interview mit ntv (siehe hier) findet Bundesumweltminister Carsten Schneider hierfür ungewöhnlich klare Worte: Die Container seien „voll mit diesem Schrott“. Kampf der Klamottenflut!

Schneider beschreibt ein System, das aus dem Ruder gelaufen ist. Täglich kommen rund zwölf Millionen Pakete aus China in der EU an, gefüllt mit T-Shirts, Kleidern oder Hosen für wenige Euro. Was für Konsumentinnen und Konsumenten wie ein Schnäppchen wirkt (und von den Anbietern auch aggressiv so beworben wird), entpuppt sich schnell als ökologisches und wirtschaftliches Problem. Die Stoffe sind häufig so minderwertig verarbeitet, dass sie weder weiterverkauft noch recycelt werden können. Dies ist aber nicht nur Shein oder Temu anzulasten, sondern ein generelles Problem bei Textilien. Dass auch Luxusmode teilweise extrem billig und unter fragwürdigen Bedingungen produziert, wird, ist keine neue Erkenntnis (siehe auch hier). Die Verwirrung des Verbrauchers ist System. Der Bundesumweltminister macht deutlich, dass er die Verantwortung dennoch nicht allein bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sieht. Auch er kenne das Phänomen aus dem eigenen Alltag, erzählt er, nicht zuletzt durch seine Tochter, die zur Kernzielgruppe von Onlineanbietern gehöre. Pakete kommen schnell, die Enttäuschung über die Qualität ebenso. Kleidung, die kaum eine Wäsche übersteht, habe ihren Preis – nur eben nicht an der Kasse, sondern später im System. Billigmode sei nur deshalb so billig, weil Umweltkosten, Ressourcenverbrauch und Entsorgung bislang nicht ehrlich eingepreist würden. Das soll sich ändern. Deshalb erhebt die EU ab Juli eine Zollgebühr von 3 Euro auf alle Pakete mit einem Warenwert von unter 150 Euro. Damit sollen jene Geschäftsmodelle unattraktiver werden, die auf Masse, Wegwerfqualität und aggressive Preispolitik setzen. Bis zum Sommer will das BMUV zudem ein neues Textilgesetz vorlegen. Für Schneider ist das Thema mehr als eine Umweltfrage. Es geht auch um soziale Fairness und wirtschaftliche Vernunft. Ein System, das kurzfristig günstige Preise ermöglicht, aber langfristig Recyclingstrukturen zerstört, Umwelt schädigt und Verantwortung auslagert, sei nicht nachhaltig – weder ökologisch noch gesellschaftlich. Kleidung müsse wieder einen Wert bekommen, der über den Moment des Online-Kaufs hinausreicht. (Dirk Buchsteiner)

2026-02-06T17:30:27+01:006. Februar 2026|Abfallrecht|