Alle Jahre wieder…“ wollen wir unseren virtu­ellen re Advents­ka­lender aufleben lassen, mit dem wir unserer Leser­schaft einen kleinen Einblick geben, was unsere Kanzlei in diesem Jahr so an Verfahren und Projekten betrieben hat.

re Adventskalender mit winterlicher Landschaft und Bergen mit Weihnachtsbäumen und einem hell erleuchteten Haus.

Vor zwei Jahren haben wir hier im Advents­ka­lender unter dem „13. Türchen“ über eine Klage berichtet, mit der Kinder und Senioren eine Fußgän­ger­ampel über eine vierspurige Straße in Berlin-Neukölln erstreiten wollten. Wir würden hier jetzt gerne über den Erfolg dieser Klage berichten, um Mut zu machen in einer Zeit, in der die Berliner Verkehrs­un­fall­sta­tistik wieder mehr Tote und Schwer­ver­letzte zu verzeichen hat, gerade beim Fuß- und Radverkehr. Die Bilanz ist aber leider besten­falls durchwachsen:

Zwar haben sich drei Kinder und zwei Senio­rinnen die Licht­si­gnal­anlage vor Gericht erkämpft. So hatte das Land Berlin nach Erhebung der Klage zunächst die gefor­derte Ampel zugesagt und sich schließlich zur Beendigung des Verfahrens auch in einem gericht­lichen Vergleich zu ihrer Einrichtung verpflichtet. Darüber hinaus will das Land auch die Kosten des Rechts­streits übernehmen – ein klares Zeichen, dass an der Klage auch rechtlich was dran war.

Verkehrszeichen T30, Achtung Kinder, Überholverbot

Obwohl die Initiative diesen Sieg bereits im März errungen hat, gibt es bis heute keine sichere Querung für Schul­kinder, ältere Menschen und allgemein den Fuß- und Fahrrad­verkehr über die vierspurige Straße. Die Umsetzung des Vergleichs zieht sich hin und es gibt noch nicht mal eine feste zeitliche Perspektive, bis wann die Anlage einge­richtet werden soll.

Ein paar Wochen sind es nun noch bis Weihnachten. Wir haben die Hoffnung noch nicht verloren, dass die Berliner Senats­ver­waltung den Kindern und Menschen mit Gehbe­hin­derung in Neukölln ihren Wunsch erfüllt und einen realis­ti­schen und konkreten Zeitplan zur Umsetzung entwi­ckelt: Versprochen ist schließlich versprochen!

Das Klage­ver­fahren führte für die Kläge­rinnen und Kläger Dr. Olaf Dilling.