re Adventskalender Türchen Nr. 7: Erfolgreiche Klage gegen Vattenfall Europe Sales GmbH
Mit unserem re Adventskalender geben wir Ihnen in der Vorweihnachtszeit ein wenig Einblick in echte Fälle, die wir in diesem Jahr bearbeitet haben:
Ein Mandant von uns und Immobilieneigentümer hatte in Berlin immer wieder Streit mit dem örtlichen Grundversorger Vattenfall Europe Sales GmbH. In einem Objekt befanden sich zwei stillgelegte Zähler, über die seit vielen Jahren kein Strom mehr abgenommen wurde. Trotzdem erhielt unser Mandant regelmäßig Rechnungen und Abschlagsfestlegungen für seinen vermeintlichen Stromverbrauch. Dieser Verbrauch wurde in den Rechnungen zwar korrekt mit Null kWh ausgewiesen, aber unser Mandant sollte trotzdem die Grundgebühr und Messentgelte zahlen oder aber die Zähler kostenpflichtig ausbauen lassen. Unser Mandant wollte beides nicht und wandte sich an uns.
Wir waren hier der Rechtsauffassung, dass der Grundversorger die Grundgebühr seines Grundversorgungstarifes nur dann in Rechnung stellen darf, wenn auch ein Grundversorgungsvertrag nach § 36 EnWG und § 2 StromGVV geschlossen worden war. Und ein solcher Vertragsschluss erfordert nach § 2 StromGVV entweder einen Vertragsschluss in Textform oder faktische Stromentnahme aus dem Netz. Beides war nicht gegeben.
Wir wandten uns daher zunächst außergerichtlich an Vattenfall, stießen dort aber auf wenig Verständnis. Nachdem unser Mandant gleichzeitig weiterhin Mahnungen, Mahngebühren und vermeintliche Abschlagsforderungen gefolgt von Inkassoandrohungen erhielt, reichten wir schließlich beim Landgericht Berlin eine negative Feststellungsklage ein.
Bei der negativen Feststellungsklage wird vom Kläger nicht auf Zahlung geklagt oder auf Feststellung eines Vertrages, sondern gerade umgekehrt auf feststellung, dass man dem Beklagten das geforderte Geld gerade nicht schulde oder der vom Beklagten behauptete vertrag gerade nicht besteht. In der Praxis ist die Art der Klage eher selten aber hat seine Berechtigung.
Der gerichtliche Schlagabtausch war dann denkbar kurz. Nachdem Vattenfall sich zunächst auf die Klageschrift gar nicht weiter äußerte und wir uns kurz vor der mündlichen Verhandlung schon fragten, ob es zu einem Säumnisurteil kommen würde, erklärte Vattenfall dann kurz vor der Verhandlung das Anerkenntnis unserer Klage – mit der Folge, dass das Landgericht Berlin ein Anerkenntnisurteil erlies.
Manchmal kann auch alles ganz einfach sein.
(Christian Dümke)