Nun doch: Weiterverteiler sind Versorger im StromPBG

Gefühlt ist der Gaspreisschock 2022 länger her als die Eiszeit, aber zumindest die gerichtliche Aufarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Wer als Letztverbraucher gilt, der Anspruch auf Entlastung hat, ist immer noch Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. Inzwischen gibt es einige erstinstanzliche Urteile und auch ein Urteil des OLG Nürnberg in zweiter Instanz (auch wir haben eins der Urteile erwirkt und führen weitere Verfahren). Bisher waren alle Gerichte davon überzeugt, dass es abweichend von der bisherigen Praxis der Übertragungsnetzbetreiber nicht darauf ankommt, ob ein Energieversorger selbst einen Lieferantenrahmenvertrag abgeschlossen hat, oder ob er als Weiterverteiler die Abwicklung der Lieferung als Leistung auf einen Dritten übertragen hat.

Vor diesen Entscheidungen waren die Übertragungsnetzbetreiber einig: In diesen Fällen sei der Energieversorger als Letztverbraucher anzusehen, der eigentliche Letztverbraucher dagegen hätte keinen Entlastungsanspruch, denn er liefere nicht “über ein Netz”, was das StromPBG voraussetzt. Entlastungsverpflichtet und erstattungsberechtigt gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber wäre der Vorversorger. Ausgangspunkt für die Berechnung des Entlastungsanspruchs sei damit der Strompreis im Verhältnis Vorversorger – Energieversorger, was für viele Unternehmen eine empfindliche Einbuße bedeutet, selbst wenn der Energieversorger die Entlastung weitergibt.

Nun kommt – mal wieder FAQ – die Kehrtwendung. Das BMWK schließt sich der Rechtsauffassung der Gerichte an. Auch Weiterverteiler liefern Strom über ein Netz – und sind damit entlastungsverpflichtet und erstattungsberechtigt – wenn

  • ein schuldrechtlicher Stromliefervertrag zwischen dem Stromversorger und dem
    belieferten Endkunden besteht,
  • die belieferte Entnahmestelle mit einer Marktlokations-Identifikationsnummer
    registriert ist und
  • ein Netznutzungsvertrag zwischen dem jeweiligen Endkunden oder einem
    vertraglich mit dem Stromversorger verbundenen Dienstleister und dem Netzbetreiber besteht.

Erste Signale der Übertragungsnetzbetreiber lassen erkennen, dass bisher zurückgehaltene Zahlungen an Stromversorger nun schnell fließen sollen, wenn die Prüfbehörde bestätigt, dass die drei genannten Kriterien vorliegen. Gleichzeitig bedeutet das für Unternehmen, die sich an die bisherige Praxis der Übertragungsnetzbetreiber gehalten haben: Beeilen Sie sich, hier gelten nun neue Fristen. Insbesondere, wenn die Höchstgrenzen noch durch die Prüfbehörde festgestellt werden müssen, müssen die begünstigten Unternehmen sich beeilen: Schon zum 20.12.2024 muss beantragt werden, finale Selbsterklärungen müssen zum 31.01.2025 vorliegen. Die Versorger müssen zum 28.02.2025 abrechnen

Bitte melden Sie sich schnell, wenn hier vor Weihnachten noch etwas veranlasst werden muss (Miriam Vollmer).

2024-11-29T21:53:49+01:0029. November 2024|Allgemein|

Auf der Zielgeraden zur Verpackungsverordnung – PPWR

Verpackungsverordnung? Das war doch das, was wir hatten, bevor es das Verpackungsgesetz gab? Wer so denkt, liegt leider doch daneben. Es geht um die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Hier gibt es nun aktuelle Bewegung. Am 27.11.2024 hat nun das Europaparlament dem Entwurf zugestimmt. Zu erwarten ist, dass es im Rat zeitnah weitergehen wird und auch dieser zustimmt.


Zwar war eigentlich schon im März eine Einigung erzielt worden und das Parlament hatte bereits im April dieses Jahres zugestimmt. Doch dann kam es noch anders und es wurden neue Punkte ergänzt. Nun wurde die finale Fassung angenommen. Damit befindet sich das Rechtsetzungsverfahren auf der Zielgeraden, vermutlich kommt die Verordnung noch in diesem Jahr.

Die Verpackungsverordnung ist ein Bestandteil des Green Deals sowie des CEAP (Circular Economy Action Plan), also jenem Fahrplan, wie die EU in den nächsten Jahren weniger Abfälle, mehr Recycling und den Schutz unserer Ressourcen erreichen möchte. Im Kern geht es bei der Verordnung um die Reduzierung von Verpackungsabfällen. Dies soll erzielt werden durch Designanforderungen für recycling-orientierte Verpackungen und die Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR). Gefördert wird auch die Implementierung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch ökomodulierte EPR-Systeme (Erweiterte Herstellerverantwortung), die Unternehmen dazu anregen sollen, umweltfreundlichere Verpackungen herzustellen. 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt wiederverwendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recyclingfähig sein. Warten wir’s ab, ob das gelingen wird. (Dirk Buchsteiner)

2024-11-29T16:10:17+01:0029. November 2024|Allgemein|

Nukleare Mikrogeneratoren: Eine Revolution in der Energieversorgung?

In einer Welt, die zunehmend nach nachhaltigen und effizienten Energiequellen sucht, stehen nukleare Mikrogeneratoren immer wieder mal im Fokus von Pressemeldungen zu innovativen Energieversorgungstechnologien. Diese kompakten und langlebigen Energiequellen sollen die Prinzipien der Kernenergie in Miniaturform nutzen, um zuverlässige und langlebige Stromversorgung zu gewährleisten. Sie bieten nach Ansicht der Befürworter vielversprechende Lösungen für Anwendungen, bei denen traditionelle Energiequellen an ihre Grenzen stoßen.

Was sind nukleare Mikrogeneratoren?

Nukleare Mikrogeneratoren sind kleine Energiequellen, die die Energie aus radioaktiven Materialien nutzen, um Elektrizität zu erzeugen. Anders als konventionelle Kernkraftwerke arbeiten sie in einem viel kleineren Maßstab und setzen auf passive Sicherheitsmechanismen. Häufig kommen radioaktive Isotope wie Plutonium-238 oder Strontium-90 zum Einsatz, die durch ihren Zerfall Wärme erzeugen. Diese Wärme wird dann in elektrische Energie umgewandelt, typischerweise mithilfe thermoelektrischer Generatoren.

Die Technologie ist nicht neu: Bereits in den 1960er-Jahren wurden sogenannte Radioisotopenthermoelektrische Generatoren (RTGs) in der Raumfahrt eingesetzt, etwa in den Voyager-Sonden der NASA. Die moderne Entwicklung von nuklearen Mikrogeneratoren zielt jedoch auf breitere Anwendungen ab, von der Erdölindustrie bis hin zu abgelegenen Siedlungen.

Herausforderungen

Trotz ihrer vermeintlichen Vorteile stehen nukleare Mikrogeneratoren vor einigen Herausforderungen:

Der Umgang mit radioaktivem Material erfordert strikte Sicherheitsprotokolle, um Missbrauch oder Lecks zu verhindern. Die Entwicklung und Produktion von Mikrogeneratoren ist teuer, was ihren Einsatz bislang auf spezielle Anwendungen beschränkt. Der Einsatz nuklearer Technologien unterliegt strengen nationalen und internationalen Vorschriften, was den Entwicklungsprozess verlangsamen kann.

Die Zukunft der nuklearen Mikrogeneratoren

Die technologische Entwicklung in diesem Bereich schreitet rasch voran. Fortschritte in Materialien, Miniaturisierung und Sicherheit könnten nukleare Mikrogeneratoren in den nächsten Jahrzehnten zu einer praktikablen Option für eine Vielzahl von Anwendungen machen. Insbesondere in einer Ära, in der zuverlässige und emissionsarme Energiequellen gefragt sind, könnten diese Mini-Reaktoren eine entscheidende Rolle spielen.

Es bleibt abzuwarten, ob es entsprechenden Unternehmen gelingt, sichere, wirtschaftliche und marktreife Lösungen zu entwickeln, denn bisher existieren derartige Kraftwerke zum Zweck der Bevölkerungsversorgung nur auf dem Papier.

(Christian Dümke)

2024-11-29T14:31:28+01:0029. November 2024|Allgemein|