Verpa­ckungs­ver­ordnung? Das war doch das, was wir hatten, bevor es das Verpa­ckungs­gesetz gab? Wer so denkt, liegt leider doch daneben. Es geht um die EU-Verpa­ckungs­ver­ordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Hier gibt es nun aktuelle Bewegung. Am 27.11.2024 hat nun das Europa­par­lament dem Entwurf zugestimmt. Zu erwarten ist, dass es im Rat zeitnah weiter­gehen wird und auch dieser zustimmt.


Zwar war eigentlich schon im März eine Einigung erzielt worden und das Parlament hatte bereits im April dieses Jahres zugestimmt. Doch dann kam es noch anders und es wurden neue Punkte ergänzt. Nun wurde die finale Fassung angenommen. Damit befindet sich das Recht­set­zungs­ver­fahren auf der Zielge­raden, vermutlich kommt die Verordnung noch in diesem Jahr.

Die Verpa­ckungs­ver­ordnung ist ein Bestandteil des Green Deals sowie des CEAP (Circular Economy Action Plan), also jenem Fahrplan, wie die EU in den nächsten Jahren weniger Abfälle, mehr Recycling und den Schutz unserer Ressourcen erreichen möchte. Im Kern geht es bei der Verordnung um die Reduzierung von Verpa­ckungs­ab­fällen. Dies soll erzielt werden durch Design­an­for­de­rungen für recycling-orien­tierte Verpa­ckungen und die Verwendung von Post-Consumer-Recycling­ma­terial (PCR). Gefördert wird auch die Imple­men­tierung nachhal­ti­gerer Verpa­ckungs­lö­sungen durch ökomo­du­lierte EPR-Systeme (Erwei­terte Herstel­ler­ver­ant­wortung), die Unter­nehmen dazu anregen sollen, umwelt­freund­li­chere Verpa­ckungen herzu­stellen. 2030 müssen alle Verpa­ckungen auf dem EU-Markt wieder­ver­wendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recycling­fähig sein. Warten wir’s ab, ob das gelingen wird. (Dirk Buchsteiner)