Verpackungsverordnung? Das war doch das, was wir hatten, bevor es das Verpackungsgesetz gab? Wer so denkt, liegt leider doch daneben. Es geht um die EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR). Hier gibt es nun aktuelle Bewegung. Am 27.11.2024 hat nun das Europaparlament dem Entwurf zugestimmt. Zu erwarten ist, dass es im Rat zeitnah weitergehen wird und auch dieser zustimmt.
Zwar war eigentlich schon im März eine Einigung erzielt worden und das Parlament hatte bereits im April dieses Jahres zugestimmt. Doch dann kam es noch anders und es wurden neue Punkte ergänzt. Nun wurde die finale Fassung angenommen. Damit befindet sich das Rechtsetzungsverfahren auf der Zielgeraden, vermutlich kommt die Verordnung noch in diesem Jahr.
Die Verpackungsverordnung ist ein Bestandteil des Green Deals sowie des CEAP (Circular Economy Action Plan), also jenem Fahrplan, wie die EU in den nächsten Jahren weniger Abfälle, mehr Recycling und den Schutz unserer Ressourcen erreichen möchte. Im Kern geht es bei der Verordnung um die Reduzierung von Verpackungsabfällen. Dies soll erzielt werden durch Designanforderungen für recycling-orientierte Verpackungen und die Verwendung von Post-Consumer-Recyclingmaterial (PCR). Gefördert wird auch die Implementierung nachhaltigerer Verpackungslösungen durch ökomodulierte EPR-Systeme (Erweiterte Herstellerverantwortung), die Unternehmen dazu anregen sollen, umweltfreundlichere Verpackungen herzustellen. 2030 müssen alle Verpackungen auf dem EU-Markt wiederverwendbar oder auf wirtschaftlich vertretbare Weise recyclingfähig sein. Warten wir’s ab, ob das gelingen wird. (Dirk Buchsteiner)
Hinterlasse einen Kommentar