Der Sprung: Vom BEHG zum ETS II

Ab 2027 werden auch die Emissionen aus Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl europaweit bewirt­schaftet. Das neue System heißt ETS II. Ab diesem Jahr wird es damit einen europäi­schen Markt­preis für die aus der Verbrennung dieser Brenn- und Treib­stoffe resul­tie­renden Emissionen geben. Die Bundes­re­publik hat dann keine Möglichkeit mehr, durch kosme­tische Änderungen im Klima­schutz­gesetz mangelnde Minde­rungs­er­folge in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu verstecken: Der Verbraucher zahlt dann einen ehrlichen Preis an der Tankestelle oder auf der Gasrechnung, der auf dem auf jede t CO2 herun­ter­ge­bro­chenen Minde­rungsziel für diese Sektoren beruht. Bis es soweit ist, läuft der deutsche Brenn­stoff-Emissi­ons­handel, der nach ganz ähnlichen Regelungen abläuft, wie sie für den ETS II gelten sollen, nur gibt es derzeit noch keine Markt­preis, sondern staatlich festge­legte Fixpreise ohne festge­legtes und damit endliches Budget.

Doch auch wenn der Sprung vom BEHG ins neue EU-System erst 2027 ansteht, so wird der ETS II hinter den Kulissen bereits ab dem laufenden Jahr vorbe­reitet. An sich hätte die Bundes­re­publik bis zum 30.06.2024 die neuen Regeln umsetzen und so wichtige gesetz­liche Gundlagen festlegen müssen. Denn auch wenn das offen­sichtlich nicht funktio­niert hat, muss die Bundes­re­publik bis Ende 2024 eine ergän­zende Bericht­erstattung durch die Verant­wort­lichen für das neue System gewähr­leisten, die ab Berichtsjahr 2024 vorge­sehen ist.

Doch wie soll der Übergang nun konkret aussehen? Bis jetzt gibt es keine Äußerungen hierzu aus der Bundes­re­gierung. Inter­essant ist aller­dings ein Papier der Agora, die ein Konzept für den Übergang vom natio­nalen zum EU-Emissi­ons­handel schon im Oktober 2023 vorgelegt hat.

Inter­essant: Die Agora erwartet einen CO2-Preis im ETS II von über 200 EUR. Dies beruht auf dem schlep­penden Emisisons­rückgang in den Sektoren Gebäude und Verkehr. Tatsächlich passiert vor allem im Verkehrs­be­reich praktisch nichts. Auf dieser Basis überschlägt die Agora einen Preis­an­stieg für Benzin von 38 ct/l und von 3 ct/kWh für Erdgas.

Um einen krassen Preis­sprung zu vermeiden, schlägt der Think Tank vor, den natio­nalen CO2-Preis schneller als bisher festgelegt zu erhöhen, um so Markt­si­gnale zu setzen und zu verhindern, dass Menschen 2027 durch den ETS II überrascht werden. Anders als viele Befür­worter des Emissi­ons­handels fordern, setzt sich die Agora nicht nur „ETS only“ ein, also eine rein markt­ge­stützte Strategie, sondern für einen Instru­men­tenmix unter Einschluss von Ordnungs­recht. Zudem sollen die Einnahmen aus dem Emissi­ons­handel genutzt werden, die Bürger zu entlasten und den Techno­lo­gie­wechsel zu erleichtern.

Es bleibt abwarten, wie die Bundes­re­gierung diesen Übergang nun gestaltet. Bleibt sie untätig, so würde dieses und nächstes Jahr der Preis für fossile Brenn- und Treib­stoffe sich nur sehr wenig verändern, um dann 2026 und erst recht 2027 steil nach oben zu gehen. Dies müsste dann aber die nächste Bundes­re­gierung kommu­ni­zieren und moderieren (Miriam Vollmer).

2024-06-28T22:32:59+02:0028. Juni 2024|Allgemein, Emissionshandel|

Schweden sagt Strom­leitung nach Deutschland ab

Schweden hat den Plan, eine neue Strom­leitung nach Deutschland zu bauen, abgesagt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Deutschland keine unter­schied­lichen Strom­preis­zonen besitzt.

Strom­preis­zonen innerhalb eines Landes reflek­tieren regionale Unter­schiede in Angebot und Nachfrage von Elektri­zität. Sie sind geogra­fische Gebiete, in denen der Strom­preis variieren kann. Diese Zonen werden festgelegt, um die regio­nalen Unter­schiede in der Strom­pro­duktion, ‑nachfrage und den Netzka­pa­zi­täten zu berück­sich­tigen. In Gebieten mit hoher Nachfrage und/oder geringer Produktion – wie hier etwa etwa Süddeutschland – kann der Strom­preis dann höher sein, um die Kosten für den Transport und die Netzbe­lastung auszu­gleichen. Umgekehrt kann der Preis in Regionen mit hoher Produktion und/oder geringer Nachfrage – wie etwa in Norddeutschland – niedriger sein.

Diese Preis­dif­fe­ren­zie­rungen helfen, das Stromnetz zu entlasten, indem sie Anreize für eine effizi­entere Nutzung und Verteilung von Strom schafft. Verbraucher und Produ­zenten werden so motiviert, ihre Aktivi­täten zeitlich und räumlich anzupassen, um Kosten zu minimieren und die Netzsta­bi­lität zu gewährleisten.

In Schweden gibt es verschiedene Strom­preis­zonen, die regionale Unter­schiede in der Strom­nach­frage und ‑produktion wider­spiegeln. Durch die fehlende Preis­dif­fe­ren­zierung in Deutschland würde der Strom­export zu Verzer­rungen führen und die schwe­di­schen Verbraucher benach­tei­ligen. Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit einer abgestimmten Energie­po­litik und zeigt die Heraus­for­de­rungen der Integration europäi­scher Energie­märkte auf.

(Christian Dümke)

2024-06-28T12:49:37+02:0028. Juni 2024|Energiepolitik, Netzbetrieb|