Der Missstand ist bekannt: Die Syste­matik der Netzent­gelte belohnt die Regionen, die den Ausbau der Erneu­er­baren verweigern. Die Anreiz­wirkung ist fatal. Am 1.12.2023 hat die Bundes­netz­agentur (BNetzA) deswegen ein Eckpunk­te­papier zur besseren Verteilung von Ausbau­kosten für erneu­erbare Strom­erzeugung vorgelegt. Bis zum 31.1.2024 läuft nun eine öffent­liche Konsul­tation.

Die Mechanik des Problems: Wenn regional Windkraft- und PV-Freiflä­chen­an­lagen zugebaut werden, muss mehr Strom abtrans­por­tiert werden. Die Ausbau­kosten für die Kapazi­täts­er­wei­terung der Netze unterhalb der Höchst­span­nungs­ebene wachsen, auch die Aufwen­dungen für Digita­li­sierung nehmen zu. Die Erzeu­gungs­ka­pa­zi­täten besonders in Norddeutschland übersteigen die Entnah­melast und erfordern Rückspeisung bzw. Weiter­transport von Energie in andere Netzre­gionen. Die Netzent­gelte sind aber an die Entnah­me­stelle geknüpft (§ 17 StromNEV). Je weniger Nutzer den höheren Netzent­gelten gegen­über­stehen, desto spürbarer sind letztlich auch höhere Strom­kosten in den betrof­fenen Netzgebieten.

Um Abhilfe zu schaffen, will die BNetzA nun die – frisch am 10.11.2023 im Rahmen der EnWG-Novelle beschlossene –  Option aus § 21 Abs. 3 S. 4 Nr. 3 g) EnWG nutzen. Hiernach kann die BNetzA Regelungen zur Ermittlung beson­derer Kosten­be­las­tungen einzelner Netzbe­treiber oder einer Gruppe von Netzbe­treibern im Zusam­menhang mit dem Ausbau der Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Energien festlegen.

Konkret schlägt die Behörde ein dreistu­figes Modell vor, das den Mecha­nismus der Umlage in § 19 StromNEV nutzt: Zuerst wird eine besondere Kosten­be­lastung des Netzbe­treibers ermittelt. Ob eine solche „besondere“ Belastung soll vorliegen, wenn ein bestimmter Schwel­lenwert überschritten wird – für diesen Abgleich will die BNetzA eine Kennzahl auf Grundlage der ans Netz angeschlos­senen, erneu­er­baren Erzeu­gungs­leistung bilden. Im zweiten Schritt könnte die so ermit­telte Mehrbe­lastung bundesweit verteilt werden – und in den betrof­fenen Regionen drittens die Netzent­gelte sinken. Die finan­zi­ellen Auswir­kungen wären beträchtlich. Aktuell wären 17 Netzbe­treiber (mit 10,5 Mio. versorgten Netznutzern) in Zustän­digkeit der BNetzA berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. Nach den – vorläu­figen und mit zahlreichen ifs and thens verse­henen – Berech­nungen der BNetzA könnten einzelne Player mit einem Rückgang der Entgelte um bis zu 25% rechnen. Überwiegend würde eine Anglei­chung an den aktuellen Bundes­durch­schnitt der Netzent­gelte erfolgen.

Festgelegt werden soll das neue Wälzungs­modell im dritten Quartal 2024. In Kraft treten könnte es zum 1.1.2025. Das könnte ein letzter Versuch sein, die gemeinsame Gebotszone in Deutschland aufrecht­zu­er­halten und nicht das Engpass­di­lemma zu wieder­holen, das 2019 zur Auflösung der gemein­samen Gebotszone mit Öster­reich geführt hatte (Dr. Miriam Vollmer/Friederike Pfeifer).