Die EEG-Umlage soll möglichst schnell Geschichte werden, darüber besteht offenbar Einigkeit (wir berichteten). Sorge besteht offenbar bei der Frage, ob die Energieversorger diese Entlastung auch an die Verbraucher weitergeben werden. Angeblich prüft man im Ministerium von Wirtschaftsminister Habeck entsprechende rechtliche Verpflichtungen.
Die Frage ist, ob entsprechende regulatorische Vorgaben des Gesetzgebers überhaupt erforderlich wären.
Ist der Strompreis des Kunden variabel, weil sein Liefervertrag eine Preisanpassungsklausel enthält, ist dies ohnehin nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nur dann rechtlich zulässig wenn diese Preisklausel auch eine Verpflichtung zur Weitergabe von gesunkenen Preisbestandteilen, wie etwa der EEG-Umlage enthält. Die Nichtweitergabe der weggefallenen EEG würde hier also schon einen Rechtsverstoß darstellen.
Es ist auch nicht zu erwarten, dass der Wegfall der Umlage dem Kunden vom Versorger verschwiegen werden kann denn gem. § 40 Abs. 3 Nr. 3 EnWG müssen die Preisbestandteile einschließlich Steuern, Abgaben und Umlagen in der Abrechnung gesondert ausgewiesen werden.
Hat der Kunde dagegen einen Festpreisvertrag abgeschlossen, bei dem sich die Preisfixierung auch auf die EEG-Umlage bezieht (also ein Vertrag bei dem nicht nur eine eingeschränkte Preisgarantie vom Versorger zugesichert wurde), müsste der Wegfall der EEG Umlage dagegen nicht weitergegeben werden. Hier hat der Kunde allerdings den Verzicht auf Preissenkungen bewusst gegen den Vorteil der Absicherung gegen Preiserhöhungen eingetauscht.
Bei der Gestaltung der EEG-Umlage hatte der Gesetzgeber seinerzeit auch bewusst ein anderes Konstrukt gewählt als beispielsweise bei der Umsatzsteuer, die erst „am Ende“ auf den Gesamtnettopreis addiert wird und deren Wegfall oder Senkung sich daher immer auf den Endpreis des Kunden auswirkt. Es gibt genau genommen schon keine gesetzliche Vorschrift, die Energieversorger gezwungen hätte die EEG Umlage überhaupt an den Kunden weiterzuberechnen.
Ich habe genau diesen Fall: Stromtarif mit eingeschränkter Preisgarantie, jedoch wurde die Absenkung der EEG-Umlage in der Endabrechnung nicht an mich weitergeleitet. Der kWh-Preis blieb über den ganzen Vertragszeitraum von 03/2021 – 02/2022 gleich.
Auf Nachfrage hieß es:
„Sie erkundigen sich nach der Entwicklung der Preise im Hinblick auf die EEG-Umlage für 2022.
Wir berücksichtigen die Entwicklung aller Kostenbestandteile innerhalb der Kalkulation für Ihren Strompreis, darunter selbstverständlich auch die gesunkene EEG-Umlage für 2022.
Aufgrund gegenläufiger Kostenentwicklung anderer Preisbestandteile, insbesondere den Kosten für die Beschaffung von Strompreisen, ergibt sich in der Gesamtbetrachtung derzeit leider kein Spielraum für eine Senkung der Preise auf Grundlage der Veränderung der EEG-Umlage, zum 01.01.2022.
Hierzu bitten wir auch angesichts der derzeitigen Preisentwicklung auf den Rohstoffmärkten für Ihr Verständnis.“
Nein, dafür habe ich kein Verständnis. Was kann ich tun?
Hallo Andreas, die Bondesregierung hat das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ derart durch den Bundestag und Bundesrat auf den Weg bringen lassen, als dass die tatsächliche Weitergabe des Wegfalls der EEG-Umlage ab 1. Juli 2022 auch tatsächlich verpflichtend ist. Ich weiß zwar nicht, wie Ihre Preisanpassungsklausel in den Ergänzenden Bedingungen bzw. Allgemeinen Vertragsbedingungen im Einzelnen aussieht, aber hier müsste die Klausel sowohl der AGB-Kontrolle (§§ 307ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches), als auch den Vorgaben des Änderungsgesetzes, als auch den weiteren rechtlichen Bedingungen zwingend standhalten.
Hallo Herr Gutwinski,
ich habe das gleiche Problem wie von Ihnen geschildert. Die Absenkung vom 01.01.22 bis 30.06. 22 wurde nicht an micht weitergegeben. Die Absenkung vom 01.07.22 bis zum Ende des Vertrages am 31.07. wurde weitergegeben.
Was haben Sie weiter unternommen ?
In meinem Fall (Vertrag mit Preisgarantie) wurde die ab Mitte 2022 halbierte EEG-Umlage berücksichtigt, also an mich weiter gegeben, ab 1.1.23 wurde jedoch wieder der alte Preis berechnet, also wie bei voller EEG-Umlage. Ich kann mir dies nur so erklären, dass das Gesetz zum 31.12.22 ausgelaufen ist und der Stromlieferant nun meint, wieder auf den alten Preis hochzugehen zu dürfen. Aber ist das zutreffend?
Ich habe bei meinem Stromanbieter (e.on) exakt das gleiche Verhalten: Die Absenkung von 07/22 bis 12/22 wurde weitergegeben, ab 01/2023 wird wieder der „alte“ Preis berechnet.
Zitat e.on: „Die Senkung der EEG-Umlage auf 0 Cent war ursprünglich durch den Gesetzgeber zum 01.01.2023 angesetzt. Auf dieser Grundlage wurden die Preise durch E.ON entsprechend kalkuliert und somit ist die ab 2023 geltende EEG-Umlage von 0 ct in Ihrem Preis ab 01.01.2023 bereits berücksichtigt.“
Wann wurde denn dieAbsenkung für 2023 beschlossen? Mein Vertrag ist von Ende Februar 2022. Ist es überhaupt mögilch, daß e.on dies schon kalkukliert haben kann?
Hallo alle zusammen,
ich habe denselben Fall wie Christian L., auch mit e.on. Absenkung vom 7/22 bis 12/22 weitergegeben und ab 1/23 wieder der alte Preis.
Bei mir war die Begründung: Ich hätte ein Vertrag mit Preisgarantie! Die Weitergabe der EEG Umlage, 7/22 bis12/22, war ein Fehler, seitens e.on, zu meinen Gunsten!
In meinen Bedienungen der Preisgarantie heißt es: …Ausgenommen von diese Preisgarantie sind Änderungen der Umsatzsteuer… Alle anderen Preisbestandteile werden durch die Preisgarantie fixiert.
Wenn der Gesetzgeber doch das Vorschreibt: Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben.
Wie kann es sein, dass die Stromanbieter so ein Schmu mit uns Verbrauchern treiben?
Hallo alle zusammen,
ich habe denselben Fall wie Christian L. und Peter E.
Mein Stromanbieter EnviaM argumentiert so, dass die Weitergabe der Absenkung der EEG- Umlage sei von Juli bis Dezember 2022 nur erfolgt, weil der Staat die Stromanbieter dazu gezwungen hat. Eine Weitergabe ab 01/2023 sei für Verträge mit voller Preisgarantie nicht vorgesehen.
Dazu muss ich sagen, dass ich den Vertrag bereits seit 2019 habe und die Preisgarantie immer nur auf 12 Monate bezogen wird. Dann erfolgt in der Regel eine Preisanhebung und der neue Preis wird dann wieder mit der entsprechenden Garantie für 12 Monate versehen. Jedoch habe ich zum Stichtag im Jahr 2022 kein Schreiben zur Preisanhebung erhalten und somit auch keine Verlängerung der Preisgarantie – Selbige ist somit bei mir zum 31.03.2022 ausgelaufen. Der von mir kontaktierte Mitarbeiter der Bundesnetzagentur machte mir aufgrund dieser Konstellation große Hoffnungen das von EnviaM ab 01.01.2023 einbehaltene Geld der zuvor abgeschften EEG- Umlage zurückzubekommen – na schauen wir mal.
Ich habe dasselbe Problem mit EON. Mein Vertrag hat eine Preisanpassungsklausel. Ich habe die Weitergabe des Wegfalls der EEG-Umlage in der Rechnung für 2023, aber auch für die Berechnung 2023/2024 reklamiert. EON antwortet gar nicht mehr, schweigt und weigert sich auch weiter auf die Reklamation einzugehen. Ich warte jetzt auf die Rechnung in 2024.
Ach ja, EON verweigert mir auch die Kündigung, weil EON das Antragsdatum als Vertragsbeginn nimmt.
Vertrag abgeschlossen 25.1.2022, Lieferbeginn 1.3.2022. Aus meiner Sicht ist das ganze Verhalten von EON unseriös.