Wenn der Konflikt mit Polen sich weiter zuspitzt, stellt sich die Frage nach den Sankti­ons­mög­lich­keiten der Kommission noch mal ganz grund­sätzlich: Denn Polen hat bereits angekündigt, fälligen Straf­zah­lungen nicht Folge zu leisten. Die hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einer­seits wegen des Braun­koh­le­ta­gebaus bei Turow angekündigt. Denn nach einer Klage Tsche­chiens hatte der EuGH festge­stellt, dass erfor­der­liche Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fungen nicht durch­ge­führt worden waren und die Gefahr besteht, dass in der Grenz­region der Grund­was­ser­spiegel abgesenkt wird.

Europapalast mit Fahnen

Daraufhin hat der stell­ver­tre­tende Justiz­mi­nister, Marcin Romanowski, über Twitter verlauten lassen „Sie werden keinen Cent bekommen“. Nun ist es tatsächlich so, dass die EU-Kommission weder eine Polizei hat noch ein Heer, das in Polen einmar­schieren kann. Und das ist letztlich wahrscheinlich auch gut so. Denn die ursprüng­liche Idee der EU war, in Europa Frieden zu schaffen, ein Forum, wo sich die Natio­nal­staaten mit der Kraft der besseren Argumente zur Koope­ration bringen.

Wenn aber – wie seitens der aktuellen polni­schen Regierung – die Bereit­schaft zur Koope­ration gegen Null tendiert. Was für Möglich­keiten gibt es? Ein Weg hat nun die EU-Kommission aufge­zeigt. Wenn ein Land nach mehrma­liger Auffor­derung nicht zahlt, würden die betrof­fenen Beträge einge­zogen. Notfalls könne die Summe auch aus EU-Zahlungen an das Land kompen­siert werden.

Das trägt jeden­falls für Länder die Polen, die Netto-Empfän­ger­länder sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Geber­länder wie Deutschland oder Frank­reich nicht ebenfalls  auf die Idee kommen, ihre Straf­zah­lungen zu verweigern. Denn dann würde die Integra­ti­ons­kraft der Union tatsächlich auf die harte Probe gestellt (Olaf Dilling).