In 2 Jahren soll nach aktueller Planung in Deutschland der letzte Kernreaktor vom Netz gehen. Für 1900 Behälter mit atomarem Abfall (ca. 27.000 Kubikmeter) muss dann ein sicheres Endlager gefunden werden. Die aktuell verwendeten Schutzbehälter sind nur für eine Haltbarkeit von 100 Jahren ausgelegt und die derzeit bestehenden Zwischenlager sind eben auch nur eine Zwischenlösung.
Das weiß man natürlich schon länger und sucht daher bereits seit dem Jahr 1972 nach einem geeigneten Endlagerstandort. Die deutsche Suche ist dabei zumindest begrifflich im Bewusstsein der Öffentlichkeit eng verknüpft mit dem Ortsnamen Gorleben, wo ein 14 Kilometer langer und bis zu 4 km breiter unterirdischer Salzstock seit 1979 auf seine Eignung als Endlager untersucht wird. Salz besitzt eine gute Abschirmwirkung gegen radioaktive Strahlung. Der Auswahl von Gorleben haftet dabei allerdings seit langem auch der Vorwurf an, eher aus politischen denn aus geologischen Gründen getroffen worden zu sein. Die Gegend ist dünn besiedelt und lag damals im „Zonenrandgebiet“ – also dicht an der Grenze zur DDR.
Rechtsgrundlage zur Regelung der Standortsuche und Auswahl ist das „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle“ (StandAG). Und hiernach ist der Salzstock Gorleben nun wohl als ungeeignet vom Tisch. Dies bescheinigt zumindest die aktuelle „Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß § 22 bis 24 Stand AG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß § 13 Stand AG“ der Bundesgesellschaft für Endlagerung vom 28.98.2020.
Die Wahl will sorgfältig getroffen sein, denn das 300 Meter unter der Erdoberfläche eingelagerte Material wäre im Zweifel nicht mehr rückholbar. Als besonders problematisch und letztendliches Ausschlusskriterium erwies sich dabei offenbar der geologische Umstand, dass das Kriterium „Schutz des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches“ als nicht ausreichend erfüllt angesehen wurde. Erforderlich wäre eine Überdeckung des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches mit grundwasserhemmenden Gesteinen – denn Salz hält zwar der Radioaktivität stand, löst sich aber bei Kontakt mit Wasser auf. Eindringendes Wasser war bekanntlich auch eines der Probleme beim gescheiterten „Versuchsendlager“ im ehemaligen Salzbergwerk Asse II. Laut Untersuchungsergebnis steht die Gorlebener Salzstruktur in Kontakt mit quartären Ablagerungen, wodurch „eine potenzielle hydraulische Wirksamkeit für den einschlusswirksamen Gebirgsbereich bzw. das identifizierte Gebiet sehr wahrscheinlich“ sei. Des Weiteren seien „Nachweise zu Störungen innerhalb des identifizierten Gebietes vorhanden“. Auf Basis der Anwendung der geowissenschaftliche Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG erfolgte die zusammenfassende Bewertung des identifizierten Gebietes Gorleben-Rambow mit „nicht günstig“.
Der Salzstock Gorleben ist insoweit nach den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien gemäß § 24 StandAG kein Teilgebiet und scheidet daher gemäß § 36 Abs. 1 Satz 5 Nr.1 StandAG, aus dem Verfahren ausscheidet. Der wird daher bei den weiteren Arbeiten der BGE zu den Vorschlägen über die Standortregionen nicht mehr betrachtet. (Christian Dümke)
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