Trump und der Klimaschutz

Man ist inzwischen eine Eskalation des Irrsinns aus Washington gewohnt. Was das Weiße Haus jedoch als „größte Deregulierungsmaßnahme in der amerikanischen Geschichte“ feiert, ist nichts weniger als ein beispielloser Rückschritt im zwingenden Kampf gegen die Erderwärmung. US-Präsident Donald Trump hat die Gefährdungsfeststellung „Endangerment Finding“ aufgehoben. Sie stammte aus dem Jahr 2009, also der ersten Amtszeit von Präsident Barack Obama. Die US-Umweltbehörde EPA hatte auf Grundlage zahlreicher wissenschaftlicher Studien den Ausstoß von sechs Treibhausgasen als Luftverschmutzung und als Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und des menschlichen Wohlergehens eingestuft.. Der Clean Air Act, also das Luftreinhaltegesetz, gab der EPA die Befugnis, Verschmutzungsquellen, die nach Überzeugung der Wissenschaftler zur Erderwärmung beitragen, zu regulieren. Praktisch der gesamte regulatorische Rahmen für CO₂-Grenzwerte, etwa für Fahrzeuge, Kohle- und Gaskraftwerke, baute auf dieser Feststellung auf.

Es ist eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis, dass Treibhausgase der Haupttreiber des menschengemachten Klimawandels sind. Diesen leugnet Trump jedoch. In das selbe Horn bläst EPA-Chef Zeldin. Zeldin sprach abfällig vom „Heiligen Gral der übermäßigen staatlichen Regulierung“. Für Trump ist die Klimapolitik der Obama- und Biden-Ära „katastrophal“ – sie schade der Wirtschaft, belaste insbesondere die Autoindustrie und treibe die Preise für Verbraucher in die Höhe. Der Verkehrssektor ist in den USA tatsächlich der größte CO₂-Verursacher. Doch statt strengere Vorgaben durchzusetzen, hat die EPA bereits angekündigt, unter Biden beschlossene Emissionsbegrenzungen für Autos und leichte Nutzfahrzeuge zu verschieben. Zeldin sprach von Einsparungen in Höhe von 1,3 Billionen Dollar – eine Zahl, deren Herleitung bislang unklar bleibt. Neuwagen könnten angeblich im Schnitt um 3.000 Dollar günstiger werden. Trump selbst geht noch weiter: Er bezeichnet Klimaschutz als „größten Betrug“ und bestreitet einen Zusammenhang zwischen Treibhausgasen und öffentlicher Gesundheit.

Die wissenschaftliche Gemeinschaft reagiert (berechtigterweise) mit scharfer Kritik. Viele Forscher sprechen von einer gezielten Vernebelungstaktik. Der Klimaforscher Niklas Höhne etwa wirft der Regierung vor, mit fragwürdigen Annahmen eine „Schein-Studie“ konstruiert zu haben, die zu dem politisch gewünschten Ergebnis komme, CO₂ sei nicht gefährlich. Sollte die Deregulierung wie angekündigt umgesetzt werden, könnten die US-Emissionen bis 2030 um eine Gigatonne höher ausfallen als bislang prognostiziert – mehr, als Deutschland in einem Jahr insgesamt ausstößt. Angesichts der globalen Klimaziele wäre das ein massiver Rückschlag. Umweltverbände sprechen vom größten Angriff auf die staatlichen Klimaschutzbemühungen in der US-Geschichte. Die Entscheidung diene vor allem der fossilen Brennstoffindustrie. Tatsächlich begrüßte die Kohlebranche den Schritt umgehend: Er könne helfen, die Stilllegung alter Kohlekraftwerke zu verhindern. Doch das letzte Wort dürfte noch nicht gesprochen sein. Experten rechnen mit einer Klagewelle, die letztlich vor dem Supreme Court landen wird. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2007 entschieden, dass klimaschädliche Gase als Luftschadstoffe im Sinne des Clean Air Act gelten. Sollte das Gericht nun eine Kehrtwende vollziehen, hätte das weitreichende Folgen – nicht nur für die Klimapolitik, sondern auch für die Auslegung zentraler Umweltgesetze in den USA. Zwischen wirtschaftlicher Deregulierung und globaler Verantwortung, zwischen politischer Ideologie und wissenschaftlicher Evidenz geht es letztlich darum, welchen Platz die USA im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel einnehmen wollen – als Bremser oder als Gestalter. (Dirk Buchsteiner)

 

Völkerrecht – jetzt erst recht!

Das zwischenstaatliche Recht wird aktuell auf extreme Weise herausgefordert. Man mag darüber streiten, wie viele von seinen Wahlversprechen der US-Präsident Trump wirklich erfolgreich umsetzen kann. Eins ist sicher… er hat schon in wenigen Tagen seiner Amtszeit maximal Porzellan in den internationalen Beziehungen zerschlagen. Um nur drei Beispiele zu nennen:

  • Wer hätte vor Kurzem gedacht, dass Fragen der territorialen Integrität von NATO-Partnern Teil der Verhandlungsmasse zwischen den USA und dem Rest der Welt werden? 
  • Seit Jahrzehnten wurde eine Welthandelsordnung auf- und ausgebaut, die auf der Beseitigung von Handelshemmnissen beruht. Das war oft umstritten, gerade bezüglich nicht-tarifärer Hemmnisse, aber bezüglich der tarifären Handelshemmnisse, der Zölle, bestand weitgehend Konsens. Im Rahmen der WTO, in Freihandelsabkommen wie NAFTA (jetzt CUSMA) und innerhalb des EU Binnenmarkts wurden sie abgebaut. Durch Trumps Drohung mit Strafzöllen, erleben Zölle wieder eine Renaissance – und führen zu Abschottung von Märkten.
  • Klar ist nun auch, dass sich die USA an das Pariser Abkommen weder gebunden fühlen, noch überhaupt menschengemachte Klimaveränderung als ein relevantes Thema ansehen: Informationen darüber wurden inzwischen von Regierungswebseiten entfernt.

Diese Herausforderung stellt damit viele Selbstverständlichkeiten in Frage, die uns in den letzten knapp 80 Jahren gewiss schienen: Verknüpft mit dem Völker- und Europarecht war zumindest im sogenannten globalen “Westen”, in West- und Nordeuropa, in Nord- und Teilen Südamerikas, in Australien und Neuseeland, nicht nur eine lange Periode relativen Friedens. Auch das Versprechen eines prosperierenden Welthandels, der Entwicklungszusammenarbeit bei der Armutsbekämpfung, der Bildung, der Gesundheit und in technischen Dingen, des Schutzes von Menschenrechten und der Umwelt waren Ziele des Völkerrechts.

Dass kein simpler Zusammenhang zwischen den Verheißungen in völkerrechtlichen Verträgen und dem tatsächlichen Verhalten der Staaten besteht, war dabei stets klar. Denn weder im EU-Recht und schon gar nicht auf völkerrechtlicher, globaler Ebene gibt es eine zentralisierte Staatsgewalt, die das Recht im Zweifel durchsetzen könnte. Das Völkerrecht und übrigens auch das EU-Recht sind also stets darauf angewiesen, dass sich die Staaten daran halten und bereits sind, gemeinsam Verstöße sanktionieren. Dafür müssen sie eigene Kosten in Kauf nehmen.

Solange diese Bereitschaft, sich nach Völkerrecht zu richten und Verstöße zu sanktionieren, grundsätzlich existiert, kann es Geltung für sich beanspruchen. Angesichts dieser Bereitschaft verliert das Recht durch einzelne Verstöße, selbst wenn sie unsanktioniert bleiben, nicht an Geltung. So ist es im Übrigen auch in nationalen Rechtsordnungen. Auch hier wird Recht nicht immer konsequent umgesetzt und trotzdem fühlen wir uns in aller Regel daran gebunden.

Was sich aber in den letzten Wochen seit Trumps Amtsantritt geändert hat, ist die offensichtliche Missachtung des Völkerrechts durch mächtigste Land der Welt. Die USA haben lange für sich in Anspruch genommen, als Garant einer liberalen Weltordnung für Demokratie, Marktwirtschaft und Menschenrechte zu stehen. Das spätestens seit der Wiederwahl von Trump Vergangenheit.

Heißt das, dass man das Völkerrecht, und damit das Pariser Abkommen, die WTO nun vergessen kann? Nun, wenn die USA nicht mehr die Rolle übernimmt, die Weltordnung aufrecht zu erhalten, dann wird das Völkerrecht umso wichtiger. Allerdings ist es natürlich zutreffend, dass Recht, um wirksam zu sein, durchgesetzt werden muss. Daher müssen die Staaten kollektiv Gegenmacht organisieren, um das Verstöße gegen das Völkerrecht sanktionieren zu können. Es stimmt schon, “might makes right”. Aber man sollte nicht unterschätzen, dass die Betroffenheit durch Rechtsverstöße Allianzen mobilisieren kann, die sich dann machtvoll selbstbehaupten können.

Diese Empörung führt zunächst einemal zu neuen Konfliktlinien und birgt ihrerseits Gefahren für den Weltfrieden. Wenn die betroffenen Staaten zusammenhalten, sich solidarisch verhalten und etablierte Strukturen wie die UN (oder innerhalb Europas die EU) nutzen, um ihre Konflikte zu lösen, kann verhindert werden, dass sich der Konflikt zu einem Flächenbrand ausweitet. Organisationen wie die United Nations mit dem UN Environmental Programme sowie IPCC, aber auch die WTO und bezogen auf europäische Konflikte die EU werden daher in den nächsten Jahren wichtiger denn je, um Frieden zu garantieren. (Olaf Dilling)

 

2025-02-05T16:46:27+01:005. Februar 2025|Allgemein, Kommentar, Umwelt|

Twitters heimliche Weltherrschaft

Trumps politisches Schicksal war von Anfang an eng mit dem sozialen Netzwerk Twitter verknüpft. Immerhin entwickelte er einen Regierungsstil, der weniger von Sacharbeit mit administrativen Stäben als von Alleingängen in direkter Ansprache “des Volkes” geprägt war. Oft, heißt es, hätten seine Minister zuerst über Twitter über Änderungen des Regierungskurses erfahren. In gewisser Weise ist es insofern folgerichtig, dass auch am Ende seiner Amtszeit sein Schicksal endgültig durch Twitter besiegelt zu werden schien. Denn ebenso wie fast alle großen sozialen Netzwerke sperrte Twitter seinen Account.

Es ist eigentlich kein Wunder, dass das in der Öffentlichkeit Diskussionen über die Macht und die rechtliche Disziplinierung sozialer Netzwerke ausgelöst hat. Ganz besonders heftig wurde – wie sollte es anders sein – wieder bei Twitter diskutiert. Nach dem Sturm aufs Capitol kam der nächste Streit auf die Tagesordnung, wobei dem Ex-Präsidenten diesmal mehr Sympathien entgegen gebracht wurden. Jedenfall sei es, so eine verbreitete Auffassung, nicht Sache sozialer Netzwerke, einen Präsidenten zu entmachten. Auch die Bundeskanzlerin äußerte sich zu dem Fall. Ihrer Meinung nach habe Twitter mit der Sperre in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit eingegriffen.

Bei diesen Worten müssen studierte Juristen stutzen. Denn eine Binsenweisheit des öffentlichen Rechts ist, dass Grundrechte den Bürger oder allgemein private Akteure, also auch Unternehmen oder zivilgesellschaftliche Organisationen vor dem Staat schützen. Nicht umgekehrt. Und bekanntlich handelt es sich bei Twitter letztlich um ein Privatunternehmen. Wohingegen Donald Trump, zumindest zum Zeitpunkt der Sperre noch, bei Twitter als höchster Repräsentant der Vereinigten Staaten auftrat. Kann ein Privatunternehmen den Präsidenten in seiner Meinungsfreiheit verletzen? Für Juristen verkehrte Welt.

Andererseits ist die Welt auch eine andere als im 19. Jahrhundert, als sich die Grundrechte weltweit, zumindest dem Anspruch nach, durchsetzten. Denn im 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts waren öffentliche Infrastrukturen zu ganz wesentlichen Teilen in den Händen des Staates. Statt zu twittern, wurden Briefe oder Zeitungsartikel geschrieben, die im schlimmsten Fall einem Zensor vorgelegt werden mussten und im besten Fall von einer Kutsche mit wackeren Pferdchen befördert wurden. Und vermutlich war der Kutscher ein Postbeamter. Wenn nun soziale Netzwerke wie Twitter heute ähnliche Funktionen erfüllen, wie früher die staatliche Post, dann muss durchaus drüber nachgedacht werden, ob für die Netzwerke nicht auch Grundrechte gelten. Juristen behelfen sich in diesen Fällen häufig mit der Figur der mittelbaren Drittwirkung: Gemeint ist, dass Private zwar nicht direkt an Grundrechte gebunden sind. Aber die Grundrechte über Auslegungsspielräume in Gesetzen dennoch in die Rechtsverhältnisse zwischen Bürger und Infrastrukturunternehmen einfließen.

Nun, das erklärt, warum Twitter in die Meinungsfreiheit eingreifen kann. Aber wieso ausgerechnet in die “Meinungsfreiheit” des gewählten Präsidenten, der ja keineswegs nur in seiner Eigenschaft als Privatmann Katzenvideos gepostet hat (er hat übrigens auch weder Hund noch Katze). Anders gefragt: Wieso sollte sich ein amtierender Präsident auf die Meinungsfreiheit berufen können, wenn er dazu aufruft, die Wahl seines Nachfolgers mit Gewalt zu sabotieren? Dies bleibt in der bisherigen Diskussion häufig unterbelichtet.

Genauso übrigens wie das Argument der Meinungsfreiheit lange Zeit kaum eine Rolle spielte, wenn es darum ging, Hassbotschaften oder Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen – und die Durchsetzung geltenden Rechts ziemlich selbstverständlich auch von sozialen Netzwerken zu verlangen. Und wieso auch: Meinungsfreiheit findet da ihre Grenzen, wo durch Äußerungen allgemeine Gesetze verletzt werden. Und seien es die Äußerungen eines amtierenden Präsidenten. Denn, wie es in der Declaration of Independece von 1776 steht: “all men are created equal” (Olaf Dilling).

 

2021-01-21T15:27:50+01:0020. Januar 2021|Allgemein, Digitales|