Upstream ist down
Lange Zeit galt auch bei uns: Jeder spricht über den Emissionshandel, doch kaum jemand über die THG-Quote. Dabei spielt dieser Nachfolger der 2007 eingeführten Biokraftstoffquote gerade im sensiblen Bereich des Verkehrs eine entscheidende Rolle. Die in § 37a BImSchG geregelte THG-Quote soll sicherstellen, dass Inverkehrbringer fossiler Kraftstoffe einen bestimmten Anteil nachhaltiger Biokraftstoffe bereitstellen oder durch andere Erfüllungsoptionen Treibhausgasemissionen einsparen.
Zu diesen Erfüllungsoptionen gehören neben der bekannten Anrechnung von Elektromobilität und alternativen Kraftstoffen auch der Nachweis von Upstream-Emissionsminderungen (UER). Upstream-Emissionsminderungen beziehen sich auf die Reduktion indirekter Treibhausgasemissionen. Dabei geht es nicht um Emissionen, die beim Betrieb eines Fahrzeugs entstehen, sondern um solche aus den vorgelagerten Prozessen Rohöl- und Gasförderung und ‑transport.
Grundsätzlich erscheint die Idee schlüssig: Entscheidend ist, dass Emissionen reduziert werden, unabhängig davon, an welcher Stelle dies geschieht. Doch 2024 kam der Verdacht auf, dass ein erheblicher Teil dieser angeblichen Minderungen gefälscht gewesen sein soll. Die deklarierten Einsparungen sind umstritten, rechtliche Klärungen dauern an. Der in der Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) vorgesehene Mechanismus wird seitdem sehr kritisch diskutiert.
In der Folge brach der Markt für THG-Quoten dramatisch ein, mit weitreichenden Konsequenzen für die gesamte Lieferkette. Das zuständige Ministerium reagierte daraufhin mit einer Änderung der Verordnung: Die seit 2020 geltende Anrechnungsmöglichkeit für Upstream-Emissionsminderungen endet mit dem Verpflichtungsjahr 2024, § 3 Abs. 1 UERV. Im laufenden Jahr 2025 besteht diese Option nicht mehr. Nachdem bereits der Emissionshandel der ersten Handelsperiode 2005 – 2008 durch massenweise CER-Zertifikate aus dem Ausland massiv unter Druck geraten war, zeigt sich erneut, dass die Kontrollmechanismen für internationale Projekte entweder unzureichend sind, um Betrug effektiv zu verhindern, oder derart restriktiv gestaltet werden müssen, dass sie jegliche Investitionen unattraktiv machen. Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht ein drittes Mal auf diese heiße Herdplatte fasst (Miriam Vollmer).