Schul­den­bremse erfordert Straßenausbaubeitrag

Dass die beim Bau von Straßen gefor­derten Straßen­aus­bau­bei­träge unter Bürgern und Politikern zunehmend umstritten sind, hatten wir schon einmal berichtet. Daher verzichten Kommunen in viele Bundes­länder zunehmend auf ihre Erhebung, die für einzelne Anlieger – gerade an Eckgrund­stücken – eine besondere Härte darstellen können.

Doch ein aktuell vom Oberver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Lüneburg entschie­dener Fall zeigt, dass der Verzicht nicht immer im Ermessen der Gemeinde steht: Die Stadt Laatzen bei Hannover hatte beschlossen, die Satzung zur Erhebung von Straßen­aus­bau­bei­trägen aufzu­heben. Dagegen hatte sich die Region Hannover als Kommu­nal­auf­sichts­be­hörde gewandt. Zunächst hatte das Verwal­tungs­ge­richt Hannover der Gemeinde recht gegeben: Denn es stehe es der Gemeinde frei, Straßen­aus­bau­bei­träge nach § 6b Abs. 1 des Nieder­säch­si­schen Kommu­nal­ab­ga­ben­ge­setzes zu erheben. 

Dagegen entschied das OVG, dass die Gemeinde zur Erhebung der Beiträge verpflichtet sei. Denn angesichts der aktuellen Finanzlage der Gemeinde könne sie den Wegfall der Straßen­aus­bau­bei­träge nur über Kredite finan­zieren. Die verstoße aber gegen § 111 Abs. 6 des Nieder­säch­si­schen Kommu­nal­ver­fas­sungs­ge­setzes. Demnach dürfen Kommunen Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finan­zierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweck­mäßig wäre.

Tatsächlich ist es aus Sicht des Landes wichtig, dass Kommunen nicht über ihre Verhält­nisse leben und „ungedeckte“ Geschenke an ihre Bürger verteilen. Aller­dings gäbe es auch Alter­na­tiven, wie wieder­keh­rende Beiträge für festzu­le­gende Beitrags­ge­biete, die verhindern würden, dass mit einem Mal sehr hohe Beiträge fällig werden. Dafür wären sie öfter zu zahlen. 

Mitunter wird auch eine Erhöhung der Grund­steuer vorge­schlagen. Daraus resul­tiert aller­dings das Problem, dass Steuer­ein­nahmen nicht zweck­ge­bunden erhoben werden. Es kann dann mit anderen Worten nicht sicher­ge­stellt werden kann, dass die Grund­steu­er­erhöhung dem Straßenbau zugute kommt (Olaf Dilling).