EU-Strafzahlungen: Muss das sein?
Wenn der Konflikt mit Polen sich weiter zuspitzt, stellt sich die Frage nach den Sanktionsmöglichkeiten der Kommission noch mal ganz grundsätzlich: Denn Polen hat bereits angekündigt, fälligen Strafzahlungen nicht Folge zu leisten. Die hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einerseits wegen des Braunkohletagebaus bei Turow angekündigt. Denn nach einer Klage Tschechiens hatte der EuGH festgestellt, dass erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen nicht durchgeführt worden waren und die Gefahr besteht, dass in der Grenzregion der Grundwasserspiegel abgesenkt wird.
Daraufhin hat der stellvertretende Justizminister, Marcin Romanowski, über Twitter verlauten lassen „Sie werden keinen Cent bekommen“. Nun ist es tatsächlich so, dass die EU-Kommission weder eine Polizei hat noch ein Heer, das in Polen einmarschieren kann. Und das ist letztlich wahrscheinlich auch gut so. Denn die ursprüngliche Idee der EU war, in Europa Frieden zu schaffen, ein Forum, wo sich die Nationalstaaten mit der Kraft der besseren Argumente zur Kooperation bringen.
Wenn aber – wie seitens der aktuellen polnischen Regierung – die Bereitschaft zur Kooperation gegen Null tendiert. Was für Möglichkeiten gibt es? Ein Weg hat nun die EU-Kommission aufgezeigt. Wenn ein Land nach mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt, würden die betroffenen Beträge eingezogen. Notfalls könne die Summe auch aus EU-Zahlungen an das Land kompensiert werden.
Das trägt jedenfalls für Länder die Polen, die Netto-Empfängerländer sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Geberländer wie Deutschland oder Frankreich nicht ebenfalls auf die Idee kommen, ihre Strafzahlungen zu verweigern. Denn dann würde die Integrationskraft der Union tatsächlich auf die harte Probe gestellt (Olaf Dilling).