EEG: Studie des UBA zu auslau­fender PV

Es gibt was zu Feiern: Das Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vor kurzem 20. Auch wenn der Ausbau zuletzt hinter den Erwar­tungen zurück­blieb, handelt es sich um ein auch im EU-Vergleich kraft­volles Instrument, um eine emissi­ons­in­tensive Kraft­werks­wirt­schaft zu transformieren.

Der 20. Geburtstag des EEG ist aber nicht irgendeine beliebige Wegmarke. Denn das EEG fördert seit seinen Anfängen Anlagen, die erneu­erbare Quellen für die Strom­erzeugung nutzen, für maximal 20 Jahre. Während heute nach und nach versucht wird, marktnah zu fördern, v. a. über Ausschrei­bungen, war dies in den Kinder­jahren des Instru­ments noch nicht möglich. Die Techno­logie war neu, sie war teuer, und entspre­chend inves­tierten Vorha­ben­träger nur, wenn man ihnen für 20 Jahre eine hohe Förderung pro kWh garantierte.

Nun neigt sich die Förder­dauer der ersten Anlagen dem Ende zu. Damit stellt sich die Frage, was dann aus den Anlagen wird. Es wäre ökono­misch wie ökolo­gisch nicht sinnvoll, sie still­zu­legen, sie sollten also auch weiterhin wirtschaftlich attraktiv betrieben werden können. Wie dies bei den oft kleinen Photo­vol­ta­ik­an­lagen aussehen könnte, die schon bald aus der Förderung fallen, hat das Umwelt­bun­desamt (UBA) u. a. durch die Stiftung Umwelt­ener­gie­recht unter­suchen lassen. Die Studie datiert vom Februar 2020. 

Die Verfasser arbeiten im ersten Schritt heraus, dass auch nach 20 Jahren der Einspei­se­vorrang gilt, der Strom muss also physi­ka­lisch vom Netzbe­treiber abgenommen werden. Da es sich nach 20 Jahren nur noch um eine „sonstige Direkt­ver­marktung“ gem. § 21a EEG 2017 handelt, ist dies aber nicht mit einer kaufmän­ni­schen Abnah­me­pflicht verbunden, mit anderen Worten: Die Erzeuger müssen einen anderen Käufer finden. Finden sie niemanden, speisen aber trotzdem ein, so kann der Netzbe­treiber Unter­lassung geltend machen, wenn ein Schaden entstanden sein sollte (unnötige Ausgaben für Regel­en­ergie?), hat er u. U. einen Anspruch auf Ersatz durch den Solaranlagenbetreiber.

Die Studie legt überzeugend dar, dass es wirtschaftlich nicht attraktiv ist, den Strom direkt und ungefördert zu vermarkten. Denkbar wäre es, den Strom selbst zu nutzen und Überschüsse abzuregeln. Ökolo­gisch sinnvoll wäre das nicht, schließlich soll mehr und nicht weniger EE-Strom erzeugt werden. Die Studie disku­tiert daher unter­schied­liche Möglich­keiten, wie der Weiter­be­trieb wirtschaftlich attrak­tiver gestaltet werden, u. a. die faktische Fortführung der Garan­tie­ver­gütung, eine Markt­wert­durch­leitung, ggfls. abzüglich entstan­dener Kosten. Es wird dabei aber auch proble­ma­ti­siert, dass die Anlagen schon über 20 Jahre gefördert worden sind und zudem attraktive Möglich­keiten über eine faktische Ausweitung dieser Garan­tie­ver­gütung Direkt­ver­mark­tungs­mo­dellen den Boden entziehen würde.

Die Studie empfiehlt im Fazit, Anlagen kleiner 100 kW über eine Durch­leitung des Markt­werts abzüglich einer Pauschale für Vermark­tungs­kosten zu fördern. Dies sei mit dem gemein­schafts­recht­lichen Rahmen vereinbar. Da das EEG ohnehin (auch) dieses Jahr geändert werden soll, wäre hier Raum für eine solche Regelung, die angesichts der insgesamt kleinen Erzeu­gungs­mengen die Letzt­ver­braucher wenig belasten sollte (Miriam Vollmer).

2020-03-11T14:07:59+01:0011. März 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Überra­schung: Absenkung der EEG-Vergütung für kleine PV

Nun liegt er also auf dem Tisch: Der Referen­ten­entwurf für das Energie-Sammel­gesetz. Insgesamt sollen 19 Gesetze und Verord­nungen geändert werden, von den umstrit­tenen Sonder­aus­schrei­bungen für Wind und Solar­energie, über die Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) bis hin zu Regelungen rund um Redis­patch, die es erleichtern sollen, auch EEG-Anlagen abzuregeln. Die meisten der Regelungen wurden über Monate disku­tiert und sind wenig überraschend.

In einem Punkt enthält das Gesetz aller­dings eine bedenk­liche Neuerung. Ausge­rechnet bei den kleinen Solar­an­lagen soll sich die Wirtschaft­lichkeit verschlechtern. Für Solar­an­lagen mit 40 kW bis 750 kW Leistung sollen ab dem 1. Januar 2019 die Förder­sätze von 10,68 Cent pro Kilowatt­stunde auf 8,33 Cent pro Kilowatt­stunde sinken (Referen­ten­entwurf, S. 11). § 48 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017 soll entspre­chend geändert werden. Der Grund: Die Anlagen wären wegen des Wegfalls von Zöllen günstiger geworden.

Aber kann es das wirklich sinnvoll sein? Während sich unter anderem Berlin und Thüringen und viele andere Akteure enttäuscht davon zeigen, dass die Rahmen­be­din­gungen für Mieter­strom, also Solar­strom vom Dach zu vergüns­tigten Bedin­gungen für Mieter, nicht ausreichen, soll die Wirtschaft­lichkeit der Photo­voltaik weiter einge­schränkt werden? Dabei ist doch gerade die Photo­voltaik eine Möglichkeit, dezentral zu erzeugen und die Energie­wende gleich­zeitig auch wirtschaftlich attraktiv für die Bevöl­kerung auszugestalten. 

Viel Zeit bleibt nicht mehr, um gegen diese Regelung noch zu Felde zu ziehen.Noch im November soll das Gesetz­ge­bungs­ver­fahren abgeschlossen werden, da Teile des Energie­sam­mel­ge­setzes überfällig sind. Meint der Bundes­ge­setz­geber es ernst mit den Ausbau­zielen, die immerhin 65 % Erneu­erbare Energien bis 2030 vorsehen, so sollte er auf diese Änderung des EEG 2017 aber verzichten und an anderer Stelle prüfen, wie Verbraucher entlastet werden können.

2018-11-05T21:51:31+01:005. November 2018|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Dezentral und ökolo­gisch: So geht es schon heute

Die Leute wollen weg von den Strom­kon­zernen, höre ich am Donnerstag bei einem tempe­ra­ment­vollen Kaffee als ein Argument für die Block­chain. Man wolle den Strom vom Solardach gegenüber oder aus Windkraft von den Hügeln hinterm Dorf. Na klar, sage ich. Aber das geht doch schon heute. Da hat man mich mit großen Augen angesehen und ich versprach diesen Text (hallo, Marc!).

Vorab ein kleiner Einwurf: Vermutlich beziehen die Leute mit der Abneigung gegen die Strom­kon­zerne schon jetzt ihren Strom zumindest teilweise aus der Nachbar­schaft. Erinnern wir uns an den Physik­un­ter­richt der Mittel­stufe: Strom nimmt immer den Weg des geringsten Wider­standes. Man kann sich den Weg des Elektrons durch die Kupfer­atome einer Strom­leitung nämlich ein bisschen wie Wasser in einem mit Kiesel­steinen gefüllten Rohr vorstellen: Auf der einen Seite wird es herein­ge­pumpt. Die Zwischen­räume füllen sich mit Wasser. Solange immer mehr nachge­pumpt wird, fließt das Wasser bzw. der Strom immer weiter, um dann dort auszu­treten, wo ein gerin­gerer Wider­stand besteht als im kiesge­füllten Rohr bzw. zwischen den Kupfer­atomen. Wer sich partout gerade nicht erinnern kann, kann es sich übrigens von Peter Lustig nochmal erklären lassen.

Was bedeutet das also für den Strom vom Solardach nebenan? Er sucht sich ausgehend von der Erzeu­gungs­anlage den kürzesten Weg zum Verbraucher. Das ist vermutlich jetzt schon sein Nachbar.

Aber natürlich geht es den meisten Leuten nicht um Physik. Sie möchten ihr Geld nicht mehr an Strom­kon­zerne bezahlen und sie wollen eine schnellere Energie­wende, als die Politik ihnen verspricht. Dieser Wunsch ist aber schon heute absolut erfüllbar, auch für Verbraucher:

Wer einfach nur bestimmte Techno­logien ablehnt, kann ganz simpel zu Anbietern wechseln, die genau das bieten. Zwar verbergen sich hinter 100% Erneu­er­baren oft (aber nicht immer, hier lohnt sich Aufmerk­samkeit) vorwiegend Wasser­kraft aus Skandi­navien oder den Alpen, also keine neuen Anlagen, so dass streng genommen kein Zuwachs an EEG-Anlagen statt­findet. Aber wenigstens hat man so die Gewähr, dass der auf den eigenen Verbrauch entfal­lende Anteil am großen Stromsee aus erneu­er­baren Energie­quellen bezogen wird. Ein solcher Strom­an­bie­ter­wechsel ist schnell gemacht. Der Umwelt tut man so vermutlich etwas Gutes, aber aus der Nähe kommt der Strom oft natürlich nicht.

Wer die Sache selbst in die Hand nehmen will, hat es nicht ganz so leicht. Entweder erzeugt er einen Teil seines Bedarfs selbst, indem er auf seinem Grund­stück eine eigene Erzeu­gungs­anlage instal­liert wie zB eine Solar­anlage, eine Mini-KWK-Anlage oder ein Windrad. Denkbar ist es auch, sich mit anderen zusam­men­zutun. Auch wenn dann mehr Kosten für Umlagen und Netzent­gelte anfallen als bei ganz isolierten Lösungen. Derzeit wirbt z. B. schon ein Geschäfts­modell um Kunden, bei dem Photo­vol­ta­ik­an­lagen in Kombi­nation mit einer Batterie als Speicher bei einer Vielzahl von Kunden eine weitge­hende Versorgung aus der eigenen Infra­struktur ermög­lichen sollen. Denkbar sind auch Genos­sen­schafts­mo­delle von (sehr kompe­tenten) Prosumern, bei denen dann auch nicht einmal mehr ein Unter­nehmen profi­tiert. Und selbst in Großstädten sind mit Mieter­strom­mo­dellen dezen­trale Lösungen möglich, bei denen oft der Vermieter aus einer eigenen Solar­anlage gem. § 42a EnWG seine Mieter ohne Nutzung des öffent­lichen Strom­netzes versorgt. Hierfür gibt es in § 23b Abs. 2 EEG auch einen Zuschlag (zu diesen Modellen schreibe ich demnächst einmal mehr).

Angesichts dieser Vielzahl an Möglich­keiten, muss sich der einzelne Verbraucher fragen, was er eigentlich will. Will er seine Kosten reduzieren? Geht es ihm um Unabhän­gigkeit? Will er eine Versorgung, die bestimmten ökolo­gi­schen Standards genügt? Je nachdem, wie er sich diese Frage beant­wortet, bieten sich ganz unter­schied­liche Lösungen an. Allen gemein ist aber, dass sie den offenbar verbrei­teten Wunsch nach einer dezen­tralen und ökolo­gi­schen Versorgung abseits großer Konzerne schon jetzt erfüllen.

2018-05-06T21:38:52+02:007. Mai 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|