EEG: Studie des UBA zu auslaufender PV

Es gibt was zu Feiern: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde vor kurzem 20. Auch wenn der Ausbau zuletzt hinter den Erwartungen zurückblieb, handelt es sich um ein auch im EU-Vergleich kraftvolles Instrument, um eine emissionsintensive Kraftwerkswirtschaft zu transformieren.

Der 20. Geburtstag des EEG ist aber nicht irgendeine beliebige Wegmarke. Denn das EEG fördert seit seinen Anfängen Anlagen, die erneuerbare Quellen für die Stromerzeugung nutzen, für maximal 20 Jahre. Während heute nach und nach versucht wird, marktnah zu fördern, v. a. über Ausschreibungen, war dies in den Kinderjahren des Instruments noch nicht möglich. Die Technologie war neu, sie war teuer, und entsprechend investierten Vorhabenträger nur, wenn man ihnen für 20 Jahre eine hohe Förderung pro kWh garantierte.

Nun neigt sich die Förderdauer der ersten Anlagen dem Ende zu. Damit stellt sich die Frage, was dann aus den Anlagen wird. Es wäre ökonomisch wie ökologisch nicht sinnvoll, sie stillzulegen, sie sollten also auch weiterhin wirtschaftlich attraktiv betrieben werden können. Wie dies bei den oft kleinen Photovoltaikanlagen aussehen könnte, die schon bald aus der Förderung fallen, hat das Umweltbundesamt (UBA) u. a. durch die Stiftung Umweltenergierecht untersuchen lassen. Die Studie datiert vom Februar 2020. 

Die Verfasser arbeiten im ersten Schritt heraus, dass auch nach 20 Jahren der Einspeisevorrang gilt, der Strom muss also physikalisch vom Netzbetreiber abgenommen werden. Da es sich nach 20 Jahren nur noch um eine „sonstige Direktvermarktung“ gem. § 21a EEG 2017 handelt, ist dies aber nicht mit einer kaufmännischen Abnahmepflicht verbunden, mit anderen Worten: Die Erzeuger müssen einen anderen Käufer finden. Finden sie niemanden, speisen aber trotzdem ein, so kann der Netzbetreiber Unterlassung geltend machen, wenn ein Schaden entstanden sein sollte (unnötige Ausgaben für Regelenergie?), hat er u. U. einen Anspruch auf Ersatz durch den Solaranlagenbetreiber.

Die Studie legt überzeugend dar, dass es wirtschaftlich nicht attraktiv ist, den Strom direkt und ungefördert zu vermarkten. Denkbar wäre es, den Strom selbst zu nutzen und Überschüsse abzuregeln. Ökologisch sinnvoll wäre das nicht, schließlich soll mehr und nicht weniger EE-Strom erzeugt werden. Die Studie diskutiert daher unterschiedliche Möglichkeiten, wie der Weiterbetrieb wirtschaftlich attraktiver gestaltet werden, u. a. die faktische Fortführung der Garantievergütung, eine Marktwertdurchleitung, ggfls. abzüglich entstandener Kosten. Es wird dabei aber auch problematisiert, dass die Anlagen schon über 20 Jahre gefördert worden sind und zudem attraktive Möglichkeiten über eine faktische Ausweitung dieser Garantievergütung Direktvermarktungsmodellen den Boden entziehen würde.

Die Studie empfiehlt im Fazit, Anlagen kleiner 100 kW über eine Durchleitung des Marktwerts abzüglich einer Pauschale für Vermarktungskosten zu fördern. Dies sei mit dem gemeinschaftsrechtlichen Rahmen vereinbar. Da das EEG ohnehin (auch) dieses Jahr geändert werden soll, wäre hier Raum für eine solche Regelung, die angesichts der insgesamt kleinen Erzeugungsmengen die Letztverbraucher wenig belasten sollte (Miriam Vollmer).

2020-03-11T14:07:59+01:0011. März 2020|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Überraschung: Absenkung der EEG-Vergütung für kleine PV

Nun liegt er also auf dem Tisch: Der Referentenentwurf für das Energie-Sammelgesetz. Insgesamt sollen 19 Gesetze und Verordnungen geändert werden, von den umstrittenen Sonderausschreibungen für Wind und Solarenergie, über die Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetzes (KWKG) bis hin zu Regelungen rund um Redispatch, die es erleichtern sollen, auch EEG-Anlagen abzuregeln. Die meisten der Regelungen wurden über Monate diskutiert und sind wenig überraschend.

In einem Punkt enthält das Gesetz allerdings eine bedenkliche Neuerung. Ausgerechnet bei den kleinen Solaranlagen soll sich die Wirtschaftlichkeit verschlechtern. Für Solaranlagen mit 40 kW bis 750 kW Leistung sollen ab dem 1. Januar 2019 die Fördersätze von 10,68 Cent pro Kilowattstunde auf 8,33 Cent pro Kilowattstunde sinken (Referentenentwurf, S. 11). § 48 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2017 soll entsprechend geändert werden. Der Grund: Die Anlagen wären wegen des Wegfalls von Zöllen günstiger geworden.

Aber kann es das wirklich sinnvoll sein? Während sich unter anderem Berlin und Thüringen und viele andere Akteure enttäuscht davon zeigen, dass die Rahmenbedingungen für Mieterstrom, also Solarstrom vom Dach zu vergünstigten Bedingungen für Mieter, nicht ausreichen, soll die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik weiter eingeschränkt werden? Dabei ist doch gerade die Photovoltaik eine Möglichkeit, dezentral zu erzeugen und die Energiewende gleichzeitig auch wirtschaftlich attraktiv für die Bevölkerung auszugestalten. 

Viel Zeit bleibt nicht mehr, um gegen diese Regelung noch zu Felde zu ziehen.Noch im November soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen werden, da Teile des Energiesammelgesetzes überfällig sind. Meint der Bundesgesetzgeber es ernst mit den Ausbauzielen, die immerhin 65 % Erneuerbare Energien bis 2030 vorsehen, so sollte er auf diese Änderung des EEG 2017 aber verzichten und an anderer Stelle prüfen, wie Verbraucher entlastet werden können.

2018-11-05T21:51:31+01:005. November 2018|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Dezentral und ökologisch: So geht es schon heute

Die Leute wollen weg von den Stromkonzernen, höre ich am Donnerstag bei einem temperamentvollen Kaffee als ein Argument für die Blockchain. Man wolle den Strom vom Solardach gegenüber oder aus Windkraft von den Hügeln hinterm Dorf. Na klar, sage ich. Aber das geht doch schon heute. Da hat man mich mit großen Augen angesehen und ich versprach diesen Text (hallo, Marc!).

Vorab ein kleiner Einwurf: Vermutlich beziehen die Leute mit der Abneigung gegen die Stromkonzerne schon jetzt ihren Strom zumindest teilweise aus der Nachbarschaft. Erinnern wir uns an den Physikunterricht der Mittelstufe: Strom nimmt immer den Weg des geringsten Widerstandes. Man kann sich den Weg des Elektrons durch die Kupferatome einer Stromleitung nämlich ein bisschen wie Wasser in einem mit Kieselsteinen gefüllten Rohr vorstellen: Auf der einen Seite wird es hereingepumpt. Die Zwischenräume füllen sich mit Wasser. Solange immer mehr nachgepumpt wird, fließt das Wasser bzw. der Strom immer weiter, um dann dort auszutreten, wo ein geringerer Widerstand besteht als im kiesgefüllten Rohr bzw. zwischen den Kupferatomen. Wer sich partout gerade nicht erinnern kann, kann es sich übrigens von Peter Lustig nochmal erklären lassen.

Was bedeutet das also für den Strom vom Solardach nebenan? Er sucht sich ausgehend von der Erzeugungsanlage den kürzesten Weg zum Verbraucher. Das ist vermutlich jetzt schon sein Nachbar.

Aber natürlich geht es den meisten Leuten nicht um Physik. Sie möchten ihr Geld nicht mehr an Stromkonzerne bezahlen und sie wollen eine schnellere Energiewende, als die Politik ihnen verspricht. Dieser Wunsch ist aber schon heute absolut erfüllbar, auch für Verbraucher:

Wer einfach nur bestimmte Technologien ablehnt, kann ganz simpel zu Anbietern wechseln, die genau das bieten. Zwar verbergen sich hinter 100% Erneuerbaren oft (aber nicht immer, hier lohnt sich Aufmerksamkeit) vorwiegend Wasserkraft aus Skandinavien oder den Alpen, also keine neuen Anlagen, so dass streng genommen kein Zuwachs an EEG-Anlagen stattfindet. Aber wenigstens hat man so die Gewähr, dass der auf den eigenen Verbrauch entfallende Anteil am großen Stromsee aus erneuerbaren Energiequellen bezogen wird. Ein solcher Stromanbieterwechsel ist schnell gemacht. Der Umwelt tut man so vermutlich etwas Gutes, aber aus der Nähe kommt der Strom oft natürlich nicht.

Wer die Sache selbst in die Hand nehmen will, hat es nicht ganz so leicht. Entweder erzeugt er einen Teil seines Bedarfs selbst, indem er auf seinem Grundstück eine eigene Erzeugungsanlage installiert wie zB eine Solaranlage, eine Mini-KWK-Anlage oder ein Windrad. Denkbar ist es auch, sich mit anderen zusammenzutun. Auch wenn dann mehr Kosten für Umlagen und Netzentgelte anfallen als bei ganz isolierten Lösungen. Derzeit wirbt z. B. schon ein Geschäftsmodell um Kunden, bei dem Photovoltaikanlagen in Kombination mit einer Batterie als Speicher bei einer Vielzahl von Kunden eine weitgehende Versorgung aus der eigenen Infrastruktur ermöglichen sollen. Denkbar sind auch Genossenschaftsmodelle von (sehr kompetenten) Prosumern, bei denen dann auch nicht einmal mehr ein Unternehmen profitiert. Und selbst in Großstädten sind mit Mieterstrommodellen dezentrale Lösungen möglich, bei denen oft der Vermieter aus einer eigenen Solaranlage gem. § 42a EnWG seine Mieter ohne Nutzung des öffentlichen Stromnetzes versorgt. Hierfür gibt es in § 23b Abs. 2 EEG auch einen Zuschlag (zu diesen Modellen schreibe ich demnächst einmal mehr).

Angesichts dieser Vielzahl an Möglichkeiten, muss sich der einzelne Verbraucher fragen, was er eigentlich will. Will er seine Kosten reduzieren? Geht es ihm um Unabhängigkeit? Will er eine Versorgung, die bestimmten ökologischen Standards genügt? Je nachdem, wie er sich diese Frage beantwortet, bieten sich ganz unterschiedliche Lösungen an. Allen gemein ist aber, dass sie den offenbar verbreiteten Wunsch nach einer dezentralen und ökologischen Versorgung abseits großer Konzerne schon jetzt erfüllen.

2018-05-06T21:38:52+02:007. Mai 2018|Erneuerbare Energien, Strom, Umwelt|