Klima­schutz und Biodi­ver­sität: Ohne (Torf-)Moos nix los!

Dass Hochmoore eine schüt­zens­werte Urland­schaft sind und der im Torf gebundene Kohlen­stoff wertvoll für den Klima­schutz ist, das ist lange bekannt. Aller­dings gibt es handfeste wirtschaft­liche Inter­essen, die verhindern, dass Moore im großen Maßstab renatu­riert werden. In Deutschland sind ca. 95 % der ursprüng­lichen Moorfläche zu landwirt­schaft­licher Nutzfläche umgewandelt worden. Der Rest wird oft von Unter­nehmen beansprucht, die Torf als Rohstoff für den Gartenbau abbauen.

Ein solches Unter­nehmen hat dieses Jahr vor dem Oberver­wal­tungs­ge­richt in Lüneburg erfolg­reich gegen einen Plan geklagt, der die Erhaltung des Torfkörpers vorge­sehen hatte. Die Antrag­stel­lerin in dem Normen­kon­troll­ver­fahren ist Eigen­tü­merin (bzw. Pächterin) von Flächen im Hankhauser Moor bei Rastede nördlich von Oldenburg, auf denen sie Torf abbauen will. Mit ihrem Antrag wendet sie sich gegen die Verordnung über das Landes-Raumord­nungs­pro­gramm Nieder­sachsen in der Fassung vom 16.2.2017.

Die Landes­re­gierung hatte 2015 zunächst ein relativ ambitio­niertes Programm zugunsten des Moorschutzes vorgelegt. Dieses Programm sah die Ausweisung von Vorrang­zonen für den Torferhalt und die Entwicklung von Mooren vor. Hierdurch sollte der Torfabbau gestoppt werden. Aber auch die landwirt­schaft­liche Nutzung sollte sich stärker an Zielen der nachhal­tigen Nutzung der Moorböden ausrichten.

Nach einer ersten Betei­ligung war der Entwurf Anfang 2016 zugunsten der Landwirt­schaft modifi­ziert worden. Nun war Moorschutz nicht mehr vorge­sehen. Es sollte in den Vorrang­zonen lediglich um Torferhalt gehen. Der sei durch eine auf der „guten fachlichen Praxis“ beruhende landwirt­schaft­liche, gärtne­rische oder forst­wirt­schaft­liche Nutzung nicht ausge­schlossen. Mit anderen Worten: Auf landwirt­schaftlich genutzten Flächen hätte sich vermutlich nichts geändert.

Nun hat die Landes­re­gierung einen formalen Fehler begangen: Sie hat auch nach Abschluss des öffent­lichen Betei­li­gungs­ver­fahrens noch Änderungen an der Verordnung vorge­nommen. Dabei fielen dem Torferhalt noch weitere Vorrang­ge­biete für den Torfabbau zum Opfer. Auf ein weiteres Betei­li­gungs­ver­fahren wurde dabei verzichtet.

Dieser Verzicht auf ein Betei­li­gungs­ver­fahren wurde vor dem OVG Lüneburg erfolg­reich angegriffen. Dadurch ist jetzt der Torfabbau im Hankhausener Moor wieder möglich.

Die Entschei­dungen hat, da die gericht­liche Normen­kon­trolle Regelungen der Verordnung für unwirksam erklärt hat, aber auch Auswir­kungen auf das Gnarren­burger Moor ca. 50 km nordwestlich von Bremen. Auch hier war ein Vorrang­gebiet für den Torfabbau entfallen.

Rechtlich ist die Entscheidung nachvoll­ziehbar. Denn das nicht wieder­holte Betei­li­gungs­ver­fahrens hat die Rechte der Betrof­fenen verkürzt. Umwelt­po­li­tisch ist die Unwirk­samkeit des Raumord­nungs­pro­gramms aber ein Problem.

Denn Moorschutz wäre eine effektive Möglichkeit, Treib­haus­gas­emis­sionen einzu­sparen und zugleich etwas für die Biodi­ver­sität zu tun. Immerhin ist die Entwäs­serung von Moorböden in Deutschland für 5% der Treib­haus­gas­emis­sionen verant­wortlich. Und in Moorböden sind, obwohl sie nur etwa 4% der Fläche ausmachen, ungefähr genauso viel Kohlen­stoff gebunden, wie in der gesamten deutschen Waldfläche.

Daher ist zu hoffen, dass die Nieder­säch­sische Landes­re­gierung einen erneuten Anlauf unter­nimmt, um Torfkörper durch Erhöhung der Wasser­stände zu erhalten und Moore zu renatu­rieren. Neben den Torfab­bau­un­ter­nehmen sollte dabei auch die konven­tio­nelle landwirt­schaft­liche Nutzung auf entwäs­serten Moorböden einge­schränkt werden. Denn auch die trägt zur Minera­li­sierung des Torfs und der Emission von Treib­haus­gasen bei (Olaf Dilling).