Hupende Traktoren, gläserne Bienen?

Das Erliegen des gesamten öffentlichen Lebens ist in Berlin besonders trostlos, wenn in regelmäßigen Abständen im Regierungsviertel Demonstrationen von Coronaleugnern oder von Landwirten stattfinden. Denn wenn wir in der Stadt zur Zeit unterwegs sind, dann in den seltensten Fällen zum Vergnügen. Da ist es dann manchmal, bei allem Respekt vor der Demonstrationsfreiheit, ein unfreiwilliger Halt besonders unangenehm oder gar die Gefahr, in unkontrollierbaren Menschenmengen angesteckt zu werden.

Membeth, CC0, via Wikimedia Commons

Wobei bei den Demonstrationen der Landwirte immerhin keine massenhaften Infektionen zu befürchten sind. Denn die Landwirte halten, allein durch die Größe ihrer Fahrzeuge bedingt, jeweils gehörigen Abstand, wenn sie hupend mit Traktoren durch die Stadt fahren, Banner mit sich führend, auf denen Sprüche stehen wie “Maisfelder binden mehr CO2 als Wälder!” Wenn der Kohlenstoff vom Maisacker nur auch so lange wie im Wald gebunden bliebe. Aber er wird sehr bald wieder von Mastschweinen und von Schnitzel essenden Konsumenten verstoffwechselt.

Grund zum Demonstrieren haben die Bauern zur Zeit offenbar immer. Nachdem es eine ganze Weile primär um die Düngeverordnung und um den Preisdruck ging, demonstrieren sie nun auch gegen Maßnahmen zum Insektenschutz. Denn die Bundesregierung hat in dieser Tage hierzu einen Gesetzes- und Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht. Nun könnte man denken, auch Bauern haben ein Interesse an Insekten. Schließlich sähe es beispielsweise mit der Apfelernte schlecht aus, wenn es keine Bienen mehr gäbe. Das Branchenmagazin “agrarheute” sieht es offenbar leidenschaftslos und berichtete schon vor geraumer Zeit von Forschungen über Bestäubungsdrohnen, die Bienen ersetzen könnten. Bisher stehen aber noch wirklich erfolgreiche Feldversuche aus.

Insofern vielleicht gar nicht schlecht, dass die Bundesregierung – letztlich auch zum Wohl der Landwirtschaft – die Insekten mit einem Paket von Maßnahmen retten will:

Dem Entwurf des neuen Insektenschutzgesetzes entsprechend sollen mehr Biotope als bisher unter Schutz gestellt werden: Auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern können in Zukunft als wichtige Lebensräume auch gesetzlich geschützt werden.

Weiterhin soll durch das Gesetz die Lichtverschmutzung zunächst in Naturschutzgebieten und Nationalparks eingedämmt werden. Auch die Nutzung von Himmelstrahlern und Insektenvernichterlampen außerhalb geschlossener Räume soll stark eingeschränkt werden. Insofern können die Landwirte auch nicht mit Recht behaupten, dass Gründe des Insektensterbens, die nicht in ihrer Verantwortung liegen, nicht adressiert würden.

Weiterhin soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden, um drei weitere wesentliche Inhalte des Aktionsprogramms Insektenschutz von 2019 umzusetzen:

# Erstens soll die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln zum Ablauf des Jahres 2023 beendet werden. Bis zu diesem “Komplettausstieg” gelten neue deutliche Einschränkungen des Einsatzes solcher Totalherbizide.

# Zweitens wird in ökologisch besonders schutzbedürftigen Gebieten die Anwendung von Herbiziden und solchen Insektiziden, die Bienen und Bestäuber gefährden, verboten werden. Ergänzt wird dies durch auf Landesebene entwickelte kooperative Konzepte, die die Landwirte für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel belohnen sollen.

# Drittens gilt ein neuer Mindestabstand zu Gewässern für sämtliche Pflanzenschutzmittel.

Insofern gibt es doch Hoffnung, dass die Dystopie gläserner Bienen nicht so bald Wirklichkeit wird (Olaf Dilling).

 

 

2021-02-10T19:45:35+01:0010. Februar 2021|Naturschutz, Umwelt|

Torf – ein verborgener ökologischer Schatz!

Während alle Welt über brennende und gerodete Regenwälder debattiert, wird oft vergessen, dass es auch in Deutschland bedrohte Urlandschaften gibt, die zugleich wirksame CO2-Speicher sind – die Moore! Und damit nicht genug: Unter den Äckern und Wiesen der norddeutschen Tiefebene liegen große Mengen von Torf, fossilen organischen Materials, die sich durch Entwässerung und Sauerstoffzufuhr nach und nach zersetzen. Dabei werden große Mengen CO2 frei. Nach Schätzungen des Umweltbundesamtes sind die CO2-Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Böden beachtlich: Sie machen mehr als ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen aus. Hinzu kommen Emissionen ungenutzter, entwässerter Moorflächen, beispielsweise bei Moorbränden, sowie Emissionen durch den weiterhin mancherorts betriebenen Torfabbau. Insgesamt sollen laut dem Naturschutzbund jährlich in Deutschland ca. 44 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente aus entwässerten Moorböden freigesetzt werden. Das sind etwa fünf Prozent der Gesamtemissionen. Der nach Deutschland importierte Torf ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Nun ist das Thema Moorschutz bislang etwas gewesen, für das sich vor allem Naturschützer, Heimatfreunde und der Fremdenverkehr begeistern konnte. Gerade in strukturschwachen Gegenden ist dies – direkt gesagt – keine gute Voraussetzung, um die breite Bevölkerung zu gewinnen. Zumal zu Zeiten, in denen landwirtschaftliche Flächen wieder zu einem knappen Gut geworden sind, ist der Druck zur Intensivierung der Nutzung groß. Daher wurden inzwischen nachhaltige Konzepte für Moore und Moorböden entwickelt, die Klimaschutz, Ökologie und Ökonomie zusammen bringen sollen.

Das Thema firmiert unter dem etwas sperrigen Schlagwort der “Paludikultur”. Letztlich geht es dabei einfach um Pflanzenproduktion, die ohne Entwässerung oder sogar mit der Wiedervernässung von (ehemaligen) Moorgebieten kompatibel ist. Dadurch wird der Schatz unter der Erde bewahrt, der fossile CO2-Speicher in Form von Torfboden. Zugleich wird die Fläche oberirdisch auf nachhaltige Weise genutzt, zum Beispiel für die Produktion von Schilf oder Rohrkolben, aus denen sich Dämmstoffe herstellen lassen, nachhaltige Torfmoosproduktion für den Gartenbau oder zum Anbau von Heidel-, Preisel- oder Moosbeeren. Auch die Beweidung wiedervernässter Flächen mit Wasserbüffeln ist möglich. Zugleich bieten diese Nutzungsformen oft auch einen Mehrwert für den Biotop- und Artenschutz, auch wegen der damit verbunden Hebung des Grundwasserspiegels in der weiteren Umgebung.

Allerdings ist der rechtliche Rahmen bisher nicht an diese Nutzungsformen angepasst. So sieht das Naturschutzrecht zwar gemäß § 14 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Privilegierung für landwirtschaftliche Nutzungen vor. Daher ist das Bestellen von Maisäckern auf Moorböden grundsätzlich von der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ausgenommen. Lediglich beim Umbruch von Dauergrünland gibt es Beschränkungen.

Dagegen fallen viele Nutzungsformen der Paludikultur bisher nicht unter das Landwirtschaftsprivileg. Zu diesem Ergebnis kommt ein im März diese Jahres veröffentlichter naturschutzrechtlicher Aufsatz von Judith Schäfer und Christina Lechtape in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR). Demnach gehe die Wiedervernässung von bisherigem Dauergrünland und Wiederherstellung einer Moorfläche über die privilegierte Bodennutzung hinaus. Darüber hinaus könnten sogar Kompensationspflichten auf den Betreiber zukommen. Gelöst werden könne dies durch die Figur der sogenannten Selbstkompensation: Es sei nämlich davon auszugehen, dass der ökologische Wert der Fläche in der Gesamtbilanz zumindest erhalten bleibt.

Auch dass das Betreiben der Kulturen unter die Land- bzw. Forst-, bzw Fischereiwirtschaft falle, solle gesetzlich geklärt werden. Hier gehen die Autorinnen der Studie möglicherweise ein bisschen zu weit im Identifizieren von Problemen: Denn dass auch der Anbau von Biomasse wie Schilf oder die Beweidung durch Wasserbüffel eine landwirtschaftliche Nutzungen sind, dürfte geklärt sein (Olaf Dilling).

 

2020-11-16T13:42:55+01:0016. November 2020|Naturschutz, Umwelt|

Düngeverordnung: Umweltrecht im Zeichen der Coronakrise

Heute sollte eigentlich der Umweltausschuss des Bundesrats über die Düngeverordnung beraten. Wie wir bereits berichteten, hatte die Bundesregierung der Kommission Ende letzten Jahres einen Entwurf vorgelegt. Und dieser Entwurf hat tatsächlich in Brüssel Gnade gefunden. Nachdem der Europäische Gerichtshof zuvor auf Betreiben der Kommission immer wieder Mängel in der deutschen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefunden hatte.

Diese Mängel betrafen insbesondere die Landwirtschaft als den Hauptverursacher der Nährstoffeinträge in die Gewässer. Daher stand die Novelle der Düngeverordnung im Zentrum der Umsetzung. In ihr waren unter anderem strengere Regeln für das Düngen  in Hanglagen und für Gewässerrandstreifen vorgesehen. Außerdem eine Deckelung der Gesamtmenge an Nitrat pro Hektar. Die Landwirte befürchten Ertragseinbußen und zusätzliche Bürokratie. Nicht zuletzt wegen der Reform der Düngeverordnung hatten in den letzten Monaten immer wieder Landwirte mit Traktoren in deutschen Innenstädten demonstriert.

Auf der anderen Seite drohen tägliche Strafzahlungen in sechsstelliger Höhe an die EU, die auf Deutschland zukommen könnten. Außerdem Grenzwertüberschreitungen beim Nitrat in weiten Teilen Deutschlands, die auch zu einer Erhöhung der Trinkwasserkosten führen. Nicht zuletzt trägt die Düngung über das Freisetzen von Lachgas indirekt auch im erheblichen Maß zum Klimawandel bei.

Angesichts dieser starken politischen Interessen auf beiden Seiten ist es kein Wunder, dass die Reform politisch heftig umstritten ist, und die Länder zahlreiche Änderungsvorschläge einbringen wollen. Auch wenn sowohl Landwirte als auch Klimaschützer zur Zeit allein schon angesichts der aktuellen Einschränkungen des Versammlungsrechts nicht mehr den öffentlichen Raum und die aktuelle Diskussion beherrschen.

Am Montag sollte schon der Landwirtschaftsausschuss des Bundesrats über den Entwurf beraten haben. Angesichts der akuten Ansteckungsgefahr hat der Bundesrat jedoch alle Sitzungen ausgesetzt. Sowohl der Landwirtschaftsausschuss als auch der Umweltausschuss entscheiden über die Vorlage daher im Umfrageverfahren.

Dies ist nach § 43 der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO-BR) eigentlich nur dann vorgesehen, wenn der Vorsitzende die mündliche Beratung einer Vorlage für entbehrlich hält. Auf Antrag eines Landes könnte eine Sitzung zwar im Prinzip erzwungen werden. Allerdings ist das angesichts der aktuellen Pandemie nicht zu erwarten. Auch wenn es sicherlich mehr als genug politischen Sprengstoff für mündliche Beratungen gäbe.

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende des Bundestages Dürr hat mittlerweile vorgeschlagen, wegen der Coronakrise die Düngeverordnung zugunsten der Landwirtschaft auszusetzen. So richtig überzeugend ist das insofern nicht, als wegen der dann zu erwartenden Strafzahlungen die ohnehin angeschlagenen Wirtschaft vermutlich stärker leiden würde. Und auch auf Dauer dürfte sich ein nachhaltiger Umgang mit Boden, Grundwasser und Klima für die Bürger auszahlen (Olaf Dilling).

2020-03-19T18:55:55+01:0019. März 2020|Umwelt, Wasser|