Wirtschafts­verkehr im Berliner Mobilitätsgesetz

Berlin hat vor nunmehr gut vier Jahren das Mobili­täts­gesetz auf den Weg gebracht, durch das Mobilität gesamt­hafter in den Blick genommen werden soll, als das bisher oft im Verkehrs­recht der Fall war. Natürlich kann ein Bundesland mit einem solchen Gesetz nicht die StVO aushebeln, denn das Straßen­ver­kehrs­recht fällt gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG in den Bereich der konkur­rie­renden Gesetz­gebung. Und da der Bund davon Gebrauch gemacht hat, hat er den Hut auf.

Frau in holländischer Geschäftsstraße auf Lastenfahrrad

Aller­dings geht im Verkehrs­recht nicht nur die Regelung des Verkehrs (und das ist Sache des Straßen­ver­kehrs­recht des Bundes), sondern auch um die Gewähr­leistung der Infra­struktur, der Straßen. Das dafür relevante Straßen­recht ist im Wesent­lichen Länder­sache. Hier gibt es auch einige Spiel­räume für die Gestaltung der Verkehrs­po­litik und das Mobili­täts­gesetz hat sich insofern schon für die Förderung des Umwelt­ver­bundes, also des ÖPNV, des Fuß- und Radver­kehrs segens­reich ausge­wirkt, sei es durch Priori­sierung des Ausbaus vom ÖPNV-Streckennetz, von Rad- und Fußwegen als auch durch Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Nun ist es in einem Indus­trieland schwierig, die Wirtschaft ausschließlich durch ÖPNV und nicht­mo­to­ri­sierten Verkehr am Laufen zu halten. Daher sollte als weitere Teil des Mobili­täts­ge­setzes der zum Wirtschafts­verkehr kommen, der auch schon seit mehr als einem Jahr als Referen­ten­entwurf vorliegt. Leider lässt die Verab­schiedung dieses wichtigen Teils auf sich warten. Das ist misslich, da hier große Poten­tiale liegen für eine nachhal­tigere Verkehrs­po­litik. Dazu zählen unter anderem:

#Förderung emissi­ons­armer Fahrzeuge

#Erhaltung und Reakti­vierung von Schienen- und Wasserstraßen

#Vorrang für Liefer- und Ladezonen gegenüber Pkw-Parkplätzen

#Einrichtung lokaler Umschlagplätze.

Mit der pande­mie­be­dingten Zunahme des Versand­handels und dem immer größeren Parkdruck wird es immer schwie­riger den Liefer- und Ladeverkehr flüssig abzuwi­ckeln. Hier könnte das Mobili­täts­gesetz Abhilfe schaffen (Olaf Dilling).