Circular Economy Act – UBA fordert ambitionierteren EU-Rechtsrahmen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat seine Stellungnahme zum geplanten europäischen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft (Circular Economy Act) veröffentlicht und macht deutlich, dass der bisherige Entwurf aus nationaler Sicht nicht ausreicht, um den dringend notwendigen Wandel hin zu einer echten zirkulären Wirtschaftsweise einzuleiten (siehe hierzu auch EUWID). Im Zentrum steht das EU-Ziel, die Circular Material Use Rate (CMUR) bis 2030 zu verdoppeln. Das UBA betont jedoch, dass dies nur gelingen kann, wenn die EU nicht nur mehr Sekundärrohstoffe nutzt, sondern vor allem den Gesamtmaterialverbrauch deutlich reduziert. Eine höhere Recyclingquote allein reiche nicht aus, solange Produkte zu kurz genutzt, schlecht reparierbar oder schwer recycelbar sind. Das UBA fordert daher einen systemischen Wandel entlang des gesamten Produktlebenszyklus – vom Design über Produktion und Nutzung bis zur Abfallbehandlung. Nur ein breiter Ansatz könne den Rohstoff- und Umweltfußabdruck der EU auf ein global verträgliches Niveau senken.

Zu den zentralen Empfehlungen gehören:

  • Ambitioniertere Vorgaben für Produktdesign und Lebensdauer: Produkte sollen reparierbarer, langlebiger und leichter wiederverwendbar werden.

  • Stärkere Nutzung hochwertiger Sekundärrohstoffe und klare Qualitätsanforderungen an Rezyklate, um Downcycling zu vermeiden.

  • Verbindliche Standards für Abfallende-Kriterien (End-of-Waste), insbesondere für Holz, Kunststoffe, Papier und mineralische Stoffe.

  • Harmonisierung europäischer Regeln, z. B. zur Sammlung und Registrierung von Elektrogeräten oder zur Berechnung von Sammelquoten.

  • Mehr Transparenz in den Lieferketten: Sorgfaltspflichten sollen über Batterien hinaus auf weitere rohstoffintensive Branchen ausgedehnt werden, etwa die Automobil-, Elektronik- oder Bauindustrie.

  • Neue wirtschaftliche Anreize, etwa Finanzierungsmechanismen für hochwertiges Metallrecycling oder eine reduzierte Mehrwertsteuer für Reparaturen und Gebrauchtwaren.

Das UBA macht deutlich: Eine Kreislaufwirtschaft ist weit mehr als Recycling. Sie erfordert weniger Ressourcenverbrauch, längere Produktnutzung und faire wie nachhaltige Lieferketten. Der neue EU-Rechtsakt bietet die Chance für einen großen Schritt in diese Richtung – doch nur, wenn er deutlich mutiger wird, als es der aktuelle Entwurf vorsieht. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-14T18:29:51+01:0014. November 2025|Abfallrecht|

RESourceEU: Europas Kreislaufwirtschaft als geopolitische Strategie

Es tut sich was in Sachen Kreislaufwirtschaft auf europäischer Ebene: Mit der neuen Initiative „RESourceEU“ will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Europa unabhängiger von Rohstoffimporten machen – und zieht dabei eine klare Lehre aus der Energiekrise. „Die Welt von heute ist unerbittlich. Und die Weltwirtschaft ist eine völlig andere als noch vor wenigen Jahren. Europa kann nicht länger einfach so weitermachen. Diese Lektion mussten wir bei der Energie schmerzlich lernen. Wir werden bei den kritischen Rohstoffen nicht den gleichen Fehler machen. Deshalb ist es an der Zeit, einen Gang höher zu schalten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Ob bei Energie oder Rohstoffen, bei der Verteidigung oder beim Digitalen, Europa muss versuchen, unabhängig zu werden. Und es ist an uns, das genau jetzt zu tun“, sagte sie in ihrer Rede am 25.10.2025 im Rahmen des Berlin Global Dialogue 2025.

Ursula von der Leyen zeichnete ein düsteres Bild der Weltlage, aber dies sollte auch die „Alarmglocken“ schrillen lassen und daher mahnte sie dazu, dass Europa sein geoökonomisches Gewicht zu seinem Vorteil und für seine eigenen Interessen einsetzen müsse. Das sei letztlich der Weg, wie Europa seinen Platz in der heutigen Weltwirtschaft finden könne. „Dies ist eine Abkehr von der traditionellen Vorsicht Europas – denn die Welt von heute belohnt Schnelligkeit, nicht Zögern.“

Fest steht: Die Kreislaufwirtschaft dient nicht nur dem Ressourcenschutz und dem Klimaschutz, sondern dient letztlich auch der nationalen Sicherheit. Die strategische Bedeutung von kritischen Rohstoffen zeigt sich schließlich derzeit ganz akut. Auch hierbei wurde von der Leyen deutlich. China hat die Ausfuhrkontrollen für Seltene Erden und Batteriematerialien drastisch verschärft – dies trifft auch Europa hart. Umso wichtiger ist es daher, die Kreislaufwirtschaft in Europa zu stärken.

Der Aktionsplan RESourceEU – nach dem Vorbild der Initiative REPowerEU – setzt deshalb auf drei zentrale Säulen: Recycling, Wiederverwendung und strategische Rohstoffversorgung. Ziel ist es, den Rohstoffkreislauf zu schließen – von der effizienteren Nutzung bestehender Materialien über neue Recyclingtechnologien bis hin zum Aufbau europäischer Lieferketten. Damit soll nicht nur die Versorgungssicherheit gestärkt, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gesichert werden.

In den kommenden Monaten will die Kommission konkrete Legislativvorschläge vorlegen – etwa zur verpflichtenden Rückgewinnung kritischer Metalle aus Altgeräten und zur Förderung zirkulärer Produktionsmodelle. RESourceEU könnte so zu einem zentralen Baustein des europäischen Green Deal werden – und Europas Antwort auf die Frage, wie Nachhaltigkeit, Souveränität und wirtschaftliche Stärke zusammen gedacht werden können. Ein „Weiter so“ ist tatsächlich keine Option mehr, wie Ursula von der Leyen es zu Recht betonte. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-31T16:55:27+01:0031. Oktober 2025|Abfallrecht, Gesetzgebung, Industrie, Klimaschutz, Umwelt|

Ende der Abfalleigenschaft: Kommen jetzt EU-weite Standards für Kunststoffe?

Die Diskussion um das Ende der Abfalleigenschaft bei Kunststoffen nimmt auf europäischer Ebene Fahrt auf. Bislang gilt in Deutschland allein § 5 KrWG, der allgemeine Kriterien vorgibt – etwa, dass ein Verwertungsverfahren abgeschlossen sein muss, ein konkreter Verwendungszweck und ein Markt existieren und Umwelt- wie Gesundheitsrisiken ausgeschlossen sind. In der Praxis führt das jedoch zu einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen durch Behörden (wenn überhaupt!) und zu erheblicher Rechtsunsicherheit für Recycler und Abnehmer. Über allem schwebt auch immer ein gewisses Maß Angst.

Mit dem Bericht des Joint Research Centre (JRC) der Europäischen Kommission liegt seit 2024 ein umfassender technischer Vorschlag für EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Kunststoffabfälle vor (hier). Vorgesehen sind klare Anforderungen an die Qualität der Eingangsmaterialien, die Recyclingprozesse selbst sowie die Beschaffenheit der entstehenden Rezyklate. Auch Dokumentations- und Rückverfolgbarkeitspflichten sind Teil des Konzepts. Ziel ist es, einheitliche Standards zu schaffen, die über alle Mitgliedstaaten hinweg gelten und den Markt für hochwertige Rezyklate beleben.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Rechtssicherheit für Unternehmen, weniger Bürokratie beim Handel und Transport sowie ein gestärkter Sekundärrohstoffmarkt. Gleichzeitig stellen die Kriterien hohe Anforderungen an Qualitätssicherung, Monitoring und die Schnittstellen zum Chemikalien- und Produktrecht. Vor allem die Heterogenität von Kunststoffen und die Vielzahl an Additiven machen die Ausgestaltung anspruchsvoll. Dies könnte hier auch die Achillesferse werden.

Die JRC-Vorschläge sind nicht rechtlich bindend, doch sie bilden die Grundlage für eine kommende EU-Rechtsetzung. Und hier soll es wohl schnell gehen, berichtet zumindest EUWID. So wird die Kommission womöglich noch vor Jahresende einen Vorschlag für End-of-Waste-Kriterien an mechanisch und physikalisch recycelte Altkunststoffe vorlegen.

Zusammen mit der neuen Verpackungsverordnung, die Rezyklatquoten verbindlich vorschreibt, könnte das Ende der Abfalleigenschaft bei Kunststoffen damit in den nächsten Jahren zu einem echten Hebel für die europäische Kreislaufwirtschaft werden. Wünschenswert wäre es zumindest… (Dirk Buchsteiner)

2025-10-02T19:16:58+02:002. Oktober 2025|Abfallrecht|