RESourceEU: Europas Kreis­lauf­wirt­schaft als geopo­li­tische Strategie

Es tut sich was in Sachen Kreis­lauf­wirt­schaft auf europäi­scher Ebene: Mit der neuen Initiative „RESourceEU“ will EU-Kommis­si­ons­prä­si­dentin Ursula von der Leyen Europa unabhän­giger von Rohstoff­im­porten machen – und zieht dabei eine klare Lehre aus der Energie­krise. „Die Welt von heute ist unerbittlich. Und die Weltwirt­schaft ist eine völlig andere als noch vor wenigen Jahren. Europa kann nicht länger einfach so weiter­machen. Diese Lektion mussten wir bei der Energie schmerzlich lernen. Wir werden bei den kriti­schen Rohstoffen nicht den gleichen Fehler machen. Deshalb ist es an der Zeit, einen Gang höher zu schalten und die notwen­digen Maßnahmen zu ergreifen. Ob bei Energie oder Rohstoffen, bei der Vertei­digung oder beim Digitalen, Europa muss versuchen, unabhängig zu werden. Und es ist an uns, das genau jetzt zu tun“, sagte sie in ihrer Rede am 25.10.2025 im Rahmen des Berlin Global Dialogue 2025.

Ursula von der Leyen zeichnete ein düsteres Bild der Weltlage, aber dies sollte auch die „Alarm­glocken“ schrillen lassen und daher mahnte sie dazu, dass Europa sein geoöko­no­mi­sches Gewicht zu seinem Vorteil und für seine eigenen Inter­essen einsetzen müsse. Das sei letztlich der Weg, wie Europa seinen Platz in der heutigen Weltwirt­schaft finden könne. „Dies ist eine Abkehr von der tradi­tio­nellen Vorsicht Europas – denn die Welt von heute belohnt Schnel­ligkeit, nicht Zögern.“

Fest steht: Die Kreis­lauf­wirt­schaft dient nicht nur dem Ressour­cen­schutz und dem Klima­schutz, sondern dient letztlich auch der natio­nalen Sicherheit. Die strate­gische Bedeutung von kriti­schen Rohstoffen zeigt sich schließlich derzeit ganz akut. Auch hierbei wurde von der Leyen deutlich. China hat die Ausfuhr­kon­trollen für Seltene Erden und Batte­rie­ma­te­rialien drastisch verschärft – dies trifft auch Europa hart. Umso wichtiger ist es daher, die Kreis­lauf­wirt­schaft in Europa zu stärken.

Der Aktionsplan RESourceEU – nach dem Vorbild der Initiative REPowerEU – setzt deshalb auf drei zentrale Säulen: Recycling, Wieder­ver­wendung und strate­gische Rohstoff­ver­sorgung. Ziel ist es, den Rohstoff­kreislauf zu schließen – von der effizi­en­teren Nutzung bestehender Materialien über neue Recycling­tech­no­logien bis hin zum Aufbau europäi­scher Liefer­ketten. Damit soll nicht nur die Versor­gungs­si­cherheit gestärkt, sondern auch die Wettbe­werbs­fä­higkeit der europäi­schen Industrie gesichert werden.

In den kommenden Monaten will die Kommission konkrete Legis­la­tiv­vor­schläge vorlegen – etwa zur verpflich­tenden Rückge­winnung kriti­scher Metalle aus Altge­räten und zur Förderung zirku­lärer Produk­ti­ons­mo­delle. RESourceEU könnte so zu einem zentralen Baustein des europäi­schen Green Deal werden – und Europas Antwort auf die Frage, wie Nachhal­tigkeit, Souve­rä­nität und wirtschaft­liche Stärke zusammen gedacht werden können. Ein „Weiter so“ ist tatsächlich keine Option mehr, wie Ursula von der Leyen es zu Recht betonte. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-31T16:55:27+01:0031. Oktober 2025|Abfallrecht, Gesetzgebung, Industrie, Klimaschutz, Umwelt|

Ende der Abfall­ei­gen­schaft: Kommen jetzt EU-weite Standards für Kunststoffe?

Die Diskussion um das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen nimmt auf europäi­scher Ebene Fahrt auf. Bislang gilt in Deutschland allein § 5 KrWG, der allge­meine Kriterien vorgibt – etwa, dass ein Verwer­tungs­ver­fahren abgeschlossen sein muss, ein konkreter Verwen­dungs­zweck und ein Markt existieren und Umwelt- wie Gesund­heits­ri­siken ausge­schlossen sind. In der Praxis führt das jedoch zu einer Vielzahl von Einzel­fall­ent­schei­dungen durch Behörden (wenn überhaupt!) und zu erheb­licher Rechts­un­si­cherheit für Recycler und Abnehmer. Über allem schwebt auch immer ein gewisses Maß Angst.

Mit dem Bericht des Joint Research Centre (JRC) der Europäi­schen Kommission liegt seit 2024 ein umfas­sender techni­scher Vorschlag für EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Kunst­stoff­ab­fälle vor (hier). Vorge­sehen sind klare Anfor­de­rungen an die Qualität der Eingangs­ma­te­rialien, die Recycling­pro­zesse selbst sowie die Beschaf­fenheit der entste­henden Rezyklate. Auch Dokumen­ta­tions- und Rückver­folg­bar­keits­pflichten sind Teil des Konzepts. Ziel ist es, einheit­liche Standards zu schaffen, die über alle Mitglied­staaten hinweg gelten und den Markt für hochwertige Rezyklate beleben.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Rechts­si­cherheit für Unter­nehmen, weniger Bürokratie beim Handel und Transport sowie ein gestärkter Sekun­där­roh­stoff­markt. Gleich­zeitig stellen die Kriterien hohe Anfor­de­rungen an Quali­täts­si­cherung, Monitoring und die Schnitt­stellen zum Chemi­kalien- und Produkt­recht. Vor allem die Hetero­ge­nität von Kunst­stoffen und die Vielzahl an Additiven machen die Ausge­staltung anspruchsvoll. Dies könnte hier auch die Achil­les­ferse werden.

Die JRC-Vorschläge sind nicht rechtlich bindend, doch sie bilden die Grundlage für eine kommende EU-Recht­setzung. Und hier soll es wohl schnell gehen, berichtet zumindest EUWID. So wird die Kommission womöglich noch vor Jahresende einen Vorschlag für End-of-Waste-Kriterien an mecha­nisch und physi­ka­lisch recycelte Altkunst­stoffe vorlegen.

Zusammen mit der neuen Verpa­ckungs­ver­ordnung, die Rezyklat­quoten verbindlich vorschreibt, könnte das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen damit in den nächsten Jahren zu einem echten Hebel für die europäische Kreis­lauf­wirt­schaft werden. Wünschenswert wäre es zumindest… (Dirk Buchsteiner)

2025-10-02T19:16:58+02:002. Oktober 2025|Abfallrecht|

Wie geht es bei Batterien weiter? Umsetzung der EU-Batterieverordnung

Der Gesetz­entwurf der Bundes­re­gierung (21/1150) zur Anpassung des Batte­rie­rechts an die EU-Verordnung 2023/1542 (Batte­rie­recht-EU-Anpas­sungs­gesetz) soll die EU-Vorgaben zu Produktion, Kennzeichnung, Entsorgung und Recycling von Batterien in natio­nales Recht überführen. Es handelt sich zwar um eine Verordnung die unmit­telbar in allen Mitglied­staaten gilt, doch muss das nationale Recht angepasst werden. Die Verordnung enthält eine Reihe von Öffnungs­klauseln für den natio­nalen Gesetz­geber sowie konkrete Regelungs­auf­träge. Anpassung des bishe­rigen Batte­rie­ge­setzes sowie Neure­ge­lungen in den bisher nicht geregelten Bereichen sind daher erfor­derlich. Das bisherige Batte­rie­gesetz (BattG) soll durch das Batte­rie­recht-Durch­füh­rungs­gesetz (BattDG) ersetzt werden. Dieses enthält unter anderem Pflichten zur Einrichtung kollek­tiver Sammel­systeme für alle Batte­rie­ka­te­gorien, zur Hinter­legung von Sicher­heits­leis­tungen sowie zur Rückgabe ausge­dienter Batterien von E‑Bikes oder E‑Scootern an kommu­nalen Sammelstellen.

In einer öffent­lichen Anhörung des Umwelt­aus­schusses am Montag, 1. September 2026 wurde nun deutliche Kritik an dem Entwurf deutlich. Insbe­sondere die von der Unions­fraktion benannten Experten äußerten Zweifel. Die jeweils von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke benannten Sachver­stän­digen wiederum begrüßten den Gesetz­entwurf grund­sätzlich. Indus­trie­ver­treter wie der Verband der Elektro- und Digital­in­dustrie (ZVEI) warnen vor „Goldplating“, also einer kosten­in­ten­siven Übererfüllung der EU-Vorgaben ohne ökolo­gi­schen Nutzen. Zwar würde der Entwurf keinen Hersteller von Batterien in Deutschland per se benach­tei­ligen, das Goldplating macht jedoch die Bewirt­schaftung von Altbat­terien kompli­zierter und aufwen­diger. Der VKU verlangt prakti­kable Übergangs­fristen für öffentlich-recht­liche Entsor­gungs­träger, während private Entsorger vor der Brand­gefahr durch Lithium-Batterien warnen. Besonders kriti­siert wird, dass das deutsche Gesetz mehr ökolo­gische Kriterien bei der Beitrags­be­rechnung vorsieht als die EU und damit Kosten sowie Bürokratie erhöht. Auch die geplante behörd­liche Abhol­ko­or­di­nation für bestimmte Batterien gilt als Beispiel unnötiger Regulierung.

Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 11. September 2025, nach halbstün­diger Aussprache über die geplante Anpassung des Batte­rie­rechts ab. Schauen wir mal, wie es weitergeht. (Dirk Buchsteiner)

2025-09-05T12:19:53+02:005. September 2025|Abfallrecht|