Circular Economy Act – UBA fordert ambitio­nier­teren EU-Rechtsrahmen

Das Umwelt­bun­desamt (UBA) hat seine Stellung­nahme zum geplanten europäi­schen Rechtsakt über die Kreis­lauf­wirt­schaft (Circular Economy Act) veröf­fent­licht und macht deutlich, dass der bisherige Entwurf aus natio­naler Sicht nicht ausreicht, um den dringend notwen­digen Wandel hin zu einer echten zirku­lären Wirtschafts­weise einzu­leiten (siehe hierzu auch EUWID). Im Zentrum steht das EU-Ziel, die Circular Material Use Rate (CMUR) bis 2030 zu verdoppeln. Das UBA betont jedoch, dass dies nur gelingen kann, wenn die EU nicht nur mehr Sekun­där­roh­stoffe nutzt, sondern vor allem den Gesamt­ma­te­ri­al­ver­brauch deutlich reduziert. Eine höhere Recycling­quote allein reiche nicht aus, solange Produkte zu kurz genutzt, schlecht reparierbar oder schwer recycelbar sind. Das UBA fordert daher einen syste­mi­schen Wandel entlang des gesamten Produkt­le­bens­zyklus – vom Design über Produktion und Nutzung bis zur Abfall­be­handlung. Nur ein breiter Ansatz könne den Rohstoff- und Umwelt­fuß­ab­druck der EU auf ein global verträg­liches Niveau senken.

Zu den zentralen Empfeh­lungen gehören:

  • Ambitio­niertere Vorgaben für Produkt­design und Lebens­dauer: Produkte sollen reparier­barer, langle­biger und leichter wieder­ver­wendbar werden.

  • Stärkere Nutzung hochwer­tiger Sekun­där­roh­stoffe und klare Quali­täts­an­for­de­rungen an Rezyklate, um Downcy­cling zu vermeiden.

  • Verbind­liche Standards für Abfal­lende-Kriterien (End-of-Waste), insbe­sondere für Holz, Kunst­stoffe, Papier und minera­lische Stoffe.

  • Harmo­ni­sierung europäi­scher Regeln, z. B. zur Sammlung und Regis­trierung von Elektro­ge­räten oder zur Berechnung von Sammelquoten.

  • Mehr Trans­parenz in den Liefer­ketten: Sorgfalts­pflichten sollen über Batterien hinaus auf weitere rohstoff­in­tensive Branchen ausge­dehnt werden, etwa die Automobil‑, Elektronik- oder Bauindustrie.

  • Neue wirtschaft­liche Anreize, etwa Finan­zie­rungs­me­cha­nismen für hochwer­tiges Metall­re­cy­cling oder eine reduzierte Mehrwert­steuer für Repara­turen und Gebrauchtwaren.

Das UBA macht deutlich: Eine Kreis­lauf­wirt­schaft ist weit mehr als Recycling. Sie erfordert weniger Ressour­cen­ver­brauch, längere Produkt­nutzung und faire wie nachhaltige Liefer­ketten. Der neue EU-Rechtsakt bietet die Chance für einen großen Schritt in diese Richtung – doch nur, wenn er deutlich mutiger wird, als es der aktuelle Entwurf vorsieht. (Dirk Buchsteiner)

2025-11-14T18:29:51+01:0014. November 2025|Abfallrecht|

RESourceEU: Europas Kreis­lauf­wirt­schaft als geopo­li­tische Strategie

Es tut sich was in Sachen Kreis­lauf­wirt­schaft auf europäi­scher Ebene: Mit der neuen Initiative „RESourceEU“ will EU-Kommis­si­ons­prä­si­dentin Ursula von der Leyen Europa unabhän­giger von Rohstoff­im­porten machen – und zieht dabei eine klare Lehre aus der Energie­krise. „Die Welt von heute ist unerbittlich. Und die Weltwirt­schaft ist eine völlig andere als noch vor wenigen Jahren. Europa kann nicht länger einfach so weiter­machen. Diese Lektion mussten wir bei der Energie schmerzlich lernen. Wir werden bei den kriti­schen Rohstoffen nicht den gleichen Fehler machen. Deshalb ist es an der Zeit, einen Gang höher zu schalten und die notwen­digen Maßnahmen zu ergreifen. Ob bei Energie oder Rohstoffen, bei der Vertei­digung oder beim Digitalen, Europa muss versuchen, unabhängig zu werden. Und es ist an uns, das genau jetzt zu tun“, sagte sie in ihrer Rede am 25.10.2025 im Rahmen des Berlin Global Dialogue 2025.

Ursula von der Leyen zeichnete ein düsteres Bild der Weltlage, aber dies sollte auch die „Alarm­glocken“ schrillen lassen und daher mahnte sie dazu, dass Europa sein geoöko­no­mi­sches Gewicht zu seinem Vorteil und für seine eigenen Inter­essen einsetzen müsse. Das sei letztlich der Weg, wie Europa seinen Platz in der heutigen Weltwirt­schaft finden könne. „Dies ist eine Abkehr von der tradi­tio­nellen Vorsicht Europas – denn die Welt von heute belohnt Schnel­ligkeit, nicht Zögern.“

Fest steht: Die Kreis­lauf­wirt­schaft dient nicht nur dem Ressour­cen­schutz und dem Klima­schutz, sondern dient letztlich auch der natio­nalen Sicherheit. Die strate­gische Bedeutung von kriti­schen Rohstoffen zeigt sich schließlich derzeit ganz akut. Auch hierbei wurde von der Leyen deutlich. China hat die Ausfuhr­kon­trollen für Seltene Erden und Batte­rie­ma­te­rialien drastisch verschärft – dies trifft auch Europa hart. Umso wichtiger ist es daher, die Kreis­lauf­wirt­schaft in Europa zu stärken.

Der Aktionsplan RESourceEU – nach dem Vorbild der Initiative REPowerEU – setzt deshalb auf drei zentrale Säulen: Recycling, Wieder­ver­wendung und strate­gische Rohstoff­ver­sorgung. Ziel ist es, den Rohstoff­kreislauf zu schließen – von der effizi­en­teren Nutzung bestehender Materialien über neue Recycling­tech­no­logien bis hin zum Aufbau europäi­scher Liefer­ketten. Damit soll nicht nur die Versor­gungs­si­cherheit gestärkt, sondern auch die Wettbe­werbs­fä­higkeit der europäi­schen Industrie gesichert werden.

In den kommenden Monaten will die Kommission konkrete Legis­la­tiv­vor­schläge vorlegen – etwa zur verpflich­tenden Rückge­winnung kriti­scher Metalle aus Altge­räten und zur Förderung zirku­lärer Produk­ti­ons­mo­delle. RESourceEU könnte so zu einem zentralen Baustein des europäi­schen Green Deal werden – und Europas Antwort auf die Frage, wie Nachhal­tigkeit, Souve­rä­nität und wirtschaft­liche Stärke zusammen gedacht werden können. Ein „Weiter so“ ist tatsächlich keine Option mehr, wie Ursula von der Leyen es zu Recht betonte. (Dirk Buchsteiner)

2025-10-31T16:55:27+01:0031. Oktober 2025|Abfallrecht, Gesetzgebung, Industrie, Klimaschutz, Umwelt|

Ende der Abfall­ei­gen­schaft: Kommen jetzt EU-weite Standards für Kunststoffe?

Die Diskussion um das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen nimmt auf europäi­scher Ebene Fahrt auf. Bislang gilt in Deutschland allein § 5 KrWG, der allge­meine Kriterien vorgibt – etwa, dass ein Verwer­tungs­ver­fahren abgeschlossen sein muss, ein konkreter Verwen­dungs­zweck und ein Markt existieren und Umwelt- wie Gesund­heits­ri­siken ausge­schlossen sind. In der Praxis führt das jedoch zu einer Vielzahl von Einzel­fall­ent­schei­dungen durch Behörden (wenn überhaupt!) und zu erheb­licher Rechts­un­si­cherheit für Recycler und Abnehmer. Über allem schwebt auch immer ein gewisses Maß Angst.

Mit dem Bericht des Joint Research Centre (JRC) der Europäi­schen Kommission liegt seit 2024 ein umfas­sender techni­scher Vorschlag für EU-weite End-of-Waste-Kriterien für Kunst­stoff­ab­fälle vor (hier). Vorge­sehen sind klare Anfor­de­rungen an die Qualität der Eingangs­ma­te­rialien, die Recycling­pro­zesse selbst sowie die Beschaf­fenheit der entste­henden Rezyklate. Auch Dokumen­ta­tions- und Rückver­folg­bar­keits­pflichten sind Teil des Konzepts. Ziel ist es, einheit­liche Standards zu schaffen, die über alle Mitglied­staaten hinweg gelten und den Markt für hochwertige Rezyklate beleben.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Rechts­si­cherheit für Unter­nehmen, weniger Bürokratie beim Handel und Transport sowie ein gestärkter Sekun­där­roh­stoff­markt. Gleich­zeitig stellen die Kriterien hohe Anfor­de­rungen an Quali­täts­si­cherung, Monitoring und die Schnitt­stellen zum Chemi­kalien- und Produkt­recht. Vor allem die Hetero­ge­nität von Kunst­stoffen und die Vielzahl an Additiven machen die Ausge­staltung anspruchsvoll. Dies könnte hier auch die Achil­les­ferse werden.

Die JRC-Vorschläge sind nicht rechtlich bindend, doch sie bilden die Grundlage für eine kommende EU-Recht­setzung. Und hier soll es wohl schnell gehen, berichtet zumindest EUWID. So wird die Kommission womöglich noch vor Jahresende einen Vorschlag für End-of-Waste-Kriterien an mecha­nisch und physi­ka­lisch recycelte Altkunst­stoffe vorlegen.

Zusammen mit der neuen Verpa­ckungs­ver­ordnung, die Rezyklat­quoten verbindlich vorschreibt, könnte das Ende der Abfall­ei­gen­schaft bei Kunst­stoffen damit in den nächsten Jahren zu einem echten Hebel für die europäische Kreis­lauf­wirt­schaft werden. Wünschenswert wäre es zumindest… (Dirk Buchsteiner)

2025-10-02T19:16:58+02:002. Oktober 2025|Abfallrecht|