Eltern­bei­träge bei geschlos­senen Kitas

Die zum Schutz vor der schnellen Verbreitung der Corona-Pandemie inzwi­schen verhängten Maßnahmen mögen erfor­derlich sein. Sie verlangen von einzelnen Betrof­fenen oder sogar ganzen Branchen aber oft ziemlich viel ab. Manche Gaststät­ten­be­treiber oder Künstler haben auf einen Schlag bis auf weiteres fast alle Einkünfte verloren. Zugleich macht berufs­tä­tigen Eltern die Betreuung der Kinder zu schaffen. Wenn deswegen das Einkommen sinkt, heißt das dennoch nicht zwingend, dass wenigstens die Betreu­ungs­kosten wegfallen.

Denn mit den Eltern­bei­trägen, die außerhalb Berlins in vielen Bundes­ländern in öffent­lichen Kinder­ta­ges­stätten geleistet werden müssen, ist das so eine Sache. Es handelt sich nämlich nicht direkt um eine Gegen­leistung für tatsächlich erbrachte Betreu­ungs­dienste. Vielmehr werden sie nach § 90 SGB VIII als pauscha­li­sierter Kosten­beitrag angesehen. Der Kosten­beitrag aller Eltern deckt dabei bei weitem nicht die tatsäch­lichen Perso­nal­kosten. Viele kommunale Beitrags­sat­zungen stellen daher klar, dass zumindest bei vorüber­ge­henden Schlie­ßungen die Beiträge nicht zurück­er­stattet werden. Bislang ist das vor allem bei Kita-Streiks thema­ti­siert worden. Die Recht­spre­chung hält diese Satzungen grund­sätzlich für rechtmäßig.

So etwa das Verwal­tungs­ge­richt (VG) Neustadt an der Weinstraße mit Urteil vom 14.07.2016: Auch während einer vorüber­ge­henden streik­be­dingten Schließung einer Kita soll der Kosten­beitrag daher ein vorteils­ge­rechtes Äquivalent für die weiter fortbe­stehende Vorhaltung des Kita-Platzes darstellen. Diese Regelung soll auch nicht gegen das Äquiva­lenz­prinzip des Abgaben­rechts verstoßen. Kita-Beiträge seien Beiträge „sui generis“ (eine Verle­gen­heits­formel mit der Juristen gemeinhin etwas bezeichnen, dass sich nicht in bekannte Kategorien einordnen lässt). Sie seien nur begrenzt dem abgaben­recht­lichen Äquiva­lenz­prinzip unter­worfen. Aller­dings darf auch ein solcher Beitrag nicht im groben Missver­hältnis zur erbrachten Leistung stehen.

Demnach kommt es wohl darauf an, wie lange die Kitas letztlich geschlossen sein werden. Bei einer mehrmo­na­tigen Schließung könnten die Gerichte mögli­cher­weise auch anders entscheiden und den Eltern ihre Beiträge erstatten. Und dass es Konflikte gegen dürfte zeichnet sich schon ab. So haben Eltern in NRW bereits eine Online-Petition gestartet. Inzwi­schen haben etliche Kommunen und Länder aber auch schon angekündigt, dass sie eine Regelung finden wollen, dass Eltern, die finan­ziell und organi­sa­to­risch doppelt belastet sind, nicht auf den gesamten Kosten sitzen bleiben (Olaf Dilling).