Neu: Das Regionalnachweisregister

Nun ist es da: Das Regio­nal­nach­weis­re­gister (RNR) für Strom, das der Gesetz­geber 2014 mit dem damals neuge­schaf­fenen § 79a EEG 2017 einführte. Die Details regelt eine Verordnung mit dem schönen Kürzel „HkRNDV“, die das Klein­ge­druckte rund um Herkunfts- und Regio­nal­nach­weise regelt.

Das RNR soll es Verbrau­chern ermög­lichen, gezielt erneu­erbar erzeugten Strom aus der Region zu kaufen. Dies soll zum einen mehr Trans­parenz schaffen und es gerade regio­nalen Versorgern wie Stadt­werken ermög­lichen, durch spezi­fisch regionale EE-Strom­pro­dukte einem besonders heimat­ver­bun­denen Publikum ein spezi­elles Produkt anzubieten. Zum anderen soll die Akzeptanz der Strom­erzeugung aus erneu­er­baren Quellen erhöhen, die zuletzt gerade in Bezug auf die Windkraft stark gelitten hat. Nicht wenige Bürger empfinden Windkraft­an­lagen nämlich als empfind­liche Störung des Landschafts­bildes. Dies wird sich, hoffen Befür­worter des weiteren Ausbaus, zumindest teilweise ändern, wenn der Bürger auch als Strom­kunde sieht, das ihm die Anlagen auch ganz direkt zugute kommen.

Das RNR wird vom Umwelt­bun­desamt (UBA) als elektro­nische Datenbank geführt. Hier können Erzeuger, Versorger und Händler Konten eröffnen. Das RNR funktio­niert ähnlich wie das bekannte Herkunfts­nach­weis­re­gister, erfasst aber nicht den direkt vermark­teten, sondern den mit Markt­prämie gefördert erzeugten Strom. Das UBA stellt also auf Antrag Nachweise für die regionale Herkunft aus Anlagen aus, die im RNR regis­triert wurden. Regional ist Strom nach der HkRNDV dann, wenn er in einem PLZ-Bereich von 50 km um den Ort erzeugt wird, in dem er verbraucht werden soll. Entspre­chende jährlich neu veröf­fent­lichte Tabellen hält das UBA vor.

Nun kommt es darauf an, wie der Markt das neue RNR annimmt. Werden Versorger entspre­chende Produkte kreieren? Will der mit Infor­ma­tionen übersät­tigte Kunde überhaupt solche Produkte und sind sie ihm mögli­cher­weise sogar höhere Preise wert? Die lebhafte öffent­liche Anteil­nahme an Rekom­mu­na­li­sie­rungen in den letzten Jahren hat gezeigt, dass es den Bürgern vor Ort keineswegs egal ist, ob sie von einem regional veran­kerten Unter­nehmen versorgt werden. Es spricht damit viel dafür, dass das nicht nur für die Eigentums- und Betriebs­ver­hält­nisse an Netzen und Stadt­werken gilt. Sondern auch für das Strom­produkt selbst.