Fernwärme: Achtung – Veröffentlichungspflichten!

Wir erinnern uns: Das Bundeswirtschaftsministerium hatte kurz vor Toresschluss der Legislaturperiode noch versucht, mit einem hastigen Verordnungsentwurf die Energieeffizienzrichtlinie (EED) und die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) auch für den Bereich Fernwärme umzusetzen (hierzu hier). Doch der am 25. Juni 2021 befasste Bundesrat hatte sich für eine ganze Reihe von Änderungen ausgesprochen. Die Bundesregierung wird hier mit einiger Wahrscheinlichkeit nachgeben, denn die Umsetzungspflichten drängen.

Besonders wichtig, aber bisher kaum diskutiert: Der Bundesrat hat einen neuen § 1a AVBFernwärmeV beschlossen, ohne den er dem Paket nicht zustimmen will. Hier soll es künftig heißen:

“(1) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen hat in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form in jeweils aktueller Fassung seine allgemeinen Versorgungsbedingungen, einschließlich der dazugehörenden Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preiskomponenten, sowie eindeutige Verweise auf die Quellen verwendeter Indizes und Preislisten barrierefrei im Internet zu veröffentlichen.

(2) Das Fernwärmeversorgungsunternehmen hat zudem Informationen über die Netzverluste in MWh/a als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe im Internet in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form zu veröffentlichen. Die Wärmeabgabe entspricht der vom Kunden und vom Ver-sorger für eigene Einrichtungen entnommenen Wärme.“

Bisher veröffentlichen längst nicht alle Versorger Versorgungsbedingungen samt Preisblättern im Netz. Die meisten Unternehmen haben zwar nichts zu verstecken, schließlich sind die Verträge keine Staatsgeheimnisse und vor Ort meistens allgemein bekannt. Doch gerade weil die Neuregelung ohne Übergangsfristen in Kraft treten soll, sollten Unternehmen sorgfältig darauf achten, ob und wann sie ihren Internetauftritt ändern müssen und sich auf die anstehende Änderung vorbereiten, um sich nicht angreifbar zu machen.

Schreibtisch, Computer, Bildschirme, Monitore

(Miriam Vollmer)

2021-08-03T23:24:25+02:003. August 2021|Energiepolitik, Wärme|

FFVAV: Was sagt der Bundesrat?

In seiner Giga-Sitzung vom heutigen 25. Juni 2021  hat der Bundesrat sich auch mit der Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/2001 (FFVAV) beschäftigt (wir berichteten bereits). Gescheitert ist das Projekt erwartungsgemäß nicht, schließlich muss die Bundesrepublik schon aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen liefern. Doch der Bundesrat ist nur mit einigen Änderungen einverstanden, unter anderem will die Länderkammer folgende Modifikationen

# Zunächst sprechen sich die Länder für eine andere Definition der Fernwärme und -kälte aus. Das Ministerium wollte eine Definition, die v. a. das Contracting von der Anwendung der Verordnung ausgeschlossen hätte. Die Länder wollen das wieder korrigieren.

# Die Länder wollen interoperable fernablesbare Wärmezähler und einen Link zum MsbG.

# Bekanntlich gilt für Fernwärme und -kälte das Gebot des Unbundling nicht. Hier wird aus einer Hand geleistet. Die Länder wollen dies nun für das Messwesen aufbrechen und für Kunden mit Smart-Meter-Gateway für den Messstellenbetrieb der Sparte Strom ein Wahlrecht für das Messwesen auch bei Wärme einführen.

# Die Länder wollen mehr und ganzjährige Kundeninformationen und schlagen detaillierte Vorgaben für die zusätzlichen Informationen der Versorger gegenüber ihren Kunden vor.

# Der Bundesrat will weitergehende Änderungen der AVBFernwärmeV. Er wünscht sich, dass Versorgungsbedingungen, Preisregelungen, Preisanpassungsklauseln und Preis-komponenten mit allen Indizes u. s. w. im Internet publiziert werden müssen. Bisher ist dies nicht der Fall.

# Der Bundesrat schlägt weiter vor, das Kunden auch während der Vertragslaufzeit ihre vereinbarte Anchlussleistung einmal jährlich einseitig verändern können.

# Die Länder wollen ausdrücklich Änderungen der Preisänderungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe ausschließen.

Rohr, Rohrleitungen, Heizung, Arbeit

Nun bleibt abzuwarten, wie sich die Bundesregierung hierzu positioniert (Miriam Vollmer)

2021-06-25T20:45:13+02:0025. Juni 2021|Vertrieb, Wärme|