Novelle ElektroG: Bessere Sammlung, vermin­dertes Brandrisiko

Sie sind bunt oder schwarz, in Kiosken oder beispiels­weise in Berlin an jedem Späti zu bekommen und landen besten­falls in den Mülleimern an Straßen­la­ternen. Die Rede ist von Einweg-E-Zigaretten. Ohne Rauchern auf die Füße zu treten: Dass es sich um Elektro­geräte handelt und eine durch­ge­stri­chene Mülltonne davor warnt, sie im normalen Hausmüll zu entsorgen, übersehen die Nutzer oft geflissentlich.

Die Bundes­re­gierung will hier nachsteuern und hat am 09.10.2024 neue Regeln zur Entsorgung von alten Elektro­ge­räten und darin enthal­tenen Batterien sowie Einweg-E-Zigaretten beschlossen. Künftig sollen Verbraucher ausge­diente Elektro­geräte noch öfter im Handel zurück­geben können. So sollen alle Verkaufs­stellen für Einweg-E-Zigaretten diese auch zurück­nehmen müssen.

Batterien im Hausmüll stellen ein ernst­zu­neh­mendes Risiko für die Entsor­gungs­branche dar. Brände, die durch beschä­digte oder falsch entsorgte Batterien entstehen können, führen zum Still­stand von Anlagen. Der Gesetz­entwurf für die Novelle des ElektroG sieht vor, dass bei der Sammlung am Wertstoffhof die Elektro­alt­geräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammel­be­hält­nisse einsor­tiert werden und dies nicht mehr durch Verbraucher selbst erfolgt. Wertstoffhöfe brauchen daher wohl mehr Personal. Auch hier gilt der Grundsatz, dass man Sammel­mög­lich­keiten möglichst attraktiv gestalten sollte, sprich: einfach und unkom­pli­ziert, damit das System auch funktioniert.

Die Novelle des ElektroG sieht zudem vor, dass künftig Sammel­stellen in den Geschäften einheitlich gekenn­zeichnet werden müssen, damit Verbraucher diese Rückga­be­mög­lich­keiten leichter finden und nutzen können. Zudem werden die Verbraucher künftig unmit­telbar am Verkaufsort – also beispiels­weise am Regal – durch das Symbol der getrennten Mülltonne darüber infor­miert, dass sie ein Elektro­gerät kaufen, das nicht einfach in den Müll geworfen gehört. Ob die Rückgabe in der Praxis bei den Spätis klappt, bleibt abzuwarten. Die Verbraucher müssen also umdenken. Vielleicht sollte auch an der Preis­schraube gedreht werden: Alkopops wurden schließlich auch mal uninter­essant, weil zu teuer. Vielleicht ist dies auch ein Weg, mit Einweg-E-Zigaretten umzugehen? Vielleicht sollte man auch wieder zu filter­losen Zigaretten greifen. Das ist zwar für die Gesundheit schlechter, für die Umwelt aber besser… (Dirk Buchsteiner)

2024-10-11T11:21:21+02:0011. Oktober 2024|Abfallrecht, Kommentar, Umwelt|

Stärkung des Elektroschrott-Kreislaufs

Gute Ideen der Gesetz­gebung kranken oft an der Umsetzung. So etwa beim Abfall­recht, dass eigentlich schon längst zum Kreis­lauf­wirt­schafts­recht mutieren sollte. Am Ende hängt es oft doch an den Verbrau­chern und ihrer Bereit­schaft, sich den Mühen der sorgfäl­tigen Trennung und Verbringung von Abfällen zu unter­ziehen. Nun soll zumindest in einem Bereich, beim Elektro­schrott, dadurch Abhilfe geschaffen werden, dass das Netz an Rückga­be­stellen ausge­weitet wird. Dadurch wird die Rückgabe von Elektronik­ge­räten erleichtert.

Mit einem entspre­chenden Bundes­tags­be­schluss zur verein­fachten Rückgabe von alten oder defekten Elektronik­ge­räten soll sich am 7. Mai 2021  auch der Bundesrat abschließend befassen. Refor­miert wird dadurch das Elektro- und Elektronik­ge­rä­te­gesetz. Auch der Lebens­mit­tel­handel soll dann zur Rücknahme verpflichtet werden: Dann können Verbrau­che­rinnen und Verbraucher Altgeräte künftig in Geschäfte zurück­bringen. Voraus­setzung ist, dass diese mehr als 800 qm Verkaufs­fläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektro­geräte anbieten.

Grundlage ist die europäische WWE-Richt­linie für Elektro- und Elektronik­geräte-Abfall. Ab dem Jahr 2019 verlangt sie eine Sammel­quote von mindestens 65 %. In Deutschland werden bisher aber erst gut 40 % gesammelt. Zudem soll die Zahl der wieder­ver­wen­deten Geräte gesteigert werden (Olaf Dilling).

 

2021-04-29T23:26:16+02:0029. April 2021|Industrie, Umwelt|