Lieferando statt Bullerbü: Warum die Aufteilung des Straßenraums eine soziale Frage ist

Der Winter hat uns nicht nur in Deutschland im Griff. Im Norden und mittleren Westen der USA und in Kanada gibt es aktuell einen “arktischen Polarwirbel”, der einen Winter beschert, wie manche von uns ihn vielleicht noch aus der Kindheit kennen. Der Künstler Peter de Sève hat für das Cover des “New Yorker” mit spitzer Feder treffend illustriert, wie Winter heute in großen nordamerikanischen Städten aussieht:

Es schneit in dicken Flocken. An den Straßenrändern eingeschneite Autos, die nicht bewegt werden. In den Schluchten der Hochhäuser zugeschneite Fahrbahnen. Alles weiß in weiß; die einzigen Farbtupfer die knallorangen Thermoboxen einer Handvoll von Mitarbeitern von Lieferdiensten, die auf Elektrorädern durch den Schnee pflügen.

So wie “die Sonne es an den Tag” bringt, so machen Spuren im Schnee manchmal die offiziellen und informellen Pfade im sozialen Gefüge einer Stadt sichtbar. Die mangelnde Pflege der Infrastruktur angesichts einer stark heruntergefahrenen Staatsquote zum Beispiel. Insbesondere bringt dieses Cover im Stil von nostalgischen Winterbildern aber auf künstlerische Weise etwas ins Spiel, was in politischen Diskussionen über Mobilität typischerweise nicht vorkommt: Die zunehmende Bedeutung von Radlogistikdienstleistungen und die dort herrschenden prekären Arbeitsbedingungen. 

Ca 60 jähriger Mitarbeiter eines Lieferdienstes auf dem Fahrrad https://pixabay.com/photos/delivery-man-food-service-order-4756327/

Wer schon mal nachts in einer der nordamerikanischen oder europäischen Cities war, that never sleep, weiß, dass man 24/7 an 365 Tagen im Jahr mit ihnen rechnen kann. Und dass sie trotzdem irgendwie “unsichtbar” sind. Oft handelt es sich um Einwanderer aus Indien oder Pakistan, in Kanada und den USA auch aus Mittel- und Südamerika. Viele haben nur geringe Sprachkenntnisse. Echte Arbeitsverträge haben sie in der Regel nicht, sie gelten als “self-employed”, tatsächlich sind sie zum größten Teil scheinselbständig. Oft sind sie nicht ausreichend versichert und bei Unfällen haften nur sie selbst, nicht die Firma, in deren Diensten sie stehen. In Deutschland sind die Bedingungen nur wenig besser, wie die Streiks der letzten Monate etwa bei verschiedenen Lieferdiensten mit Sitz in San Francisco, Helsinki oder Amsterdam zeigen: Löhne zum Teil weit unter dem Mindestlohn, willkürlich einbehaltener Lohn, eine Anstellung über ein undurchsichtiges System von Briefkasten-Subunternehmen, die kaum greifbar sind.

Weil sie in der Regel nicht in Deutschland wählen und auch sonst keine Stimme haben, sind ihre Interessen weniger präsent als diejenigen von Handwerkern, Pflegekräften, Schichtarbeitern oder Außendienst-Mitarbeitern, die gerne für Kfz-affine Politik ins Feld geführt werden. Aber tatsächlich sind sie genauso auf sichere und kapazitär ausreichende Fahrradinfrastruktur angewiesen wie die sehr sichtbaren sprichwörtlichen “Matcha Latte trinkenden” Lastenradfahrenden aus dem Prenzlauer Berg oder Freiburg im Breisgau. Vielleicht sollte die Politik diese neuen Realitäten zumindest deshalb zur Kenntnis nehmen, weil die urbane Logistik inzwischen ohne Liefer- und Kurierdienste gar nicht mehr funktionieren würde. Lieferando statt Lifestyle-Radler, Bronx statt Bullerbü. Der New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani hat es begriffen, für ihn ist die Verkehrswende Teil der sozialen Frage.

In Toronto ist derweil ein Streit über die Priorisierung des Schneeräumdienstes entbrannt (paywall). Ein konservativer Stadtrat hatte einen Streit vom Zaun gebrochen, weil angeblich Radfahrstreifen zuerst geräumt würden, aber im Winter “ungenutzt” seien. Tatsächlich soll in Toronto nach einem Beschluss des Stadtrats das Räumen der Geh- und Radwege priorisiert, da bereits 2 cm Schnee als gefährlich angesehen wird, wohingegen auf Fahrbahnen Räumfahrzeuge ab 2,5 cm zum Einsatz kommen. Die Realität sieht anders aus. Tatsächlich bleiben Geh- und Radwege oft lange ungeräumt oder werde mit Schnee von der Fahrbahn zugeschoben. Was die Auslastung der Radwege angeht, zeigen aktuelle Zählungen im Winter immerhin 20% des Radverkehrsaufkommens des Sommers. “Even in winter, thousands of people rely on Toronto’s bike lanes to get around — for instance, food delivery riders. Plowing bike lanes keeps them safe and accessible,” sagt die Sprecherin der Stadt Toronto Laura McQuillan gegenüber dem Toronto Star.

In Deutschland gibt es bisher keine Priorisierung der Räumpflichten dergestalt, dass Rad- und Gehwege auch bei geringerem Schneefall zuerst geräumt werden müssten. Nicht zulässig ist allerdings die weit verbreitete Praxis, den Schnee von der Fahrbahn auf den Radweg zu schieben. Denn der Träger der Straßenbaulast hat eine Verkehrssicherungspflicht, die im Winter als Räumpflicht konkretisiert ist (BGH, Urteil vom 09.10.2003 – III ZR 8/03). Im Übrigen dürfen Radfahrer nach der Rechtsprechung des BGH bei geräumter Fahrbahn und nicht geräumten – an sich benutzungspflichtigem – Sonderweg die Fahrbahn benutzen. Die Sicherheitsabstände müssen von den Kraftfahrern eingehalten werden. Aufgrund der Unsicherheiten bei Glätte oder Schneematsch muss der Abstand von 1,5 m innerorts gegebenenfalls durch angepasste Fahrweise sogar überschritten werden, so dass je nach Umständen 2 m angemessen wären.

Notfalls müssen, bei Gehwegen, die auch von Radfahrern benutzt werden dürfen (Zusatzzeichen “Radfahrer frei”), auch die Anwohner zur Schippe greifen, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof vor einigen Jahren entschieden hat (hess VGH, Urt. v. 04.05.2014, Az. 2 A 2350/12). (Olaf Dilling)

2026-01-27T14:59:21+01:0027. Januar 2026|Allgemein, Verkehr|

Radwegbenutzungspflicht zugunsten der Leichtigkeit des Verkehrs

Eine Zeitlang war es eine Art sportlicher Übung von Fahrradaktivisten, die Benutzungspflicht von Fahrradwegen rechtlich anzufechten. Und tatsächlich war es in einer großen Zahl der Fälle auch erfolgreich (und ist es weiterhin). Schließlich wurde das auch vom BVerwG bestätigt. Denn die sehr hohen Anforderungen, die das deutsche Straßenverkehrsrecht an die Begründung von Beschränkungen des Verkehrs stellt, die müssen auch dann gelten, wenn es um die Beschränkung des Radverkehrs geht.

Nun erscheinen Fahrradwege zunächst einmal ein Vorteil für viele Fahrradfahrer. Denn gerade Kinder oder ältere Leute fühlen sich auf Fahrradwegen, also getrennt vom Kfz-Verkehr wesentlich sicherer. Objektive Statistiken zeigen allerdings, dass diese Sicherheit oft trügerisch ist. Viele Unfälle passieren oft eher an Kreuzungen als beim Überholen an geraden Strecken. An Kreuzungen sind Fahrradfahrer, die auf dem Radweg fahren, nämlich oft weniger sichtbar. Daher kommt es entgegen dem ersten Anschein häufig sogar zu einer Gefahrerhöhung durch die Benutzungspflicht.

Fahradpiktogramm auf Asphalt mit Linksabbiegepfeil

Aufgrund der Gefahren für die Verkehrssicherheit lässt sich die Benutzungspflicht insofern oft schlecht rechtfertigen. Allerdings gibt es noch einen anderen, naheliegenden Grund dafür. Im Mischverkehr kann es zur Behinderung von Kfz kommen, die dann jedenfalls bei Tempo 50 beständig Radfahrer überholen müssen, um mit vorgesehener Geschwindigkeit unterwegs zu sein. Das heißt, dass es im Mischverkehr zu einer Beeinträchtigung der Ordnung, insbesondere der Leichtigkeit, des Verkehrs kommt. In einem Gerichtsverfahren in Niedersachsen wurde dies nun vom dortigen Oberverwaltungsgericht (OVG) ausdrücklich anerkannt

Betroffen war eine Straße mit hoher Frequentierung (13.000 Kraftfahrzeuge pro Tag) und zulässiger Geschwindigkeit von 50 km/h. In der relevanten Fahrtrichtung war nur eine Fahrspur mit einer Fahrbahnbreite von 2,50 m und aufgrund eines längeren Kurvenbereich ist das Überholen aufgrund der Unübersichtlichkeit nur eingeschränkt möglich. Hier war das Gericht der Auffassung, dass Gefahr eines Rückstaus bestünde oder gefährliche Überholmanöver provoziert werden könnten.

Worüber die Gerichte bisher nicht entschieden haben, ist die Frage, ob die mangelnde Kapazität eines zu schmalen oder mit dem Fußverkehr zusammen geführten Radwegs auch ein Grund sein kann, Parkstände oder eine von mehreren Kfz-Spuren in einen geschützten Radfahrstreifen umzuwandeln. Dies wird häufig von der Verwaltung verweigert, da hier keine Gefahrenlage gesehen wird und dabei ausschließlich auf die Unfallstatistik verwiesen wird. Nach der Logik des Gerichts dürften aber regelmäßige Staus oder stockender Verkehr auf dem Radweg zu Stoßzeiten auch ein Grund sein, um gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 9 Satz 4 Nr. 3 2. Alt. StVO einen Radfahrstreifen anzuordnen. Immerhin ist hier sogar nur eine einfache Gefahrenlage gefordert. (Olaf Dilling)

2024-09-12T08:48:43+02:0011. September 2024|Allgemein, Rechtsprechung, Verkehr|

Benutzungspflicht von Radwegen

Radwege denken viele, sind ein Vorteil für den Radverkehr und alle Radfahrer sollten sich drüber freuen. Nun, diese Aussage lässt sich in ihrer Pauschalität nicht halten. Es gibt einfach zu viele unterschiedliche Typen von Menschen, die das Rad als Verkehrsmittel benutzen. Es gibt die Pedalritter, die möglichst schnell und ungehindert von A nach B wollen und so furchtlos sind, dass sie kein Problem haben, sich die Fahrbahn mit den Kfz zu teilen. Für sie sind Radwege eine unterträgliche Gängelei und sie beharren darauf, sie nicht benutzen zu müssen. “Vehicular Cycling” ist auch im englischen Sprachraum das Stichwort.

Eine Zeitlang hat dieser Typus Radfahrer auch das deutsche Verkehrsrecht geprägt. In der Novelle der StVO 1998 wurde die generelle Benutzungspflicht aufgehoben worden. Das heißt, dass Radwege nur dort benutzt werden müssen, wo sie per Verkehrszeichen angeordnet sind. Seitdem haben Radfahrer, alleine oder mit Unterstützung des ADFC, vielerorts gegen die Benutzungspflicht von Radwegen geklagt. Oft sogar mit Erfolg, etwa wenn Radwege erhebliche Mängel aufwiesen. Im Jahr 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden dürfe, wenn dies aufgrund einer qualifizierten Gefahrenlage begründet werden kann. Die Latte hängt also ziemlich hoch. 

Dass die Benutzungspflicht an Voraussetzungen geknüpft ist, ist grundsätzlich gut. Denn oft dienen Radwege als “Feigenblatt”, sind in schlechtem Zustand oder weisen Gefahrenquellen auf. In vielen Fällen ist es objektiv sogar weniger gefährlich auf der Fahrbahn zu fahren, da Radfahrer dort seltener übersehen werden.

Aber wie gesagt lassen sich Radfahrer kaum über eine Kamm scheren. Es gibt auch viele Fahrradfahrer, die langsam unterwegs sind und ihr Fahrzeug weniger gut beherrschen. Für sie kann die Trennung vom Kraftfahrzeugverkehr hilfreich und beruhigend sein. Inzwischen werden daher oft geschützte Radfahrstreifen als der Königsweg angesehen, da sie Schutz und Sichtbarkeit vereinen. (Olaf Dilling)

2024-05-09T21:35:48+02:009. Mai 2024|Verkehr|