Radwege denken viele, sind ein Vorteil für den Radverkehr und alle Radfahrer sollten sich drüber freuen. Nun, diese Aussage lässt sich in ihrer Pauscha­lität nicht halten. Es gibt einfach zu viele unter­schied­liche Typen von Menschen, die das Rad als Verkehrs­mittel benutzen. Es gibt die Pedal­ritter, die möglichst schnell und ungehindert von A nach B wollen und so furchtlos sind, dass sie kein Problem haben, sich die Fahrbahn mit den Kfz zu teilen. Für sie sind Radwege eine unter­träg­liche Gängelei und sie beharren darauf, sie nicht benutzen zu müssen. „Vehicular Cycling“ ist auch im engli­schen Sprachraum das Stichwort.

Eine Zeitlang hat dieser Typus Radfahrer auch das deutsche Verkehrs­recht geprägt. In der Novelle der StVO 1998 wurde die generelle Benut­zungs­pflicht aufge­hoben worden. Das heißt, dass Radwege nur dort benutzt werden müssen, wo sie per Verkehrs­zeichen angeordnet sind. Seitdem haben Radfahrer, alleine oder mit Unter­stützung des ADFC, vielerorts gegen die Benut­zungs­pflicht von Radwegen geklagt. Oft sogar mit Erfolg, etwa wenn Radwege erheb­liche Mängel aufwiesen. Im Jahr 2010 hat das Bundes­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) entschieden, dass eine Benut­zungs­pflicht nur angeordnet werden dürfe, wenn dies aufgrund einer quali­fi­zierten Gefah­renlage begründet werden kann. Die Latte hängt also ziemlich hoch. 

Dass die Benut­zungs­pflicht an Voraus­set­zungen geknüpft ist, ist grund­sätzlich gut. Denn oft dienen Radwege als „Feigen­blatt“, sind in schlechtem Zustand oder weisen Gefah­ren­quellen auf. In vielen Fällen ist es objektiv sogar weniger gefährlich auf der Fahrbahn zu fahren, da Radfahrer dort seltener übersehen werden.

Aber wie gesagt lassen sich Radfahrer kaum über eine Kamm scheren. Es gibt auch viele Fahrrad­fahrer, die langsam unterwegs sind und ihr Fahrzeug weniger gut beherr­schen. Für sie kann die Trennung vom Kraft­fahr­zeug­verkehr hilfreich und beruhigend sein. Inzwi­schen werden daher oft geschützte Radfahr­streifen als der Königsweg angesehen, da sie Schutz und Sicht­barkeit vereinen. (Olaf Dilling)