Das 11. Türchen: Nutzungs­kon­kur­renzen im Wrangelkiez

Ein straßen­ver­kehrs­recht­liches Thema, das uns immer wieder beschäftigt, auch in diesem Jahr, sind Nutzungs­kon­kur­renzen und Vollzugs­de­fizite im urbanen öffent­lichen Raum. Was genau ist damit gemeint? Nun, schlicht gesagt, wird egal, was irgendwann von den Bezirks­ämtern im Straßenraum angeordnet wird, am Ende jeder Zenti­meter ziemlich rücksichtslos zugeparkt. Das betrifft Flächen, die eigentlich für den Liefer­verkehr vorge­sehen sind, genauso wie Straßen, in denen auch Kinder­spiel auf der Verkehrs­fläche erlaubt ist.

Das Bezirksamt Fried­richshain-Kreuzberg hat daher, wie wir schon früher einmal berich­teten, unter anderem im Wrangelkiez in Kreuzberg, temporäre Spiel­straßen einge­richtet. Oft waren diese Spiel­straßen in verkehrs­be­ru­higten Zonen, in denen an sich ohnehin auf der Straße gespielt werden dürfte. Aller­dings ist dies in den verkehrs­be­ru­higten Zonen keine gelebte Realität, da auch hier – oft illegal parkende – Kraft­fahr­zeuge dominieren. Insofern war es nachvoll­ziehbar, dass das Bezirksamt, um das Spielen tatsächlich zu ermög­lichen, für bestimmte Zeiten in der Woche in den betref­fenden Straße ein Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250 laut Anhang 2 der StVO) ausge­sprochen hat. Nun gab es aber auch da das Problem, dass zu den Zeiten mit Sperrung für Fahrzeuge weiterhin viele parkende Fahrzeuge die Spiel­fläche blockierten unter anderem mit entspre­chenden Haftungsrisiken. 

Kinder beim Hüpfspiel

Das Bezirksamt wollte nun wissen, was zu tun sei, um die Straße für spielende Kinder frei zu bekommen. Wir stellten in einer gutach­ter­lichen Stellung­nahme klar, dass mit dem Verbot für Fahrzeuge aller Art neben dem Einfahr­verbot zugleich auch ein Wegfahr­gebot für parkende Autos einge­schlossen ist. Zur Klarstellung ist es jedoch in diesen Fällen ausnahms­weise auch möglich, zusätzlich ein tempo­räres Halte­verbot anzuordnen, auch wenn solche Doppel­be­schil­de­rungen grund­sätzlich vermieden werden sollten. Dies gilt dann, wenn das Halte­verbot ansonsten nicht nur ausnahms­weise missachtet würde. Als wir neulich an einem Nachmittag in der Wrangel­straße vorbei­kamen, war wieder einmal Spiel­be­trieb und offen­sichtlich hat sich das Problem mit den parkenden Autos inzwi­schen gelöst. Im Übrigen scheint das Ordnungsamt nun nach Auskunft des Bezirksamts einzu­greifen, wenn trotz des Verbotes geparkt wird.

Eine weitere gutach­ter­liche Stellung­nahme haben wir dieses Jahr ebenfalls zum Wrangelkiez zu Parkver­boten und Anordnung von Ladeflächen verfasst. Auch hier ging es im Wesent­lichen um Fragen der Doppel­be­schil­derung sowie um die zusätz­liche Anordnung von Ge- und Verboten in verkehrs­be­ru­higten Zonen.

Das Mandat betreut Rechts­anwalt Dr. Olaf Dilling.

2022-12-15T23:58:09+01:0015. Dezember 2022|Verkehr|

Das 9. Türchen: Wilder Ritt durch 2022

Man kann der Ampel nicht vorwerfen, sie wäre schlecht vorbe­reitet gewesen. Die Pläne der Bundes­re­gierung für den Bereich Energie und Klima waren in vermutlich detail­lierter konzi­piert als jeder vorhe­rigen Bundes­re­gierung ever. Dann aber kam Putin und seitdem ist die Welt bekanntlich eine andere. Das gilt nicht nur für uns, die wir langsam auch darüber nachdenken könnten, im Büro zu schlafen. Sondern auch für alle Energieversorger.

Viele dieser Versorger in ganz Deutschland (nicht nur) im Süden des Landes haben sich in der Südwest­deut­schen Strom­handels GmbH, der SüdWest­Strom, zusam­men­ge­schlossen. Das Gemein­schafts­un­ter­nehmen mit Sitz in Tübingen ist seit 23 Jahren aktiv als Beschaf­fungs­plattform,  Dienst­leister und Berater weit über den Kreis seiner 59 Gesell­schafter hinaus. Zu den Veran­stal­tungen der SüdWest­Strom kommen – inzwi­schen digital – regel­mäßig weit über 150 Teilnehmer. Entspre­chend voll war es bei den Webinaren, bei denen wir die SüdWest­Strom dabei unter­stützen durften, die meist kommu­nalen Versorger durch das aufre­gende Jahr zu bugsieren.

Vom ersten Seminar im April zur Energie­krise über ein Seminar im Mai über das im Laufe des Jahres ja mehrfach novel­lierte Energie­si­che­rungs­gesetz (EnSiG), dem Seminar zum Gasalarmfall im Juli, dem nächsten zur (dann ja sanft entschla­fenen) Gasumlage im August und zur Dezem­ber­hilfe im Oktober, bis zu den Seminaren über die Gaspreis­bremse im November und der Strom­preis­bremse im Dezember, haben wir versucht, Licht ins oft reichlich unruhig flackernde Dunkel der Krisen­ge­setz­gebung zu bringen und offene Fragen soweit zu beant­worten, wie die kurven­reiche Gesetz­gebung es eben gerade so zulässt. Im Nachgang und unabhängig von diesen Seminaren haben wir viele der Gesell­schafter und Kunden der SüdWest­Strom durch 2022 begleiten dürfen. An manchen Tagen haben wir mehr mit Baden-Württem­bergern gesprochen, als mit Mandanten aus allen anderen Bundes­ländern zusammen, und auch wenn wir hoffen, dass 2023 für uns alle etwas ruhiger wird: Es war und ist uns 2022 eine Freude und Ehre.

Das Mandat führt Dr. Miriam Vollmer

2022-12-14T00:15:30+01:0014. Dezember 2022|Allgemein, Energiepolitik|

Das 8. Türchen: Online-Seminar­reihe zum kommu­nalen Verkehrsrecht

Zu Anfangs­zeiten der Pandemie hat sich vieles neu sortiert. Sowohl was Mandan­ten­kon­takte angeht, als auch was im weitesten Sinn den „Verkehr“ im öffent­lichen Raum betrifft. Wie viele Andere auch haben wir dies zum Anlass genommen, die Digita­li­sierung voran­zu­treiben. Nachdem wir Seminare bisher entweder im Bespre­chungsraum unserere Kanzlei am Hacke­schen Markt oder direkt bei Mandanten „inhouse“ abgehalten haben, war das nun nicht mehr oder nur noch unter Einschrän­kungen möglich. Zugleich hatte der Beratungs­bedarf nicht abgenommen, so dass wir zunehmend auf Online-Seminare gesetzt haben.

Auch ein regel­mä­ßiges Online-Seminar zum kommu­nalen Verkehrs­recht haben wir aufge­setzt. Gerade im öffent­lichen Verkehrs­recht gab es pande­mie­be­dingt inter­es­sante Entwick­lungen im Zusam­menhang mit Verkehrs­ver­suchen, Pop-up-Radstreifen, tempo­rären Spiel­straßen oder Außen­gas­tro­nomie auf Bürger­steigen. Insofern lag es nahe, die Erfah­rungen aus der recht­lichen Praxis an Inter­es­sierte aus Kommu­nal­ver­wal­tungen, Fraktionen oder Verbänden weiter­zu­geben, um zu zeigen, was der regulative Rahmen ist und welche Spiel­räume es für Maßnahmen der Verkehrs­wende gibt.

Bisher haben wir Online­se­minare zu Verkehrs­ver­suchen, Möglich­keiten für Parkraum­re­gu­lierung und ‑bewirt­schaftung, zu Tempo30 in Städten und zu kommu­nalen Wirtschafts­ver­kehrs­kon­zepten abgehalten. Dies ist insgesamt auf sehr große Resonanz gestoßen. Inbesonders das Thema der Regulierung und Bewirt­schaftung des Parkraums hat weites Interesse gefunden. Da hier aktuell auch rechtlich viel in Bewegung ist, möchten wir Anfang des nächsten Jahres ein weiteres Online-Seminar zu diesem Thema machen. Weitere Infor­ma­tionen und die Möglichkeit zur Anmeldung geben wir in Kürze bekannt. Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an RA Dr. Olaf Dilling wenden.

2022-12-12T23:36:29+01:0012. Dezember 2022|Verkehr|