Die Schutzschrift – Vorsorge bei drohender einstweiliger Verfügung
Im Unternehmensalltag, besonders bei Energieversorgern kann es schnell passieren: Jemand droht, schnell eine einstweilige Verfügung gegen Sie zu beantragen – vielleicht, weil es Streit um eine angekündigte oder bereits erfolgt Unterbrechung der Energieversorgung gibt oder weil ein Wettbewerber ein bestimmtes Verhalten als unlauter ansieht.
Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Eilbeschluss, der oft ohne Anhörung der Gegenseite erlassen wird. Das bedeutet: Sie erfahren im schlimmsten Fall erst von dem gerichtlichen Verbot, wenn es schon ergangen ist – ohne dass Sie Ihre Sicht schildern konnten.
Hiergegen kann mit einer sog. Schutzschrift vorgebeugt werden. Eine Schutzschrift ist ein vorbeugender Schriftsatz, den man vorsorglich bei Gericht hinterlegen kann, wenn man damit rechnet, dass ein Gegner möglicherweise eine einstweilige Verfügung beantragen wird. Mit ihr teilt man dem Gericht vorab die eigene Sicht der Dinge mit. So soll verhindert werden, dass eine Verfügung erlassen wird, ohne dass die Gegenseite jemals gehört wurde. Man könnte sagen, man reicht bei Gericht eine Verteidigung ein, noch bevor man überhaupt angegriffen wurde.
Seit 2016 gibt es ein zentrales elektronisches Schutzschriftenregister in Deutschland. Anwälte können dort bundesweit eine Schutzschrift einstellen. Das hat den Vorteil, dass bei Rechtsstreitigkeiten, die vom Gegner vor mehreren möglichen Gerichten anhängig gemacht werden könnten, nicht bei jedem Gericht gesondert eine eigene Schutzschrift hinterlegt werden muss.
Kommt es tatsächlich zu einem Antrag auf einstweilige Verfügung, sollte das Gericht automatisch prüfen, ob zu diesem Fall bereits eine Schutzschrift vorliegt. Wenn ja, muss das Gericht sie berücksichtigen, bevor es entscheidet. Das Gericht kann dann entweder den Antrag des Gegners sofort zurückweisen, oder eine mündliche Verhandlung ansetzen, bei der beide Seiten gehört werden. Ohne Schutzschrift hätte das Gericht möglicherweise direkt die Verfügung erlassen – ein empfindlicher Nachteil für die betroffene Person oder das Unternehmen.
In der Praxis funktioniert das nach unserer Erfahrung so Mittelgut, da es leider passieren kann, dass Gerichte eine hinterlegte Schutzschrift nicht beachten. In diesem Fall hilft es dann nur, Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung einzulegen.
(Christian Dümke)