CO2-Steuer mit Köpfchen

Bundes­um­welt­mi­nis­terin Svenja Schulze brachte vor ein paar Tagen die CO2-Steuer ins Gespräch. Wolfgang Schäuble hat sich ebenfalls verhalten zustimmend geäußert. Viele seiner Partei­ge­nossen setzen dagegen eher auf eine Ausweitung des Emissi­ons­handels. Sie verweisen damit auf die EU, die dafür dann ja zuständig wäre und vermutlich ein paar Jahre brauchen würde, jeden­falls bis zur nächsten Legis­la­tur­pe­riode. Demnächst soll das neu berufene Klima­ka­binett tagen und will vermutlich bald Ergeb­nisse präsen­tieren, auch zu dieser Frage. Es könnte also spannend werden.

Inzwi­schen gab es ein Gastbeitrag von Sigmar Gabriel im Tages­spiegel zum Thema CO2-Steuer. Die Überle­gungen von Gabriel stellen die Kernfrage, wie sich nämlich ökolo­gi­scher Fortschritt mit sozialem Ausgleich verträgt. Durch die Erhebung auf fossile Brenn­stoffe sei die Steuer relativ einfach und unbüro­kra­tisch zu erheben. Die derzeit vom Umwelt­mi­nis­terium ins Spiel gebrachten 20 Euro pro Tonne CO2 seien auf Dauer aber nicht genug, um das Klimaziel 2030 zu erreichen. Gabriel spricht etwas süffisant von einem „niedrig­schwel­ligen Einstiegs­an­gebot“, das konti­nu­ierlich bis auf 200 Euro ansteigen müsse.

Tatsächlich sind 20 Euro pro Tonne CO2 zunächst einmal ein fast symbo­li­scher Betrag, wenn es um den Verkehrs­sektor geht. Der Benzin­preis einer Autofahrt in einem 6‑l-Wagen von Berlin nach München, derzeit bei etwas über 40 Euro, würde sich laut Agora Verkehrs­wende um ca. 1,70 Euro verteuern. Ein Betrag, der als Trinkgeld in besseren Restau­rants fast eine Belei­digung wäre. Angesichts der üblichen Ölpreis­schwan­kungen würde er kaum auffallen. Anders sähe es natürlich aus, wenn die Steuer tatsächlich auf 200 Euro pro Tonne CO2 ansteigen würde. Das wäre für viele Bürger dann sehr schmerzhaft.

Hier kommen Gabriels Überle­gungen zum Tragen: Er schlägt vor, die CO2-Steuer durch Rückzah­lungen sozial abzufedern. Das ist grund­sätzlich nichts Neues, dennoch enthält der Vorschlag einige inter­es­sante Details. Das gesamte Steuer­auf­kommen soll in seinem Modell als gleich­mäßig verteilte „Kopfprämie“ an jeden erwach­senen oder minder­jäh­rigen Bürger gezahlt werden.  Idealer­weise wird es nicht zurück­ge­zahlt, sondern vorge­streckt, bevor die Steuer erhoben wird. Dies würde in mehrfacher Hinsicht für Umver­teilung und erhöhte Binnen­nach­frage sorgen. Zum einen, weil Liqui­dität erhöht, nicht verringert wird. Zweitens, weil kinder­reiche Familien durch die Kopfprämie begünstigt würden. Und nicht zuletzt, weil wohlha­bende Leute häufig mehr CO2 ausstoßen als Leute, die ohnehin sparen müssen.

Aller­dings gibt Gabriel zu, dass von der Steuer auch Berufs­pendler, Mieter in schlecht gedämmten Häusern und die Landbe­völ­kerung  stark betroffen wären. Also häufig nicht gerade die Reichsten. Hier sollen ÖPNV, Energie­spar­maß­nahmen, verbrauchsarme Autos und Wärme­dämmung gefördert werden. Aller­dings warnt er davor, das über die Steuer einge­nommene Geld auch noch dafür zu verwenden: Darunter würde die eindeutige Botschaft leiden, dass der Staat es diesmal ernst meint mit der Verbindung von Klima­po­litik und gerechter Verteilung. Sonst ist es wie so oft, dass mit steigendem Steuer­auf­kommen, das „mit der Gießkanne“ verteilt wird, auch die Staats­auf­gaben gleich­mäßig wachsen.

 

2019-04-25T10:16:45+02:0025. April 2019|Allgemein, Energiepolitik, Umwelt, Verkehr, Wärme|

Ihr Beitrag zum Straßen­ausbau … zahlbar bis …

So selbst­be­stimmt und rational die heutige Welt manchmal scheint: Am Ende ist doch niemand gegen Schick­sals­schläge gefeit. Dabei muss es nicht immer gleich um Krankheit und Tod gehen. Manchmal reicht auch ein einfacher Gebüh­ren­be­scheid. Da lebt ein Bauer im schleswig-holstei­ni­schen Lütjenburg, der bekam 2012 ein Schreiben vom Amt. Für die Erneuerung der Straße entlang seines Grund­stücks seien 217.000 Euro fällig. Als Straßen­aus­bau­beitrag. Das zuständige Verwal­tungs­ge­richt hat die Summe 5 Jahre später auf „nur noch“ 189.000 Euro reduziert. Bislang ist unklar, ob die Berufung zugelassen wird. Da die aufschie­bende Wirkung nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bei der Anfor­derung von öffent­lichen Abgaben und Kosten entfällt, musste der Landwirt einen Kredit bei der Bank aufnehmen.

Der Fall ist offenbar eine Ausnahme, aber trotzdem sind Straßen­aus­bau­bei­träge in Höhe von über 10.000 Euro keine Seltenheit. Betroffen sind nur Anlie­ger­straßen. Bei Bundes- und Landes­straßen wird die Straßen­baulast direkt vom öffent­lichen Haushalt getragen. Ob und in welcher Form Beiträge erhoben werden, hängt vom Bundesland oder der Kommune ab. Wer in Hamburg, Bayern, Berlin, Baden-Württemberg oder Stadt Bremen (ohne Bremer­haven) wohnt, hat Glück. Hier wird kein Straßen­aus­bau­beitrag erhoben. In Schleswig-Holstein, Sachsen, Hessen und dem Saarland hängt es von kommu­nalen Satzungen ab.

Verfahren wegen Straßen­aus­bau­bei­träge belasten in einigen Bundes­ländern die Gerichte erheblich. Zudem gibt es in einigen Bundes­ländern Proteste und Bürger­initia­tiven, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, wo 400.000 Unter­schriften für eine Abschaffung gesammelt wurden. Daher sind etwa in NRW, Rheinland-Pfalz und Nieder­sachsen  entspre­chende Novellen der  kommu­nalen Abgaben­ge­setze in der Diskussion. Eine Alter­native wären wieder­keh­rende Beiträge oder eine Finan­zierung über die Grundsteuer.

Das Leben wird ohne bürokra­tische Fährnisse wie Straßen­bau­bei­träge vermutlich ein bisschen berechen­barer. Aber es gibt ja noch genug andere Überra­schungen. Solange öffent­liche Güter verwaltet werden müssen, wird es uns vermutlich nie langweilig.

 

2019-04-24T11:19:40+02:0024. April 2019|Allgemein, Verkehr, Verwaltungsrecht|

Wer zahlt für die Klima­po­litik – und wann?

Was Klima­schutz angeht, haben es Regie­rungs­po­li­tiker nicht leicht. Denn die Binsen­weisheit, dass umsonst nichts zu haben ist, wird hier grade so deutlich wie nie. Dies trotz aller Beteue­rungen wie der des Bundes­wirt­schafts­mi­nisters Altmeier, dass „unser Wohlstand“ nicht gefährdet werden dürfe. Es gibt hier nämlich keinen klar vorge­zeich­neten Weg, der auf Dauer und für alle ein Leben in Sicherheit und Wohlstand verspricht. Dies zeigt nichts deutlicher als die unüber­sichtlich gewor­denen Protestbewegungen:

Auf der einen Seite stehen die Beschäf­tigten des Braun­koh­le­ta­gebaus, auf der anderen Seite die Bewohner der betrof­fenen Dörfer und Unter­nehmen der Solar­branche. Einer­seits „Gelbwesten“, anderer­seits Schüler, die sich Sorgen über ihre Zukunft machen. Letztere inzwi­schen unter­stützt durch Wissen­schaftler, die deren Sorgen teilen. Solche offenbar wider­sprüch­lichen Forde­rungen führen in der Demokratie leicht zu einer politi­schen Blockade. Typische Symptome sind luftige Verspre­chungen in alle Richtungen und symbo­lische Politik, die keinem weh tun soll. Die aber letztlich niemand etwas bringt. Blockade heißt ja nicht, dass niemand etwas zahlen muss, nur eben später. Die Aufgabe einer zukunfts­fä­higen Politik ist es nun eigentlich, die Blockade zu lösen. Das wäre auch bei verhär­teten Fronten durchaus möglich. Sie muss nur wirklich wissen wollen, welche Inter­essen und Befind­lich­keiten bei den Betei­ligten jenseits der plakativ vorweg getra­genen Slogans im Spiel sind.

Die Agora Energie­wende hat das in einem Hinter­grund­papier über die Gelbwesten-Proteste gemacht. Dabei werden drei Punkte deutlich:

Erstens ist weiterhin ein Großteil der Franzosen von der Notwen­digkeit von Klima­schutz­maß­nahmen überzeugt. Dies gilt zumindest teilweise sogar hinsichtlich der Gelbwesten, deren Fokus sich ohnehin von den anfäng­lichen Protesten gegen die Diesel- und Benzin­preise hin zu sozialen Forde­rungen verlagert hat. Im Fokus ihrer Kritik liegt weniger das „Ob“, als das „Wie“ der Klimapolitik.

Zweitens führt nämlich der CO2-Aufschlag auf den Energie­ver­brauch zu einer Mehrbe­lastung von Haushalten, insbe­sondere denje­nigen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Betroffen sind weiterhin Berufs­pendler und Teile der Landbe­völ­kerung. Dies liegt nicht nur an der regres­siven Wirkung, die Verbrauchs­steuern für Güter des täglichen Bedarfs haben, sondern auch an einer großzü­gigen Entlastung vieler Unter­nehmen und Branchen wie Landwirt­schaft und Trans­port­ge­werbe. Diese Ausnahmen und Rückver­gü­tungen sind zwar zum Teil nachvoll­ziehbar, um die Wettbe­werbs­fä­higkeit zu erhalten, stehen aber im Wider­spruch zum Verursacherprinzip.

Schließlich werden die erhobenen Gelder nicht zweck­ge­bunden für Förderung von Klima­schutz­maß­nahmen verwendet. Im Ergebnis sind die entspre­chenden Mehrein­nahmen unter der Regierung Macron vor allem für die Haushalts­kon­so­li­dierung vorge­sehen. Besondere sozial­po­li­tische Brisanz bekommt dies vor dem Hinter­grund einer Steuer- und Sozial­reform, die höhere Einkom­mens­klassen bei der Vermö­gens­steuer entlastet und niedrigere Einkom­mens­klassen z.B. auch bei der Tabak­steuer weiter belastet hat. Insofern ist es wenig verwun­derlich, dass viele Betrof­fenen an der umwelt­po­li­ti­schen Motivation der CO2-Besteuerung zweifeln.

Jeden­falls lässt sich aus dem Fall lernen, dass Umwelt- und Energie­po­litik vor allem dann keine Akzeptanz findet, wenn ihre sozialen Auswir­kungen nicht ausrei­chend berück­sichtigt werden. Das gilt am Ende aber nicht nur für die erwach­senen „Gelbwesten“, die heute nicht die ganze Rechnung zahlen wollen, sondern auch für unsere Kinder und Jugend­lichen, die weiterhin in Sicherheit und Wohlstand leben wollen.

2019-04-24T21:41:27+02:0026. März 2019|Allgemein, Energiepolitik, Verkehr, Wärme|