Neue Zuschlags­kri­terien für Regel­en­ergie: Was heisst das?

Oha. Die Bundes­netz­agentur (BNetzA) hat die Zuschlags­kri­terien für Regel­en­ergie geändert. Ab Juli fließt neben dem Leistungs­preis auch der Arbeits­preis in die Bewertung ein. Was so technisch daher­kommt, ist aller­dings hoch umstritten. Dies zeigt schon die lange Liste an Stellung­nahmen, die die BNetzA im Vorfeld erhalten hat. Aber worum geht es eigentlich?

Strom­netze können keinen Strom speichern. Einspeisung und Entnahme müssen sich also die Waage halten. Nun melden Verbraucher bekanntlich nicht an, dass sie gleich den Fernseher einschalten. Und ob beispiels­weise die Sonne scheint oder ein Kraftwerk havariert, weiß man auch nicht immer im Voraus. Die Prognosen, die sich aus den Voranmel­dungen der Erzeuger, den auf Erfah­rungs­werten beruhenden Standard­last­pro­filen über das Verbrau­cher­ver­halten und weiteren Infor­ma­tionen wie etwa Wetter­daten ergeben, sind deswegen zwar sehr weitgehend treff­sicher, aber eben nicht ganz. Es kann ständig dazu kommen, dass es eine Lücke zwischen einge­speistem und abgenom­menen Strom gibt. In diesem Fall müssen sehr schnell zusätz­liche Mengen einge­speist werden oder große Verbraucher müssen ihre Abnahme drosseln. Je nach Vorher­seh­barkeit des Regel­be­darfs unter­scheidet man drei verschiedene Regel­en­er­gie­pro­dukte: Die Primär­re­serve, die innerhalb von Sekunden greift. Die Sekun­där­re­serve und die Minuten­re­serve, die einige Minuten Zeit haben, bis sie wirksam werden.

Reser­ve­leistung ist teuer. Das versteht sich eigentlich von selbst: Damit ein Kraftwerk innerhalb von Sekunden produ­zieren kann, muss es die ganze Zeit betriebs­bereit bleiben. Das kostet, denn das Kraftwerk selbst kostet Geld, die Betriebs­be­reit­schaft kostet Geld, zum Beispiel Perso­nal­kosten, und natürlich kostet es auch Geld, den im Reser­vefall nachge­fragten Strom tatsächlich zu erzeugen bzw. den Strom­ver­brauch ganz plötzlich drastisch zu reduzieren.

In Deutschland sind die vier Übertra­gungs­netz­be­treiber (ÜNB) für die Regel­en­er­gie­be­schaffung zuständig. Sie schreiben die Regel­en­ergie aus. Unter­nehmen bieten ihre Kraft­werke an oder bieten an, dass sie das Netz durch schnelle Abschaltung großer Verbrauchs­mengen entlasten. Die ÜNB gehen bei der Auswahl nach festge­legten Zuschlags­kri­terien vor. Welche Unter­nehmen hierbei bisher erfolg­reich waren, steht in der  Anbie­ter­liste.

Bisher wurden die Zuschläge nur anhand der Leistungs­preise erteilt, also anhand der Kosten der Vorhaltung. Die BNetzA meint, dies habe wohl dazu geführt, dass es im Oktober 2017 zu bisher noch nicht dagewe­senen Spitzen­preisen von 20.614,97 Euro/MWh (19:15 Uhr bis 19:30 Uhr) bzw. 24.455,05 Euro/MWh (19:30 Uhr bis 19:45 Uhr) kam. Die Arbeits­preise, also die Kosten des tatsäch­lichen Abrufs, spielten dagegen für die Zuschlags­er­teilung keine Rolle. Die BNetzA meint, dies hätten einzelne Anbieter ausge­nutzt und sehr niedrige Leistungs­preise geboten, um erst einmal den Zuschlag zu erhalten, und dann extrem teuer verkauft. Deswegen wurde als erste Maßnahme im Januar eine Preis­ober­grenze einge­zogen. Aber auch das generelle Verfahren soll sich jetzt ändern.

Auf den ersten Blick erscheint dies erst einmal logisch. Wieso wenden sich denn trotzdem so viele Unter­nehmen gegen die Neure­gelung? Ganz einfach: Die Verteilung der Kosten auf Vorhaltung der Anlage und Erzeugung von Energie ist bei unter­schied­lichen Anlagen­typen unter­schiedlich. Wenn man den Zuschlags­me­cha­nismus ändert, kommen also auf einmal voraus­sichtlich andere Anlagen zum Zug als bisher. Dies könnte, befürchten manche, den konven­tio­nellen, also fossilen Kraft­werks­typen nützen. Während es anderen Techno­logien zur Netzent­lastung, wie etwa Power-To-Heat-Anlagen (die wie große Wasser­kocher aus Strom Wärme herstellen) schadet. Und auch für den Letzt­ver­braucher ergeben sich Änderungen. Denn die Vorhal­te­kosten, der Leistungs­preis, fließen in die Netznut­zungs­ent­gelte ein, die jeder als auf den Strom­transport entfal­lenden Kosten­faktor auf seiner Strom­rechnung findet. Die Arbeit, also die tatsächlich erzeugte Regel­en­ergie, wird dagegen von den Bilanz­kreis­ver­ant­wort­lichen getragen. Damit wirken sich Verän­de­rungen beim Zuschlags­me­cha­nismus direkt auf die Kosten, aber eben auch auf die Zusam­men­setzung der Regel­en­ergie liefernden Anlagen aus.

Doch längst nicht alle Markt­teil­nehmer sehen das ganze Instrument kritisch. Viele halten zwar den Ansatz an sich für begrü­ßenswert, wenden sich aber gegen die schwam­migen Gewich­tungs­fak­toren. Wieder andere sehen Preis­ober­grenzen kritisch. Anzunehmen ist, dass sich am Ende ein Gericht mit der Frage der Richtigkeit beschäf­tigen wird, denn der Beschluss der BNetzA ist selbst­ver­ständlich anfechtbar.

Immerhin halten sich die zukünf­tigen Auswir­kungen in Grenzen. Die europäische Regelung, die die Regel­ar­beits­märkte nach der Verordnung (EU) 2017/2195 der Kommission vom 23.12.2017 zur Festlegung einer Leitlinie über den System­aus­gleich im Elektri­zi­täts­ver­sor­gungs­system (System­aus­gleichVO), neu ordnen soll, existiert bereits. Ein Verfahren vor dem OLG Köln hätte also eine durchaus begrenze Strahl­kraft für die Zukunft.

2018-06-12T12:12:38+02:0011. Juni 2018|Strom|

Block­chain: Herr Rayner überzeugt mich nicht

Die Block­chain ist ja angeblich das nächste große Ding und soll die Wirtschaft revolu­tio­nieren. Was die Block­chain im Energie­sektor eigentlich Bahnbre­chendes leisten soll, wird mir bisher aller­dings nicht deutlich. Wenn mir Google Alert dann also einen Text darüber zeigt, wofür die Block­chain in Zusam­menhang mit Strom gut sein soll, dann schaue ich mir den natürlich sofort an.

Hier ist er. Er ist von einem in Deutschland lebenden Australier namens Tristan Rayner und heißt „Ein Mikro-Stromnetz in Brooklyn demons­triert die saubere Energie­ver­sorgung via Block­chain“. Hoppla, denke ich. Habe ich mich also geirrt und die Block­chain ist doch toll. Aber warten wir es ab:

In der Einleitung wird es jeden­falls schon knallig. Das derzeitige Stromnetz sei ein „alter­na­tiv­loses Ungetüm“. Na gut, ziemlich groß ist das Stromnetz, so alles in allem, schon richtig. Aber alter­na­tivlos? Niemand verbietet Leuten, neben dem Netz der öffent­lichen Versorgung ein zweites Stromnetz im Boden zu vergraben, wenn ihnen der Eigen­tümer des Grund­stücks das erlaubt. Warum trotzdem keiner die Bagger rollen lässt? Weil es sinnlos ist. Weil das Energie­wirt­schafts­gesetz (EnWG) und seine Verord­nungen einen diskri­mi­nie­rungs­freien Zugang für alle anderen Strom­lie­fe­ranten gewähr­leisten. Da muss niemand teure Tonnen Kupfer vergraben. Alter­na­tivlos ist damit schon mal nichts. Aber gut, sehen wir weiter.

Rayner meint weiter, durch die zuneh­mende Produktion von Erneu­er­barem Strom würden Rufe nach einem neuen, dezen­tra­lerem Stromnetz laut. Das leuchtet mir zumindest nicht ein. Was spricht dagegen, auch für neue Autos die alte Autobahn zu nutzen? Wird es sehr viel, braucht man vielleicht eine weitere Spur, aber dafür unter anderem sind die Netzbe­treiber ja da.

Im nächsten Absatz kommt dann Rayners große Innovation. Simsa­labim, die Block­chain würde es also ermög­lichen, dass Nachbarn unter­ein­ander mit Strom handeln. Gut und schön, denke ich mir. Viel Spaß. Aber geht das nicht heute schon? Gesetzt der Fall, ich hätte ziemlich viel PV auf dem Dach, hole mir eine Versor­ger­lizenz und verkaufe Strom an meine Nachbarn gegenüber: Wer soll mir das verbieten? Ich würde einen Vertrag mit dem Verteil­netz­be­treiber schließen, Umlagen abführen, alles tun, was das EnWG von Versorgern verlangt, und los geht’s. Warum das keiner macht? Es lohnt sich nicht. Die Vergütung nach dem EEG ist besser. Und wenn ich innerhalb einer Liegen­schaft verkaufe, gibt es auch dafür einen gesicherten recht­lichen Rahmen, bei dem Erzeuger und Mieter sparen. 

Herr Rayner dagegen ist begeistert: Wer eine Solar­anlage hat, der hätte auch Strom, wenn das Netz ausfällt, schreibt er. Und wer keine hat, aber von jemandem beliefert wird, der eine hat, der wäre auch vom Stromnetz unabhängig. Aber ganz im Ernst: Ist das wirklich ein Problem? Ist Energie­aut­arkie in einem so ausdif­fe­ren­zierten System wie dem Stromnetz in Deutschland ein Ansatz, der eine so enorme Energie­ver­schwendung recht­fertigt, wie die Block­chain sie derzeit darstellt? Und überhaupt: Wie stellt sich Herr Rayner eine physi­ka­lische Struktur vor, in der ein Netz zusam­men­bricht, aber die Liefer­ver­bindung zwischen Verbrau­chern und Erzeugern vor Ort als Teil dieses Netzes weiter funktio­niert? Ich bin jetzt keine Physi­kerin, aber so ganz leuchtet mir das noch nicht ein. Vielleicht, denke ich mir, kommen die eigent­lichen Pro-Block­chain-Brüller ja noch. Oder er denkt an ein isoliertes Netz, das nur die Erzeuger vor Ort erfasst. Aller­dings gebe ich zu bedenken: Ein großes Stromnetz hat eine Siche­rungs­kaskade, vgl. nur den § 13 Energie­wirt­schafts­gesetz, die dazu führen dürfte, dass es sehr, sehr selten ausfällt. Bei der Verbindung zwischen den Einfa­mi­li­en­häusern von Herrn Schulze und Herrn Müller bin ich mir da nicht so sicher. Zumal Erneu­erbare ja nun gerade nicht so besonders verlässlich produzieren.

Im nächsten Absatz bestätigt Herr Rayner, dass die Trans­ak­tionen zwischen den Betei­ligten auch seiner Meinung nach durch Start Contracts auf allen betei­ligten Rechnern vollzogen werden sollen. Gut und schön, das kostet eine Menge Strom, ohne nennens­werten Mehrwert, wie ich meine. Denn warum sichert man die Glaub­wür­digkeit von Trans­ak­tionen mit Strom auf allen betei­ligten Computern, wenn man auch nur einen gut überwachten Betei­ligten damit betrauen könnte, dies zu dokumen­tieren? Einen solchen Betei­ligten gibt es im Übrigen auch schon. Man nennt ihn Energie­ver­sorger, und dass er Strom­flüsse falsch oder sonstwie unzulässig aufzeichnen würde, hätte ich jeden­falls noch nicht gehört.

Apropos Menge Strom: Herr Rayner gibt zu, dass die vielen Trans­ak­tionen zwischen den Betei­ligten viel Strom verbrauchen. Das kann man wohl sagen. Allein die Bitcoin-Struktur als größte Block­chain­struktur verbraucht schon heute mehr Strom als die Schweiz. Herr Rayner findet das aber gar nicht schlimm. Die entste­hende Prozes­sor­wärme würde nämlich als Heizwärme genutzt.

Ich kann mir schon vorstellen, dass das grund­sätzlich möglich ist. Mein Computer wird jeden­falls bei größeren Aktionen immer schrecklich warm. Aber ist das sein Ernst? Es dürfte kaum etwas Ineffi­zi­en­teres geben, als die Abwärme von Computern als Heizwärme zu nutzen. Ein normales Netz in einer mittel­großen Stadt wäre vermutlich als Block­chain­struktur deutlich größer als die Bitco­in­struktur. Soll diese Stadt dann allein für die Dokumen­tation von Strom­ver­brauch (nicht einmal für die Erzeugung dieses Stroms!) und eine schlecht regelbare und vermutlich nicht für ganze Wohnungen nutzbare Heizwärme so viel Strom verbraten wie gleich mehrere Alpen­re­pu­bliken? Wo soll der ganze Strom herkommen? Und wozu das Ganze? Nur, damit Herr Schulze an Herrn Müller von gegenüber Solar­strom verkaufen kann? Und was daran ist denn nun so „sauber“, wie die Überschrift vorgibt?

Am Ende dieses Textes bin ich jeden­falls nicht klüger. Entweder gibt es in der Energie­ver­sorgung der USA Probleme, die dem deutschen Energie­markt fremd sind. Oder Herr Rayner kennt sich nicht so besonders gut aus. Auf seinem Bild sieht er schrecklich nett aus. Er scheint Ingenieur zu sein, arbeitet aber als freischaf­fender Schreiber in Berlin. Letzteres, immerhin, kann ich gut nachvollziehen.

Ich glaube, ich bleibe bei meiner Meinung.

2018-06-08T08:20:01+02:008. Juni 2018|Digitales, Strom|

Der BGH will harte Worte

Sie kennen das: Wer schreibt schon gern, dass er keine Lust hat, bei den ungeho­belten Nachbarn Samstag Wurst zu grillen. Sie schreiben also, sie seien leider verhindert. Der Eltern­beirat in der Klasse Ihres Jüngsten verlangt von Ihnen weiter­ge­hendes Engagement? Sie schreiben, Sie könnten wegen ihrer umfang­reichen beruf­lichen Verpflich­tungen leider nicht … Notlügen nennt man das wohl, und die meisten Leute erwarten gar nicht, dass der Belogene das glaubt. Es geht schlicht um Höflichkeit.

Ebenso halten es viele Energie­ver­sorger, wenn die Preise steigen. Wer sagt schon gern, dass die Anteils­eigner nach mehreren mageren Jahren endlich wieder Geld sehen wollen? Sie schreiben also, alles werde teurer, und Strom nach lange stabilen Preisen leider auch. Vielleicht schieben Sie einfach alles auf den Staat, denn der ist bekanntlich meistens schuld, wenn irgend­etwas schief geht, und außerdem wird Angela Merkel Sie nicht verklagen, wenn Sie auf die Steuern und Umlagen von Vater Staat verweisen. Ebenso wie beim Nachbarn und beim Eltern­beirat gehe ich jede Wette ein: Jeder wusste immer genau, wie der Hase läuft.

Doch diese verbreitete Praxis ist, wie der Bundes­ge­richtshof (BGH) am 6. Juni 2018 nun ausge­ur­teilt hat, unzulässig (Az.:VIII ZR 247/17, Gründe liegen noch nicht vor). Wenn Sie als Grund­ver­sorger den Grund­ver­sor­gungs­tarif erhöhen, müssen Sie alle Preis­be­stand­teile detail­liert aufführen, so dass der Verbraucher ganz genau beurteilen kann, ob nun die Netznut­zungs­ent­gelte, die KWK-Umlage, das EEG oder schlicht eine steigende Marge für die Preis­an­passung verant­wortlich sind.

Damit bestätigt nun auch der BGH im Wesent­lichen die – jeweils mit unter­schied­lichen Nuancen den Versorger verur­tei­lenden – Vorin­stanzen. Zuletzt hatte das OLG Hamm aus den §§ 5 Abs. 2 S. 2, letzter HS; 2 Abs. 3 S. 1 Nr.5 S. 1 u. Abs. 3 S. 3 StromGVV herge­leitet, dass Versorger nur dann von steuer- und umlage­be­dingten Preis­er­hö­hungen sprechen dürfen, wenn das auch wirklich stimmt. In dieser Entscheidung hatte es auch aufs Europa­recht verwiesen, wo in Art. 3 Abs. 2 u. 3 u. der Anhang A der RL 2003/54 EG (der Elektri­zi­täts­bin­nen­markt­richt­linie) festgelegt ist, dass gewähr­leistet sein muss, dass Kunden von ihrem Sonder­kün­di­gungs­recht nach Preis­er­hö­hungen Gebrauch machen können und Trans­parenz über Preise und Tarife besteht. Das OLG – und nun wohl auch der BGH – halten es für naheliegend, dass Kunden nur dann beurteilen können, ob sie besser kündigen, wenn sie wissen, ob bei Steuern und Umlagen die Strom­preise aller Versorger steigen. Oder nur ihr Versorger teurer wird.

In Zukunft müssen Grund­ver­sorger also etwas schonungs­loser werden. Ob das Urteil so zu mehr Infor­mation der Kunden in der Grund­ver­sorgung führt? Zweifel sind erlaubt, denn besonders preis­be­wusst scheinen die Grund­ver­sor­gungs­kunden nicht zu sein, denn ansonsten hätten sie längst den Tarif gewechselt. Und den Kunden, der tatsächlich die im Laufe der Jahr immer mehr angeschwol­lenen Infor­ma­tionen rund um das Versor­ger­ver­hältnis gelesen hat, muss man vermutlich mit der Lupe suchen.

Für die Praxis bedeutet das: Wer in der Grund­ver­sorgung seine Marge erhöht, muss dies künftig in einer Gegen­über­stellung der Preise kenntlich machen und darf im Anschreiben jeden­falls nichts Unzutref­fendes über die Preis­er­höhung sagen.

2018-06-06T23:46:15+02:006. Juni 2018|Strom, Vertrieb|