Technik und Kultur vs. Natur – Bayreuth recht energisch

Es ist vielerorts Urlaubszeit und auch wir sind bisweilen unterwegs. Auch in diesem Jahr führte mich mein Weg im Sommer jedoch nach Bayreuth zu den Richard-Wagner-Festspielen. Bei der Wieder­auf­nahme der „Lohengrin“ in der Insze­nierung von Yuval Sharon und dem meist in Blau gehal­tenen Bühnenbild von Rosa Loy und Neo Rauch sind sie dann wieder da: Strom­masten, Leitungen, Trafo­häuschen. Wenn das nicht mal passend zum beruf­lichen Rahmen ist… Auch Bayreuth kann also „recht energisch“. Und es war ein absolut elektri­sie­render Abend: Christian Tielemann verzau­berte mit seinem Dirigat, baute Spannungs­bögen auf und entlud die geballte Ladung dessen, was man sich bei Wagner wünscht. Absolut zutreffend daher auch die die Kritik in BR Klassik: „Denn: er ist wieder da. Christian Thielemann. Und mit ihm alles, was Bayreuth an seinem Dirigat immer so geliebt hat: Gänsehaut, Schauer, Überwäl­tigung und fast schon willenlose Hingabe an die Musik. Kaum geht es mit dem Vorspiel los, fühlt es sich an, als wolle er sagen: „Du denkst, du kennst das, aber hast du das hier schon mal gehört? Oder das?“ Er arbeitet Details heraus, die neugierig machen und erzeugt schon damit eine einzig­artige Spannung, die Aufmerk­samkeit fast erzwingt – und der man willig folgt.

Gesanglich war der Abend ebenso eine Glanz­leistung. Piotr Beczała in der Titel­partie berührte und verführte mit seiner Stimme und gefiel besonders in den leisen Passagen. In der perfekten Grals­er­zählung war es dann auch im Publikum endlich mal so ruhig, dass man eine Steck­nadel hätte fallen hören können. Elza van den Heever war bei ihrem Bayreuth Debüt als Elsa ebenso eine Offen­barung. Gerade das Zusam­men­spiel der beiden überzeugte. Der Jubel war beiden gewiss. Zum Nachlesen und Nachhören übrigens hier. (Dirk Buchsteiner)

2025-08-08T18:05:21+02:008. August 2025|Allgemein, Energiepolitik, Grundkurs Energie, re unterwegs|

Über Eitelkeit, reisende Anwälte und weiße Krawatten

Anwälten sagt man nach, sie seien eitel. Diesem unver­schämten Vorurteil müsste wohl mit einer einst­wei­ligen Verfügung begegnet werden. Denn so ist es schließlich nicht. Wo kommen wir denn dahin. Ich und eitel… Oder doch? Jeden­falls gibt es losgelöst von einem selbst um den Anwalts­beruf einen gehörigen Berufs-Nimbus wonach nur „Berufs­träger“ (sprich: andere Anwäl­tinnen und Anwälte) „Kollegen“ sind. Niemand sonst. Kolle­ginnen und Kollegen werden dann auch als solche angeschrieben und sich den Gepflo­gen­heiten entspre­chend mit „freund­lichen kolle­gialen Grüßen“ schriftlich verab­schiedet. Wir Anwälte haben natürlich auch eine Berufs­ordnung und eine Berufstracht.

Nun sind wir gelegentlich (wobei Kollege Dr. Dümke – unsere Litigation-Geheim­waffe – gefühlt ja fast täglich) bei diversen Gerichten im Bundes­gebiet unterwegs. Nach einem Zwischen­stopp in Leipzig für eine umfang­reiche Inhouse-Schulung führte mich mein Weg in dieser Woche erst zur E‑world (mit unserem wunder­baren Stand als Energie­rechtseck gemeinsam mit den tollen Kollegen von Arven­steyn und Jung Rechts­an­wälte). Von Essen ging es dann ins beschaulich verschneite Rottweil. Das Ziel war das dortige Landge­richt, an dem ich für einen Mandanten dann trefflich streiten konnte. Wenn man so eine ganze Woche beruflich unterwegs ist, muss man auch gut packen. Doch was packt man ein als reisender Anwalt?

Es gab eine Zeit, da war der Anwalt stets Berufs­an­zugsträger. Durch Corona und Homeoffice haben wir gelernt, dass es auch ohne Anzug geht. Ich meine dennoch, dass ein Anzug ein wunder­bares Kleidungs­stück ist. Doch was ist mit der Krawatte? Als Krawat­ten­träger auf der E‑world bin ich sogar  auf diese angesprochen worden. „Sie tragen noch Krawatte? Ich dachte, die wäre endlich ausge­storben.“ Das Problem: Ich habe nicht nur eine Schublade voll von schönen Langbindern und Schleifen – alles viel zu schade, um diese nicht mehr zu tragen. Darunter sind auch drei oder vier weiße Krawatten. Dabei sind wir beim Thema: Trägt man eigentlich noch weiße Krawatten bei Gericht? Und was ist mit der Robe? Seitdem wir einen neuen Garde­ro­ben­ständer (Fritz Hansen) in der Kanzlei haben, hängen zumindest zwei davon inzwi­schen sehr schön.

Rechts­anwalt Prof. Dr. Bernhard Stüer (1948-2022), Öl auf Leinwand, Dirk Buchsteiner 2010

Wie steht es also um die Amtstracht des Anwalts als Organ der Rechts­pflege? Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Antwort liefert hierauf die Berufs­ordnung für Rechts­an­wälte (BORA). Aus deren § 20 („Berufs­tracht“) folgt, dass der Rechts­anwalt vor Gericht als Berufs­tracht die Robe trägt, soweit das üblich ist. Eine Berufs­pflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsge­richt in Zivil­sachen nicht. Was der Anwalt unter der Robe trägt, hat durchaus zu einigen Recht­strei­tig­keiten geführt. Dies betraf die Frage, ob es stets ein weißes Hemd und eine Krawatte sein müsse. Beim Packen der Reise­gar­derobe kam ich sodann ins Grübeln.

In Rottweil, dass bekanntlich in Baden-Württemberg liegt, spielt dann ja auch das eigene Landes­recht eine Rolle. Die dortige Amtstracht­ver­ordnung von 2014 regelt in seinem § 1 die Art und Ausge­staltung der Amtstracht. Diese besteht aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz, der sich – so viel Unter­schied muss sein – wiederum nach der in Deutschland üblichen Besatz-Hierarchie richtet. Samt für Richter und Vertreter der Staats­an­walt­schaft. Rechts­an­wälte tragen einen Besatz aus Seide (bzw. i.d.R. Polyester). Zu der Robe haben Männer ein weißes Hemd mit weißer Krawatte oder weißer Fliege zu tragen. Frauen hingegen tragen eine weiße Bluse mit weißer Schleife oder einem weißen Schal. Soweit so einfach, oder? Doch lebt man dies noch so? Eine weiße Schleife (ich sage bewusst nicht Fliege dazu, denn die ist m.E. nicht selbst­ge­bunden) trug nur mein Lehrer und guter Freund Rechts­anwalt Professor Bernhard Stüer, der in diesem Jahr 77 geworden wäre. Auch die weiße Krawatte sieht man nur noch auf der Richterbank.

In Baden-Württemberg habe ich mich dann auch mal wieder getraut. Die Gegen­seite hatte nicht einmal eine Robe. Auch argumen­tativ fand ich mich durchaus überzeu­gender. Zumindest um eine Krawat­ten­breite. Kann sein, dass hier auch nur die Eitelkeit spricht… (Dirk Buchsteiner)

2025-02-15T00:25:49+01:0014. Februar 2025|re unterwegs|

Die E‑World 2025- mein persön­licher Rückblick

Die E‑World 2025 in Essen ist vorüber und für uns damit eine aufre­gende Woche, in der wir sehr viel geredet und unser Netzwerk erweitert haben. Es war die erste E‑World auf der wir mit einem eigenen Stand vertreten waren – vereint mit den Kollegen der Kanzleien Arven­steyn und Jung Rechts­an­wälte im „Energie­rechtseck“. Der Stand war für uns gut gelegen und in netter Nachbar­schaft zum VKU, dem Frauen­hofer Institut und schwe­di­schen Startups die uns regel­mäßig mit frischen Zimtschnecken und inter­es­santen Impuls­vor­trägen versorgten.

Mein persön­liche Highlight war die Coffee Bar bei Equinor, wo man seinen Cappuccino mit einem persön­lichen Konterfei versehen lassen konnte.

Überhaupt ist es bei jeder E‑World immer wieder spannend heraus­zu­be­kommen, wann man wo sein sollte, um sich sein persön­liches Messe­er­lebnis zusam­men­zu­stellen, sei es das Weiss­wurst­essen der ESB oder eine der vielen Stand­partys nach Messeende. Vieles erfährt man nur durch Mundpro­pa­ganda und wenn man es richtig anstellt verlässt man jedes dieser Treffen mit neuen Bekannten und inter­es­santen Geschichten.

Ich freue mich jeden­falls schon auf das nächste Jahr

(Christian Dümke)

2025-02-14T19:57:19+01:0014. Februar 2025|re unterwegs|