Geplanter Verkauf von TenneT geplatzt

Wir hatten hier bereits vor kurzem über die Plände der deutschen Bundesregierung berichtet, den Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH zu kaufen, der dem niederländischen Staat gehört.

Daraus wird jedoch nun offenbar nichts.

Die Bundesregierung hat den geplanten Kauf von Tennet, dem niederländischen Stromnetzbetreiber, nach 2 Jahren Verhandlungen nun abgesagt. Die Haushaltskassenlage gibt den erforderlichen Kaufpreis nicht her. Finanzminister Christian Lindner legte ein Veto ein. Das wirkt sich wiederum negativ auf den niederländischen Haushalt aus, der den erwarteten Kaufpreis von 1,6 Milliarden Euro bereits eingeplant hatte.

Für die deutsche Energiewende könnte sich das negativ auswirken, da das Netz von TenneT (Suedlink) besonders wichtig ist, um EE-Strom aus dem Norden Deutschlands in den Süden zu transportieren und der bisherige Eigentümer aus deutscher Sicht nicht bereit ist, ausreichend in den Netzausbau zu investieren.

(Christian Dümke)

2024-06-21T16:42:01+02:0021. Juni 2024|Allgemein, Energiepolitik, Netzbetrieb, Strom|

Netzengpass in Oranienburg: Der Anspruch auf Netzanschluss

Wir berichteten hier neulich über die aktuelle besondere Netzsituation in der Stadt Oranienburg, bei der wegen einem Netzengpass derzeit keinen neuen Stromnetzanschlüsse mehr erstellt werden (können) bis ein benötigtes Umspannwer fertig ist. Aber wie sieht es rechtlich aus?

Hausbesitzer und sonstige Anschlussnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, an das Stromnetz angeschlossen zu werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dieser Anspruch auf Netzanschluss ist ein wichtiger Bestandteil der Energieversorgung und trägt dazu bei, sicherzustellen, dass alle Bürger Zugang zu elektrischer Energie haben, was heutzutage von entscheidender Bedeutung ist.

Gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen haben Hausbesitzer das Recht, eine Verbindung zum Stromnetz zu beantragen und von ihrem Stromverteilnetzbetreiber einen Anschluss zu erhalten. Diese Regelung gilt in den meisten Ländern und wird als Grundprinzip des Energierechts betrachtet. Der Stromverteilnetzbetreiber ist verpflichtet, diesen Anschluss bereitzustellen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Es gibt jedoch zwei wesentliche Ausnahmen von diesem Grundsatz:

  1. Der Netzanschluss ist dem Netzbetreiber wirtschaftlich nicht zumutbar: In manchen Fällen kann es für den Netzbetreiber finanziell unrentabel sein, einen Anschluss bereitzustellen, insbesondere wenn die Kosten für die Errichtung oder Erweiterung des Stromnetzes unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zum erwarteten Nutzen. In solchen Fällen kann der Netzbetreiber den Antrag auf Netzanschluss ablehnen.
  2. Der Netzanschluss ist technisch unmöglich: Es gibt Situationen, in denen es aus technischen Gründen nicht möglich ist, einen Anschluss zum Stromnetz herzustellen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das betreffende Gebiet zu abgelegen ist oder wenn die Infrastruktur des Stromnetzes nicht ausreicht, um zusätzliche Anschlüsse zu ermöglichen.

In beiden Fällen muss der Stromverteilnetzbetreiber jedoch nachweisen, dass die Ablehnung des Netzanschlusses gerechtfertigt ist und dass alle anderen möglichen Optionen geprüft wurden. Zudem haben Hausbesitzer in der Regel das Recht, gegen die Entscheidung des Netzbetreibers Einspruch einzulegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um ihren Anspruch auf Netzanschluss durchzusetzen.

Im Fall Oranienburg dürfte – zumindest auf Basis der bekannten Presseberichte – der Fall der Unmöglichkeit vorliegen. Zwar kann weiterhin physisch ein Netzanschluss hergestellt werden, aber die Nutzung würde die netzstabilität und Versorgungssicherheit gefährden. Dies berechtigt aber selbstverständlich nicht zur dauerhaften Verweigerung des Netzanschlusses, da gleichzeitig eine Pflicht des Netzbetreibers zum Netzausbau besteht um nach Fertigstellung den Grund der Unmöglichkeit zu beseitigen.

(Christian Dümke)

2024-05-16T23:22:57+02:0016. Mai 2024|Grundkurs Energie, Netzbetrieb, Strom|

Stromengpass in Oranienburg?

Die Stadt Oranienburg sieht sich derzeit mit einer herausfordernden Situation konfrontiert, die ihre Bemühungen um Wachstum und Entwicklung im Allgemeinen und die Sicherstellung der ausreichenden Energieversorgung im Konkreten stark beeinträchtigt: Die steigende Nachfrage nach Strom überlastet das vorhandene Stromverteilnetz, sodass neue Wärmepumpen, Wallboxen und sogar Industriegebiete nicht mehr ans Stromnetz angeschlossen werden können. Es handelt sich also nicht um eine Stromknappheit, sondern eine Kapazitätsknappheit.

Dieser Engpass wird auf den wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt zurückgeführt. Oranienburg verzeichnet einen erheblichen Zuwachs an großen Unternehmen, die sich in der Region niedergelassen haben und ihre Produktion ausweiten wollen. Dies führt zwangsläufig zu einem erhöhten Bedarf an Strom. Darüber hinaus zieht die Stadt aufgrund ihrer Attraktivität immer mehr Menschen an, insbesondere aus der nahegelegenen Metropole Berlin. Mit etwa 1.000 neuen Einwohnerinnen und Einwohnern pro Jahr verzeichnet Oranienburg einen stetigen Bevölkerungszuwachs.

Es ist hier wichtig zu betonen, dass die deutsche Energiewende nicht die Ursache für diese Stromknappheit ist. Vielmehr handelt es sich schlicht um eine Fehlplanung, bei der der steigende Bedarf von den Stadtwerken im Vorfeld wohl unterschätzt wurde. Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Bundesnetzagentur haben mittlerweile reagiert und sind aktiv geworden, um dieser Herausforderung entgegenzuwirken.

Konkret entsteht der Engpass derzeit an einem Umspannwerk. Um dieses Problem zu lösen, ist die Planung eines neuen Umspannwerks mit einer Leistung von 80 Megawatt bereits in vollem Gange. Sowohl der vorgelagerte Hochspannungsnetzbetreiber als auch die Stadtwerke arbeiten daran, dieses neue Umspannwerk bis 2026 fertigzustellen.

Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Versorgungssicherheit in Oranienburg zu gewährleisten und das weitere Wachstum der Stadt zu unterstützen. Durch die rechtzeitige Planung und Umsetzung von Infrastrukturprojekten können die negativen Auswirkungen der Stromknappheit minimiert und die langfristige Entwicklung der Stadt gesichert werden.

Die Bundesnetzagentur hat aufsichtsrechtliche Maßnahmen als Möglichkeit in Aussicht gestellt, denn aus Sicht der Regulierungsbehörden darf sich ein solcher Fall nach möglichkeit nicht wiederholen.

(Christian Dümke)

2024-04-19T13:49:43+02:0019. April 2024|Energiepolitik, Netzbetrieb|