Abschied vom Windhund – Batte­rie­speicher und KraftNaV

Derzeit wird viel über Batte­rie­speicher gesprochen – und zwar nicht nur über die, die tatsächlich gebaut werden. Die Übertra­gungs­netz­be­treiber sehen sich seit Monaten mit einer Flut von Anschluss­an­trägen für Großspeicher konfron­tiert. Auf dem Papier wächst in Deutschland eine Gigawattzahl heran, die jedes realis­tische Ausbauziel locker in den Schatten stellt. Das Problem dabei: Ein großer Teil dieser Projekte wird nie gebaut werden. Oft fehlt – noch – alles, was ein erfolgs­ver­spre­chendes Vorhaben ausmacht – Grund­stück, Finan­zierung, Geneh­mi­gungen. Trotzdem müssen die Netzbe­treiber jeden einzelnen großen Antrag ab 100 MW prüfen, als stünde der Bagger schon vor der Tür.

Dass sie das müssen, liegt an der Kraft­werks­netz­an­schluss­ver­ordnung, der KraftNAV. Die Bundes­netz­agentur führt in ihren FAQ zum Thema Speicher ausdrücklich aus, dass diese Verordnung für Batte­rie­speicher der entspre­chenden Größen­ordnung gilt. Aller­dings stammt die KraftNAV aus einer Zeit, in der Batte­rie­speicher ein Nischen­phä­nomen waren, nicht ein Geschäfts­modell, das ganze Inves­to­ren­pools dazu verleitet, mal eben „vorsorglich“ ein paar hundert Megawatt zu beantragen. Die Verordnung sieht keine Projekt­rei­fe­prüfung vor, keine Priori­sierung, keinen Aufschub. Wer einen Anschluss beantragt, ist bei Windhund­ver­fahren dabei. Ob das Projekt irgendwann reali­siert wird oder nur Netzka­pa­zität reser­viert, spielt keine Rolle. Der Netzbe­treiber darf auch nicht danach diffe­ren­zieren, ob der seriöse, etablierte energie­wirt­schaft­liche Akteur bauen will, oder Glücks­ritter ohne erkennbare Expertise.

Problem an der Sache: Netzka­pa­zi­täten sind eine inzwi­schen knappe Ressource. Wenn sie durch Fantasie-Projekte blockiert werden, fehlen sie an anderer Stelle – bei Solar­parks, die tatsächlich gebaut werden wollen, bei Windenergie, bei indus­tri­ellen Verbrau­chern, die sich elektri­fi­zieren müssen. Das Stromnetz ist schließlich keine virtuelle Ressource, sondern eine technische Infra­struktur, die nur funktio­nieren kann, wenn die Anschluss­regeln zur Realität passen.

Es ist daher folge­richtig, dass die Wirtschafts­mi­nis­terin eine Überar­beitung der KraftNAV angekündigt hat. Wichtig ist aller­dings, hier nicht das Kind mit dem Bade auszu­schütten: Der Ausbau der Batte­rie­spei­cher­land­schaft muss weiter gehen und darf nicht künstlich behindert werden. Wichtig sind Spiel­räume der Netzbe­treiber bei der Beurteilung der Antrags­qua­lität. Und, auch das ist klar, das Stromnetz muss sich weiter wandeln (Miriam Vollmer).

2025-11-28T22:55:30+01:0028. November 2025|Netzbetrieb, Strom|

Monito­ring­be­richt Energie­wende: Überbauung von Netzan­schlüssen als Chance für Ausbau der Erneuerbaren

Der Monitoring Bericht zur Energie­wende liegt vor. Wir haben hieraus bereits über den Themen­be­reich Abfall und Biomasse berichtet. In dem Bericht wird jedoch auch zum Thema Netzan­schluss von EE-Anlagen und Netzsta­bi­lität ein inter­es­santer Ansatz vertreten:

Der Anschluss von Wind- und Solar­an­lagen ans Stromnetz ist teuer und oft ein Nadelöhr beim Ausbau der erneu­er­baren Energien. Eine Lösung, die aktuell in mehreren Studien disku­tiert wird, ist die gezielte Überdi­men­sio­nierung von Anlagen im Verhältnis zur Netzan­schluss­leistung – also mehr Strom­erzeu­gungs­ka­pa­zität aufzu­bauen, als das Netz eigentlich gleich­zeitig aufnehmen kann.

Anstatt für jede neue Anlage eigene teure Netzan­schlüsse zu schaffen, können bestehende Anschlüsse besser ausge­lastet werden. Das kann laut Monito­ring­be­richt etwa erfolgen durch:

  • die Kombi­nation von Wind- und Solar­an­lagen an einem Standort (Co-Location),
  • die Einbindung von Speichern hinter dem Netzanschluss,
  • oder die Bündelung mehrerer Anlagen an einem gemein­samen Netzver­knüp­fungs­punkt (Clusterung).

So lassen sich Spitzen­lasten glätten, während das Netz insgesamt effizi­enter genutzt wird.

Zwar führt die Überbauung dazu, dass in Zeiten hoher Produktion ein kleiner Teil des Stroms abgeregelt werden muss. Da dieser Überschuss­strom jedoch ohnehin nur geringe fossile Erzeugung ersetzt, ist der negative Klima­effekt gering. Insgesamt überwiegen die Vorteile, weil die Maßnahme den Netzausbau beschleunigt und so schneller mehr erneu­erbare Energie ins Netz bringt.

Durch die Kombi­nation verschie­dener Techno­logien (z. B. Wind und PV) sowie den Einsatz von Speichern wird die Netzaus­lastung gleich­mä­ßiger. Das verbessert die System­sta­bi­lität und verringert den Bedarf an Notfall­maß­nahmen wie Redispatch.

Der größte Vorteil liegt laut Monito­ring­be­richt bei den Kosten. Laut Studien könnten bis 2030 jährlich bis zu 1,7 Milli­arden Euro einge­spart werden. Besonders effektiv ist die gemeinsame Nutzung von Wind- und PV-Anlagen, kombi­niert mit Speichern. Der moderate Ertrags­verlust durch abgere­gelten Strom fällt kaum ins Gewicht, da dieser zu Zeiten von Überschüssen ohnehin nur geringen Marktwert hat.

Damit diese Option breit genutzt werden kann, sind Anpas­sungen im Rechts­rahmen nötig, etwa im Erneu­erbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Energie­wirt­schafts­gesetz (EnWG). Auch Regelungen zu verbind­lichen Verträgen für Anschluss­ka­pa­zi­täten in Engpass­ge­bieten (sogenannte FCAs) müssten weiter­ent­wi­ckelt werden.

Die gezielte Überbauung von Netzan­schlüssen ist damit vielleicht ein vielver­spre­chender Hebel, um den Ausbau erneu­er­barer Energien schneller, günstiger und effizi­enter zu machen. Die dabei entste­henden Strom­ver­luste sind vergleichs­weise gering, die System- und Kosten­vor­teile dagegen erheblich.

(Christian Dümke)

 

2025-09-19T14:28:16+02:0019. September 2025|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Netzbetrieb|

Und die Konzession? Recht­liche Fragen zur geplanten Still­legung des Mannheimer Gasnetzes

Wir hatten hier schon in der letzten Woche über die Entscheidung der MVV AG, das Gasnetz in der Stadt Mannheim bis 2035 still­zu­legen berichtet. Die Ankün­digung  hat auch großes Echo in der Presse gefunden.

Rechtlich stellen sich hierzu jedoch so einige Fragen. Um das Gasnetz bisher betreiben zu können, wird die MVV mit der Stadt Mannheim einen Konzes­si­ons­vertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG abgeschlossen haben, der es der MVV erlaubt, die öffent­lichen Straßen und Wege zum Betrieb eines Erdgas­netzes der allge­meinen Versorgung zu betreiben.

Diese Konzes­si­ons­ver­träge enthalten regel­mäßig eine vertrag­liche Verpflichtung des konzes­sio­nierten Netzbe­treibers gegenüber der Kommune, während der Dauer des Konzes­si­ons­ver­trages ein entspre­chendes Netz der allge­meinen Versorgung zu betreiben und jedermann im Rahmen der Zumut­barkeit anzuschließen.

Der Netzbe­treiber kann sich hier zwar grund­sätzlich auf Unzumut­barkeit berufen, aber mögli­cher­weise müsste die Stadt dann den Konzes­si­ons­vertrag beenden und versuchen die Konzession neu auszu­schreiben. Gäbe es Inter­es­senten hätte der neue Konzes­sionär gegen MVV Anspruch auf Übertragung des Erdgas­netzes gegen angemessene Vergütung.

Aus einer Presse­mit­teilung des Jahres 2014, in der seinerzeit die Neuvergabe der Gaskon­zession für 20 Jahre an die MVV verkündet wurde, lässt sich ableiten, dass der aktuelle Konzes­si­ons­vertrag der MVV Ende vermutlich zum Ende des Jahres 2034 ausläuft. Die geplante Stillegung würde hier also zum Ende des Vertrages erfolgen sollen, so dass zumindest kein Vertrags­verstoß vorläge.

Aber auch in diesem Fall stellt sich die Frage, ob die Stadt Mannheim nicht die Gaskon­zession zunächst ganz normal neu ausschreiben müsste, unabhängig davon, ob die nun MVV Interesse an einer erneuten Konzes­si­ons­er­teilung hat oder nicht. Dass eine Kommune wegen mangelndem eigenem Interesse oder klima­po­li­ti­scher Schwer­punkt­setzung eine solche Konzession ersatzlos auslaufen lässt und nicht neu ausschreibt, sieht § 46 EnWG in seiner bishe­rigen Form jeden­falls nicht vor. Energie­ver­sorgung ist Teil der Daseins­vor­sorge und muss über die Auswahl eines geeig­neten Netzbe­treibers von den Kommunen erfüllt werden.

(Christian Dümke)

2024-11-22T19:38:08+01:0022. November 2024|Energiepolitik, Gas, Konzessionsrecht, Netzbetrieb|