Das siebte Sektorgutachten Energie der Monopolkommission: Was steht drin?

Vor wenigen Tagen hat die Monopolkommission ihr Siebtes Sektorgutachten Energie veröffentlicht. Die Forderungen der Monopolkommission sind insbesondere in Hinblick auf das am selben Tage vorgestellte Klimapaket von einiger Brisanz.

Ähnlich wie das Klimakabinett meint auch die Monopolkommission, dass Elektromobilität ein wichtiges Thema darstellt und ausgebaut werden sollte. Allerdings sieht die Monopolkommission ein Problem bei der Anbieterkonzentration. Regional hätten die größten Betreiber von Ladesäulen oft mehr als 50 % Marktanteil, so dass Kunden nicht zwischen verschiedenen Angeboten wählen könnten. Hier sieht die Monopolkommission das Problem potentiell hoher und damit den Ausbau behindernder Preise für Ladestrom.

Diese Kritik ist allerdings nur sehr zum Teil nachvollziehbar. Augenblicklich dürfte kaum jemand mit Ladesäulen überhaupt Geld verdienen. Außer den regionalen Anbietern dürfte sich kaum jemand finden, der trotzdem diese Dienstleistung anbietet. Jede Form von Regulierung zu Gunsten von mehr Anbietern führt mit hoher Wahrscheinlichkeit eher dazu, dass es in der Fläche am Ende gar keine Anbieter gibt, so dass die Elektromobilität behindert statt gestärkt wird.

Besonders kritisch mutet das Gutachten in Hinblick auf Windkraftanlagen an. Die Monopolkommission weist auf den erschreckenden Umstand hin, dass bei den Ausschreibungen von Windkraftkapazitäten zuletzt so wenig Gebote eingereicht worden, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht erreicht worden sind. Die Monopolkommission benennt als Ursache für diese (auch die Verbraucher in Form einer erhöhten EEG-Umlage belastenden) Entwicklung fehlende Flächen und Genehmigungen für Windkraftanlagen.

Das Klimapaket ist nun nicht geeignet, diese Bedenken auszuräumen. Denn statt die Bedingungen für mehr Windkraftanlagen zu schaffen, hat das Klimakabinett eine pauschale Abstandsregelung vorgesehen und zudem den aus Unternehmenssicht ausgesprochen schwierigen bayerischen Weg der 10H-Regelung für die Zukunft bestätigt. Mit mehr Flächen ist schon damit nicht zu rechnen.

Die Monopolkommission schlägt vor, notfalls die Ausschreibungsmengen zu verringern. Im Hinblick auf eine Verbesserung des Wettbewerbs wäre dies sicherlich denkbar, das Ziel von 65 % Erneuerbare im Jahr 2030 würde so aber konterkariert. Ohne zumindest diese Zielerreichung ist die Einhaltung der europäischen CO2-Minderungspflichten der Bundesrepublik aber so gut wie ausgeschlossen.

Einen Dritten Punkt hebt das Sektorgutachten hervor: Die Preisaufsicht im Stromgroßhandel bedürfe einer Nachsteuerung. Die Verknappung der flexiblen Erzeugungskapazitäten in den nächsten Jahren steigere das Risiko, dass einzelne Erzeuger durch bewusste Kapazitätszurückhaltung die Strompreise steigern. Hier wünscht sich die Monopolkommission mehr Kontrollmöglichkeiten durch das Bundeskartellamt und schlägt eine Anpassung des Entwurfs eines Leitfadens für die Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht vor.

2019-09-24T19:35:48+02:0024. September 2019|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom, Wettbewerbsrecht|

Selbst verschuldete Flauten

Für Journalisten bietet die Windenergiebranche immer wieder Anlass für eingängige Metaphern. Allen voran und auch aktuell wieder ist von “Flaute” in der Windenergiebranche die Rede. Das ist kaum verwunderlich, gilt doch Wind als eins der unzuverlässigsten Naturereignisse: Metaphern von “windigen Geschäften” oder dem “Fähnchen im Wind” als Symbol für Wechselhaftigkeit und Opportunismus sprechen eine klare Sprache. Dies ist im öffentlichen Bewusstsein tief verankert. Daran ändert auch nicht, wenn gleichermaßen bekannt ist, dass in einigen Gebieten, am Meer oder auf den Bergen, der Wind so zuverlässig aus der vorherrschenden Windrichtung weht, dass sogar die Bäume irgendwann schief wachsen.

Tatsächlich sind die Zeitungen der letzten Wochen voll von Pleiten, Pech und Pannen, was die Windenergie angeht. Der Ausbau der Windenergie sei im ersten Halbjahr 2019 fast zum Erliegen gekommen. Gerade mal 35 neue Anlagen sind in ganz Deutschland dazu gekommen. Dementsprechend schlecht geht es der Branche. Bereits im Jahr 2017 sind nach der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Bundestagsanfrage der LINKEN rund 26.000 Arbeitsplätze abgebaut worden, ohne dass der Trend bisher aufgehalten werden konnte. Aktuell steht in Stuttgart ein prominenter Gründer der Branche vor Gericht, um sich wegen Insolvenzverschleppung zu verantworten.

Nun ist der aktuelle Niedergang der Branche nicht naturgegeben. Trotz Beibehaltung der umweltpolitischen Ausbauziele sind vielmehr die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Akzeptanz in der Bevölkerung die begrenzenden Faktoren. Allerdings ist es auch nicht so ganz einfach, den Schuldigen zu finden: Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die für die drastische Reduzierung des Zuwachses verantwortlich gemacht werden:

  1. pauschale Abstandsregelungen, wie in Bayern, die Neuplanungen fast unmöglich machen
  2. langwierige Genehmigungs- und Gerichtsverfahren mit Klagen von Nachbarn oder Umweltverbänden
  3. ein (missglückter) Versuch, Bürgerenergiegesellschaften im Ausschreibungsverfahren zu privilegieren und dadurch die Akzeptanz zu erhöhen
  4. eine Deckelung des Ausbaus durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Vermeidung von Überkapazitäten
  5. ein weiterhin schleppender Ausbau der Netz-Infrastruktur

Zuletzt ist die BNetzA von Branchenverbänden der erneuerbaren Energie, von den Grünen und dem Land Niedersachsen für diese Deckelung kritisiert worden, insbesondere, da sie zuvor auch beim Ausbau der Netzinfrastruktur gebremst hätte. Der Vizepräsident der BNetzA, Peter Franke, entgegnet, dass die Obergrenze in den letzten Jahren ohnehin nicht ausgeschöpft worden sei.

Da der Windenergieausbau für das Erreichen der Klimaziele weiterhin nötig ist, muss die Politik wieder an Gestaltungsfähigkeit gewinnen. Daher will sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Anfang September mit den Branchenverbänden treffen. Es ist zu hoffen, dass die Gründe für den Abwärtstrend zutreffend analysiert und geeignete Maßnahmen zur Förderung gefunden werden. Sonst heißt es in der Presse wieder: “Viel Wind um nichts”, wetten?

2019-08-23T15:03:24+02:0023. August 2019|Allgemein, Erneuerbare Energien, Strom|

OLG Düsseldorf beendet das Mischpreisverfahren

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 22. Juli 2019 das Mischpreisverfahren aufgehoben. Sekundärregelleistung und Minutenreserve werden also künftig wieder allein anhand der Leistungspreise vergeben.

Was so technisch daherkommt, hat faktisch erhebliche Bedeutung. Denn worum geht es? Stromnetze können keinen Strom speichern. Und Prognosen über das Abnahmeverhalten der Stromverbraucher sind naturgemäß nicht zu 100 % verlässlich. Außerdem ist auch die Einspeisung nicht komplett vorhersehbar, heute weniger denn je. Deswegen gibt es Regelenergieprodukte, die dann, wenn ansonsten zu wenig Strom ins Netz eingespeist wird, von den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zur Deckung der ansonsten entstehenden Lücke eingesetzt werden. Würde dies unterbleiben, würde die Spannung absacken und das Netz bräche zusammen. 

Diese Regelenergieprodukte werden von den ÜNB nicht freihändig am Markt eingekauft. Sie schreiben die Regelenergie vielmehr aus. Das vermeidet Wettbewerbsverzerrungen und entlastet im Idealfall so auch den Verbraucher, der ja nicht mehr für seine Stromversorgung zahlen soll als unbedingt nötig. Nach welchen Regeln vergeben wird, regelt die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Bis zum Sommer letzten Jahres spielte der Arbeitspreis bei diesen von der BNetzA gesetzten Regeln keine Rolle bei der Zuschlagserteilung. Die Behörde machte dieses Verfahren dann allerdings dafür verantwortlich, dass es im Oktober 2017 zu bisher noch nie da gewesenen Spitzenpreisen für Reserveleistung von über 20.000 € pro MWh kam. Anbieter hätten den Mechanismus der Zuschlagserteilung ausgenutzt, um mit sehr niedrigen Leistungspreisen den Zuschlag zu bekommen, dann aber zu sehr hohen Arbeitskreisen zu verkaufen.

Schon vor der Einführung der neuen Zuschlagskriterien gab es eine Fülle von Protesten aus dem Markt. Waren das alles gierige Verkäufer, die sich die hohen Preise nicht verderben lassen wollten? Keineswegs: Denn die Verteilung der Kosten auf die Vorhaltung der Anlage und die Erzeugung von Energie ist bei unterschiedlichen Anlagentypen eben auch unterschiedlich. Ändert man den Zuschlagsmechanismus, kommen also auf einmal andere Anlagen zum Zug als bisher. Tatsächlich drängte das auf Betreiben der BNetzA im Herbst 2018 eingeführte Mischpreisverfahren erneuerbare Energien aus dem Markt für Regelenergie und bevorzugte so konventionelle Anlagen. Genau diese Anlagen hatten in den Vorjahren den Preis aber positiv beeinflusst. In Zusammenhang mit Prognosefehlern kam es zudem am 14.12.2018 und am 10.01.2019 jeweils zu Ungleichgewichten, die nur unter Aufbietung aller Mechanismen inklusive der zwangsweisen Abschaltung industrieller Großverbraucher ausgeglichen werden konnten. Ansonsten wäre das Netz zusammengebrochen.

Anders als in vielen anderen Verfahren will die vor dem OLG Düsseldorf unterlegene Bundesnetzagentur in diesem Fall nicht den Weg durch die Instanzen bis zum Ende durchkämpfen. Offenbar ist auch im Bonner Tulpenweg die Erkenntnis eingekehrt, dass die Änderung der Spielregeln sich nicht so ausgewirkt hat, wie man es sich erhofft hatte. Bis zur schon feststehenden Änderung im nächsten Jahr gilt also wieder der alte Status Quo. 

2019-07-30T13:37:10+02:0030. Juli 2019|Erneuerbare Energien, Strom|