EEG 2021: Sicherung der Einspeisevergütung – Registrieren Sie Ihre Altanlage jetzt!

Das neue EEG 2021 ist seit kurzem in Kraft und enthält mit § 21 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021 erstmals auch eine gesetzlich geregelte Anschlussförderung für Bestandsanlagen, deren 20 jährige reguläre Förderdauer nach dem EEG abgelaufen ist. Das EEG 2021 definiert diesen Typus Anlagen künftig als „ausgeförderte Anlagen“ in § 3 Nr. 3a EEG 2021 wie folgt:

„Anlagen, die vor dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen worden sind und bei denen der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung nach der für die Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beendet ist“

Dies ist zu begrüßen, denn viele dieser Anlagen sind weiterhin in der Lage regenerativen Strom zu erzeugen und ins Netz einzuspeisen. Die Anschlussförderung schließt diese Lücke nun in letzter Minute.

Die Förderung ist jedoch an eine entscheidende Voraussetzung geknüpft: Die Anlage muss – wie alle Anlagen – auch im Marktstammdatenregister registriert sein. Für neuere Anlagen gilt diese Pflicht nach § 5 MaStRV schon länger und ist dort auch schon länger Vergütungsvoraussetzung gewesen gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2017 a.F. / 2021. Für Altanlagen läuft die Übergangsfrist zur Registrierung am 31. Januar 2021 ab. Dies gilt übrigens auch für Bestandsanlagen, die noch nicht ausgefördert sind.

Nach Mitteilung der Bundesnetzagentur sind gut 130.000 betroffene  Altanlagen für die grundsätzlich ein Vergütungsanspruch besteht ihrer Registrierungspflicht noch nicht nachkommen und gefährden so ihre Einspeisevergütung.

Sollten Sie zu dieser Gruppe gehören: Registrieren Sie Ihre Anlage jetzt!

(Christian Dümke)

2021-01-13T17:46:39+01:0013. Januar 2021|Erneuerbare Energien|

Energiewende – Wo stehen wir heute?

Das EEG 2021 ist seit wenigen Tagen in Kraft, es handelt sich – je nach Zählart und ungeachtet zahlreicher kleinerer Änderungen– um die 8. novellierte Fassung des EEG, dessen Geschichte im Jahr 2000 als Nachfolge des Stromeinspeisegesetzes begann.

Aus den 12 Paragraphen des EEG 2000 sind inzwischen stolze 174 Paragraphen des EEG 2021 geworden. Und noch immer geht es eigentlich nur darum, die regenerativen Erzeugungsanlagen ans Netz und den darin regenerativ erzeugten Strom ins Netz zu bekommen und dem Anlagenbetreiber dafür eine angemessene Vergütung zu gewähren.

In der Praxis verdanken wir dem Gesetz deutschlandweit rund 30.000 Windkraftanlagen an Land, 1,7 Mio Solaranlagen, 9500 Biogasanlagen und 7300 Wasserkraftwerke. Mit dieser Anlagenmenge werden inzwischen über 50 Prozent des deutschen Stromverbrauchs erzeugt – Tendenz weiter steigend. Bis zum Jahr 2030 sollen es nach derzeitiger Planung 65 % sein.

Damit haben die erneuerbaren Energien den Anteil der Atomstrommengen deutlich überholt. Dieser betrug zu Hochzeiten der Atomkraft im Jahr 2004 noch 32,4 % des Gesamtstromverbrauches und liegt derzeit noch bei rund 12 %. Die nächste große Herausforderung nach dem Atomausstieg ist der Ausstieg aus der Kohleverstromung – dessen Anteil an der Stromerzeugung derzeit mit 130 deutschen Kohlekraftwerken noch bei 26,4 % liegt und der bis zum Jahr 2038 auf Null sinken soll.

Dabei darf man nicht vergessen, dass derzeit wegen mangelndem Netzausbau und der deswegen erforderlichen Abregelung von regenerativen Stromerzeugungsanlagen bereits jährlich Strommengen von 6.480 GWh ungenutzt verloren gehen. Das entspricht dem 2,7 fachen des jährlichen Stromverbrauchs der Einwohner der Stadt München. Bereits die vorhandenen Anlagen bieten also noch erhebliches Erzeugungspotential, dass durch Netzausbau oder verbesserte Speichertechnologie genutzt werden könnte.

(Christian Dümke)

2021-01-07T20:11:15+01:007. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Umwelt, Windkraft|

Energiewende weltweit – Irland bald auch energetisch grün

Deutschland ist nicht das einzige Land, dass vor dem Hintergrund des Klimawandels eine Energiewende betreibt. Wir schauen uns in der Welt und bei unseren Nachbarn Irland – ohnehin bekannt als „grüne Insel“ hat bereits Ende 2019 ein neues Programm auf den Weg gebracht, dessen Ziel ein Ökostromanteil von mindestens 70 % bis zum Jahr 2030 ist. Das Programm trägt den Namen Renewable Electricity Support Scheme (RESS). Das Unterstützungsprogramm für erneuerbaren Strom zielt darauf ab, die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu fördern

Das Ziel ist ehrgeizig. Der bisherige Anteil des regenerativen Stroms liegt in Irland bei ca. 33 Prozent (zum Vergleich: Deutschland 51 Prozent). Haupterzeugungsquelle für regenerativen Strom ist hierbei die irische Windkraft (26 Prozent), wobei es sich hier größtenteils um Offshore Anlagen handelt. Seit dem Jahr 2016 ist Irland aufgrund des Ausbaus der Windkraft in der Lage Stromüberschüsse zu exportieren. Solare Stromerzeugung aus PV-Anlagen führt in Irland dagegen bisher ein Schattendasein.

Eine Bürgerbeteiligung am wirtschaftlichen Erfolg von Projekten zur regenerativen Stromerzeugung ist in Irland obligatorisch. Pro erzeugter Megawattstunde müssen vom Betreiber 2,00 EUR in einen Gemeinschaftsfond der jeweiligen Kommune eingezahlt werden.

In die Nutzung von Kernenergie ist Irland nie eingestiegen und besitzt daher auch keine Atomkraftwerke. Auch beim Kohleausstieg ist Irland mit dabei und will sei¬nen Koh¬le¬an¬teil bis 2025 von 26 Pro¬zent auf Null senken.

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(Christian Dümke)

2021-01-04T18:42:53+01:004. Januar 2021|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Windkraft|