Eckpunkte zur künftigen Förderung von Strom­spei­chern laut „Wachs­tums­in­itiative“ der Bundesregierung

Die Bundes­re­gierung hat im Juli 2024 das Eckpunk­te­papier Wachs­tums­in­itiative –
neue wirtschaft­liche Dynamik für Deutschland
veröf­fent­licht, dass auch zahlreiche Absichts­er­klä­rungen für den Bereich der Energie wirtschaft enthält (wir berich­teten).

Dort findet sich auch eine Aussage zum geplanten künftigen Umgang mit Stromspeichern.

Die Regierung plant hiernach das Potenzial von Strom­spei­chern zu nutzen: Strom­speicher können laut Eckpunk­te­papier den Redis­patch-Bedarf und damit die Strom­kosten für Haushalte und Unter­nehmen senken. Sie tragen zur System­in­te­gration von Erneu­er­baren Energien und zur Versor­gungs­si­cherheit bei. Die Bundes­re­gierung beabsichtigt daher die Rahmen­be­din­gungen für die Nutzung von Strom­spei­chern so optimieren, dass sich die Ausbau­dy­namik noch verstärkt und die vielfäl­tigen Funktionen von Strom­spei­chern sowohl für den Strom­markt als auch das Stromnetz optimal genutzt werden können. Unver­zerrte Preis­si­gnale, zeitva­riable regionale Netzent­gelte und eine optimierte Integration von EE-Anlagen spielen hier laut Eckpunk­te­papier eine wichtige Rolle.

Die Bundes­re­gierung erklärt dort weiterhin, sie begrüße und unter­stütze das Vorhaben der Bundes­netz­agentur als unabhängige Regulie­rungs­be­hörde, die gegen­wär­tigen Rabatte und Ausnahmen bei den Netzent­gelten für Speicher mit dem Ziel einer kosten­ef­fi­zi­enten System­dienlichkeit im Stromnetz und ‑markt weiter­zu­ent­wi­ckeln und so langfristige Planungs­si­cherheit für Speicher zu schaffen.

Die Planungs- und Geneh­mi­gungs­be­schleu­nigung soll auch auf Speicher ausge­dehnt werden.

Darüber hinaus werden Speicher über den techno­lo­gie­neu­tralen Kapazi­täts­markt zusätzlich angereizt. Die Bundes­re­gierung setzt sich für die bessere Integration und Nutzung der Pumpspei­cher­kraft­werke im In- und Ausland ein. Dazu werden die bestehenden Handels­ka­pa­zi­täten weiter gesteigert. In diesem Zusam­menhang wird der grenz­über­schrei­tende Redis­patch verbessert.

(Christian Dümke)

2024-08-02T15:21:02+02:002. August 2024|Energiepolitik|

Die EEG Vergütung als Auslaufmodell?

Dass das EEG und die damit verbundene Förder­sys­te­matik für Anlagen zur regene­ra­tiven Strom­erzeugung nicht für die Ewigkeit gemacht ist, lag auf der Hand. Insbe­sondere wenn man die zahlreichen Novel­lie­rungen des Gesetz­gebers in den letzten 24 Jahren betrachtet. Ein Kernprinzip wurde dabei bisher bei allen Reformen jedoch nie angetastet, die Grundidee dass förder­fähige Anlagen eine Einspei­se­ver­gütung oder Markt­prämie für grund­sätzlich jede ins Netz einge­speiste Kilowatt­stunde erhalten. Damit könnte nun aller­dings bald Schluss sein.

Unter dem Titel „Wachs­tums­in­itiative – neue wirtschaft­liche Dynamik für Deutschland“ hat die Regierung eine Art Maßnah­men­ka­talog zur Förderung der Wirtschaft zusam­men­ge­stellt, der auf Seite 24 auch Reformen in der Energie­wirt­schaft („Leistungs­fä­higer Energie­markt für die Wirtschaft von morgen“) vorsieht.

Und dort heißt es:

Mit dem Ende der Kohle­ver­stromung wird die Förderung der Erneu­er­baren Energien auslaufen. Der Ausbau neuer EE soll auf Inves­ti­ti­ons­kos­ten­för­derung umgestellt werden (eigener Kapazi­täts­me­cha­nismus), insbe­sondere um Preis­si­gnale verzer­rungsfrei wirken zu lassen. Dazu werden dieses und andere Instru­mente rasch im Reallabore-Gesetz im Markt getestet. Dabei muss eine hohe Ausbau­dy­namik beibe­halten werden, um die im EEG veran­kerten Ziele sicher zu erreichen und möglichst schnell mehr günstigen Strom zu erhalten. Auf diesem Weg wird noch stärker auf Kosten­ef­fi­zienz und Markt­in­te­gration geachtet. In diesem Zusam­menhang werden die im Rahmen der Plattform Klima-neutrales Strom­system aufge­zeigten Optionen geprüft und in die Entscheidung einfließen.

Perspek­ti­visch werden EE keine Förderung mehr erhalten, sobald der Strom­markt ausrei­chend flexibel ist und ausrei­chend Speicher zur Verfügung stehen.

Ein Ende der Förderung von EE-Strom ist damit in Sicht­weite gerückt. Der Gesetz­geber möchte schritt­weise die Förderung zurückfahren.

Kurzfristig werden wir die Förderung bei negativen Preisen für Neuan­lagen grund­sätzlich bereits ab dem 1. Januar 2025 aussetzen (ausge­nommen kleine Anlagen, da nicht adminis­trierbar) und die Schwelle, ab der die Erneu­er­baren Energien ihren Strom selbst vermarkten, beginnend ab dem 1. Januar 2025 in drei Jahres­schritten auf 25 KW absenken. Parallel werden wir die Schwelle für die Steuer­barkeit von EE-Anlagen für Netzbe­treiber weiter absenken. Dadurch kommen die Preis­si­gnale bei den Anlagen­be­treibern an und werden insb.Stromüberschüsse in Zeiten negativer Preise vermieden, da keine feste Einspei­se­ver­gütung mehr gezahlt wird.“

Branchen­kenner fragen sich, ob die geplante Selbst­ver­mark­tungs­pflicht für Anlagen größer 25 kW funktio­nieren wird, denn hierfür braucht es ein Angebot von Seiten des Marktes der Direkt­ver­markter. für die könnten diese kleinen Anlagen jedoch wirtschaftlich nicht inter­essant genug sein.

Die weitere Entwicklung und Umsetzung des Konzeptes bleibt abzuwarten, aber ein Ende des EEG wie wir es kannten, ist damit in Sicht.

(Christian Dümke)

2024-07-26T20:23:48+02:0026. Juli 2024|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien|

Schweden sagt Strom­leitung nach Deutschland ab

Schweden hat den Plan, eine neue Strom­leitung nach Deutschland zu bauen, abgesagt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass Deutschland keine unter­schied­lichen Strom­preis­zonen besitzt.

Strom­preis­zonen innerhalb eines Landes reflek­tieren regionale Unter­schiede in Angebot und Nachfrage von Elektri­zität. Sie sind geogra­fische Gebiete, in denen der Strom­preis variieren kann. Diese Zonen werden festgelegt, um die regio­nalen Unter­schiede in der Strom­pro­duktion, ‑nachfrage und den Netzka­pa­zi­täten zu berück­sich­tigen. In Gebieten mit hoher Nachfrage und/oder geringer Produktion – wie hier etwa etwa Süddeutschland – kann der Strom­preis dann höher sein, um die Kosten für den Transport und die Netzbe­lastung auszu­gleichen. Umgekehrt kann der Preis in Regionen mit hoher Produktion und/oder geringer Nachfrage – wie etwa in Norddeutschland – niedriger sein.

Diese Preis­dif­fe­ren­zie­rungen helfen, das Stromnetz zu entlasten, indem sie Anreize für eine effizi­entere Nutzung und Verteilung von Strom schafft. Verbraucher und Produ­zenten werden so motiviert, ihre Aktivi­täten zeitlich und räumlich anzupassen, um Kosten zu minimieren und die Netzsta­bi­lität zu gewährleisten.

In Schweden gibt es verschiedene Strom­preis­zonen, die regionale Unter­schiede in der Strom­nach­frage und ‑produktion wider­spiegeln. Durch die fehlende Preis­dif­fe­ren­zierung in Deutschland würde der Strom­export zu Verzer­rungen führen und die schwe­di­schen Verbraucher benach­tei­ligen. Diese Entscheidung betont die Wichtigkeit einer abgestimmten Energie­po­litik und zeigt die Heraus­for­de­rungen der Integration europäi­scher Energie­märkte auf.

(Christian Dümke)

2024-06-28T12:49:37+02:0028. Juni 2024|Energiepolitik, Netzbetrieb|