Windkraft und Lederhosen

Bei den anste­henden Koali­ti­ons­ver­hand­lungen in Bayern wird die CSU nicht vermeiden können, sich mit aktuellen Fragen der Energie- und Klima­po­litik ausein­an­der­zu­setzen. Die Partei hatte seit der Wahl vor fünf Jahren alleine regiert und war mit ganz anderen Themen, vor allem aus dem Bereich Innen- und Migra­ti­ons­po­litik, in den Wahlkampf gezogen. Nach dem schlechten Abschneiden der CSU muss nun wieder ein Koali­ti­ons­partner her – und zwar, das sieht die bayerische Verfassung so vor, in weniger als 30 Tagen. Obwohl die Christ­so­zialen in einer Koalition mit den Grünen eine satte Mehrheit hätten, finden Koali­ti­ons­ver­hand­lungen mit ihnen gar nicht erst statt. Dies liegt nicht nur an den erwartbar unter­schied­lichen Vorstel­lungen in innen- und umwelt­po­li­ti­schen Fragen, sondern auch an einem dann zu befürch­tenden Abstim­mungspatt im Bundesrat. Aller­dings dürfte auch der aktuelle Wunsch-Partner, die Freien Wähler, der CSU einige energie- und umwelt­po­li­tische Kröten zu schlucken geben.

Vor der Wahl, bei der die Freien Wähler der CSU 160.000 Wähler abspenstig machen konnten, hatte Parteichef Hubert Aiwanger mehrfach die Energie­po­litik der bayeri­schen Staats­re­gierung kriti­siert. Anfang Juni hatte Aiwanger seinen Finger tief in die Wunde gelegt, die seiner Meinung nach in Bayern im Bereich der Energie­wende klafft. Das Thema schreie nach einer politi­schen Antwort, die Energie­po­litik der Regierung sei aber zum Still­stand gekommen oder gar „abgesoffen“, wie der Bayer in drasti­schen Worten erklärte. Hervor­ge­hoben hat Aiwanger dabei den Ausbau von Speicher­tech­no­logie, wie beispiels­weise Vorrang für «Power to Gas», sowie den längst überfäl­ligen Bau des Pumpspei­cher­kraft­werks Riedl in der Nähe von Passau. Außerdem hat Aiwanger zugleich die Einrichtung eines eigenen Energie­mi­nis­te­riums gefordert.

Was die Umsetzung der Energie­wende angeht, könnte eine „Bayern-Koalition“ unter Betei­ligung der Freien Wähler vermehrt auf Dezen­tra­li­sierung setzen. Die Freien Wählern wollen dabei auch beim Netzausbau auf die Bremse treten. Vor allem die geplanten HGÜ-Trassen Suedlink und Suedostlink lehnen sie ab, was für Konflikt­stoff sorgen dürfte, da die CSU sich in letzter Zeit zum Netzausbau bekannt hatte und die Planungen sehr weit fortge­schritten sind. Die Freien Wählern begründen ihre Forderung damit, dass die erfor­der­liche Dezen­tra­li­sierung der Strom­ver­sorgung diese Trassen ohnehin bald überflüssig machen dürfte.

Dazu passt auch der Wider­stand der Freien Wähler gegen die Abstands­re­ge­lungen für Windkraft­an­lagen, um auch in Bayern wieder die Planung neuer Anlagen möglich zu machen. Die bayerische Staats­re­gierung hatte einen Mindest­ab­stand einge­führt, der das 10-fache ihrer Höhe beträgt und zu Wohnge­bäuden u.a. in Gebieten mit Bebau­ungs­plänen und im Zusam­menhang mit bebauten Ortsteilen einge­halten werden muss (sog. 10-H-Abstands­regel). Die Freien Wähler hatten versucht, dies gerichtlich zu stoppen, schei­terten damit aber vor dem bayeri­schen Verfas­sungs­ge­richt. Auch in ihrem Wahlpro­gramm bekennen sich die Freien Wähler zum Ausbau der Windkraft in Bayern, wohin­gegen die CSU im Programm an der 10-H-Abstands­regel festhält. Dass der CSU ausge­rechnet beim Thema Dezen­tra­li­sierung von den Freien Wählern „die Schneid abgekauft“ wird, verdeut­licht einmal mehr wie den Christ­so­zialen die Wider­sprüche zwischen den Vorgaben der Berliner großen Koalition und dem bayeri­schem Eigensinn zu schaffen machen.

2018-10-22T19:21:35+02:0022. Oktober 2018|Allgemein, Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|

Mal wieder: Netzausbau

Der Netzausbau kommt nicht so voran wie geplant. Die für das Gelingen der Energie­wende dringend notwen­digen zusätz­lichen Strom­trassen ebenso wie weitere Ausbauten des Strom­netzes sind erst in geringem Maße genehmigt; noch weniger wurde gebaut.

Den stockenden Netzausbau möchte das Bundes­wirt­schafts­mi­nis­terium (BMWi) nun mit einer Novelle des Netzaus­bau­be­schleu­ni­gungs­ge­setzes (NABEG 2.0) beschleu­nigen. Vor allem die Geneh­migung soll damit schneller kommen als in der Vergan­genheit. Die aktuell geplanten wesent­lichen Neuerungen:

Bei Nutzung bestehender Trassen soll künftig ein verein­fachtes Planungs­ver­fahren gelten. Durch Verzicht u. a. auf Planungs­kon­fe­renzen, das aufwendige Raumord­nungs­ver­fahren und die daraus resul­tie­rende Beschränkung auf einen geneh­mi­genden Planfest­stel­lungs­be­schluss soll wertvolle Zeit einge­spart werden.

Wenn eine Leitung einmal liegt, so soll eine Erhöhung der Trans­port­ka­pa­zität erleichtert werden, hierzu soll das Planungs­recht ertüchtigt werden. Bei Zubau oder Austausch von Leiter­seilen soll sogar ein Anzei­ge­ver­fahren reichen

Wenn von einer Geneh­mi­gungs­er­teilung ausge­gangen werden kann, darf der Vorha­ben­träger bauen. Er muss nicht auf den Erlass warten. Für Gegner der Trassen bedeutet das zwangs­läufig eine Verla­gerung der Rechts­strei­tig­keiten um die Zuläs­sigkeit von Vorhaben in Eilverfahren.

Die Reali­sierung geneh­migter Verfahren soll verbind­licher werden, zum Beispiel durch Erhöhung von Zwangsgeldern.

Die Zusam­men­arbeit von Bund und Ländern in Planungs­fragen soll verbessert werden, insbe­sondere dort, wo Bundes­fach­planung und Raumordnung und Landes­planung im Konflikt stehen. Auch Konflikte zwischen einzelnen Ländern sollen besser moderiert werden

Durch diese Maßnahmen will das Minis­terium erreichen, dass in den nächsten drei Jahren alle 2009 im Energie­lei­tungs­aus­bau­gesetz (EnLAG) adres­sierten Vorhaben genehmigt worden sind, die großen Strom­au­to­bahnen von Nord nach Süd endlich genehmigt werden, und die Hälfte aller weiteren Ausbau­vor­haben im normalen Drehstromnetz sowohl in der Zustän­digkeit der Länder wie auch der Bundes­netz­agentur ebenfalls das Geneh­mi­gungs­ver­fahren durch­laufen haben. Ein Instrument, um das zu erreichen, soll neben Verzicht auf einzelne Verfah­rens­schritte im Geneh­mi­gungs­ver­fahren ein besseres Projekt­ma­nagement sein.

Ob und inwieweit diese Schritte ausreichen werden, um den Netzausbau zu beschleu­nigen, ist schwer zu prognos­ti­zieren. Eine Entschla­ckung des oft sehr aufwen­digen Geneh­mi­gungs­ver­fahrens ist sicherlich in vielen Fällen sinnvoll. Aller­dings: ganz besonders dort, wo Rechte Dritter, aber auch der Natur­schutz, berührt werden, stößt Beschleu­nigung auf natür­liche Grenzen. Denn der dort vorge­gebene Schutz­standard ist zum größten Teil für die Bundes­re­publik Deutschland ohne die EU gar nicht verän­derbar. Das bedeutet, dass die Gerichte in allen Verfahren auch dazu aufge­rufen sind, die Einhaltung dieses Schutz­stan­dards zu überprüfen. Da der Zugang zu den Gerichten kaum erschwert werden kann (und soll), würden hier nur drastische Beschleu­ni­gungen der Prozesse helfen, aber die sind im Entwurf nicht vorgesehen.

2018-10-18T08:49:39+02:0018. Oktober 2018|Energiepolitik, Strom|

KWK-Eigen­ver­brauch: Dem Bundesrat geht die Geduld aus

Bekanntlich ist der Gesetz­geber nicht immer ein Rennpferd, sondern manches Mal auch eine alte Mähre. In Hinblick auf die Neure­gelung einer auf 40% reduzierten EEG-Umlage für den Eigen­ver­brauch neuerer, hochef­fi­zi­enter KWK-Anlagen zeigt sich der Bundes­ge­setz­geber aber als ganz besonders gemächlich.

Dabei sah es im Mai so gut aus. Nachdem die Europäische Kommission den alten § 61b EEG für beihil­fe­widrig erklärt hatte, der für den Eigen­ver­brauch der betrof­fenen Anlagen gar keine EEG-Umlage vorsah, hatten sich Kommission und Bundes­re­publik darauf geeinigt, dass für KWK-Anlagen mit Inbetrieb­nahme zwischen dem 1. August 2014 und Silvester 2017 in der Leistungs­klasse zwischen 1 und 10 MW nur 40 % EEG-Umlage gezahlt werden müsste. Und für alle anderen Anlagen sollte dies für 3.500 Vollbe­nut­zungs­stunden pro Jahr gelten. Für die darüber hinaus­ge­hende Produktion sollte die EEG-Umlage linear ansteigen, bis bei 7.000 Vollbe­nut­zungs­stunden und mehr die volle Umlage gezahlt werden sollte.

Auch wir nahmen damals an, dass eine gesetz­liche Neure­gelung nur noch eine reine Forma­lität sei. Der Bundes­ge­setz­geber wollte dies im sogenannten „100-Tage-Gesetz“ in Kraft setzen. Doch wegen der strit­tigen Sonder­aus­schreibung für Wind- und Solar­energie wurde daraus nichts. Vor der Sommer­pause kam es nicht mehr zu Entschei­dungen. Und noch immer tut sich nichts im zustän­digen Wirtschaftsministerium. 

Inzwi­schen hat nun in der Sitzung vom 21.9.2018 auch der Bundesrat, also die Vertretung der Bundes­länder, offenbar die Geduld mit dem Gesetz­geber verloren. Er fordert in einer Entschließung die Bundes­re­gierung nunmehr offiziell auf, die doch schon abschließend disku­tierte Ermäßigung der EEG-Umlage schnellst­möglich umzusetzen. Weiter fordert er weitere Anpas­sungs­er­for­der­nisse, die ins KWKG aufge­nommen werden sollten. So wünschen sich die Länder eine verlän­gerte Inbetrieb­nah­me­frist der nach den KWKG geför­derten Anlagen. Eine Beibe­haltung der Höhe der Forderung für die KWK-Bestands­an­lagen, und einige Klärungen und Verein­fa­chungen im Energie­recht. Zudem soll eine Reihe weiterer Entlas­tungen her, unter anderem Bagatell­grenze für Dritts­trom­mengen, verein­fachte Meßkon­zepte für einen Übergangs­zeitraum, harmo­ni­sierte Melde­fristen und einiges mehr.

Aus ökolo­gi­scher Sicht wie auch in Hinblick auf Versor­gungs­si­cherheit ist eine Stärkung der KWK nur zu wünschen. Doch ob die europäische Kommission die Verlän­gerung des KWKG so positiv sieht wie die Bundes­länder? Doch ungeachtet der Frage, ob Novel­lie­rungen in Brüssel auf Zustimmung stoßen, sollte der Bundes­ge­setz­geber jetzt alles tun, um möglichst schnell Sicherheit für Unter­nehmen zu schaffen. Konkret: Wenn eine schnelle Regelung für Strom­aus­schrei­bungen und KWK-Eigen­ver­brauch nicht möglich ist, dann sollten diese Punkte vonein­ander entkoppelt werden.

2018-09-25T22:55:07+02:0025. September 2018|Energiepolitik, Erneuerbare Energien, Strom|