Was wenn der ETS 2 scheitert?

Keine guten Neuig­keiten für den Klima­schutz aus Brüssel: Einiges spricht dafür, dass der ETS II, der europäische Emissi­ons­handel für Gebäude und Verkehr, entweder gar nicht kommt oder stark aufge­weicht wird. Denn die Positionen liegen weit ausein­ander: Während die EVP, zu der die deutsche CDU gehört, dämpft, verfolgen Grüne und Sozial­de­mo­kratie einen strikten Minde­rungspfad und eine bessere Ausstattung des Klima­so­zi­al­fonds, aus dem Ausgleichs­maß­nahmen für steigende Preise finan­ziert werden sollen.

Atomium, Brüssel, Reisen, Wahrzeichen, Gebäude

Doch wie geht es in Deutschland weiter, wenn der ETS 2 nun nicht kommt? Deutschland hätte die Möglichkeit, in diesem Falle entweder über eigene Maßnahmen, wie sie Ariadne vorge­schlagen hat, selbst zu mindern. Doch wenn die Bundes­re­gierung mit den kriegs­be­dingten Unsicher­heiten vor der Brust sich nicht auf solche neue Maßnahmen verstän­digen kann, stellen sich (und uns) zumindest einzelne Unter­nehmen die Frage, ob das deutsche Brenn­stoff-Emissi­ons­han­dels­gesetz (BEHG) dann weitergilt oder mit der EU-Lösung als gescheitert unwirksam wird.

Die Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem BEHG selbst: Es enthält keine ausdrück­liche Begrenzung. § 4 Abs. 1 des BEHG setzt aber auf Handel­s­pe­rioden und Minde­rungs­ver­pflich­tungen nach der EU-Klima­schutz­ver­ordnung auf. Eine Regelung für den Fall, dass es keine solche Handel­s­pe­riode oder Minde­rungs­ver­pflichtung gibt, weist das BEHG nicht auf.

Der ETS 2 soll nun ebenfalls der Reali­sierung der Ziele der EU-KLima­schutz­ver­ordnung dienen. Diese ist für ihre Geltung aber nicht auf den ETS 2 angewiesen. Das bedeutet: Wenn der ETS 2 nun doch noch scheitert, gilt das BEHG weiter fort. Nur dann, wenn die EU-Minde­rungs­ziele nicht mehr gelten, würde es seinem Regelungs­gefüge nach außer Kraft gesetzt oder – wahrschein­licher – grund­legend refor­miert und autonom fortge­führt (Miriam Vollmer).

 

2022-05-04T00:36:49+02:004. Mai 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|

Wer zahlt den CO2-Preis?

Die Debatte hat inzwi­schen sooooo einen Bart: Wer soll den CO2-Preis, der seit 2021 auf fossile Brenn- und Treib­stoffe wie etwa Gas und Heizöl aufge­schlagen wird, zahlen? Bereits 2020 hatten einzelne Politiker eine Teilung zwischen Vermietern und Mietern gefordert, um einer­seits Anreize zur Moder­ni­sierung, anderer­seits aber auch einen Anreiz zum sparsamen Heizen zu setzen. Bekanntlich wurde dies zwischen­zeitlich nicht erfolg­reich aufge­griffen. Nun haben sich die betei­ligten Häuser am 2. April geeinigt.

Wohnge­bäude

Eine Teilung zwischen Mietern und Vermietern in Wohnge­bäuden (auch bei gemischter Nutzung) wird es danach effizi­enz­be­zogen geben. Künftig können CO2-Kosten damit nicht mehr zu 100% an den Mieter über die Mietne­ben­kosten weiter­ge­geben werden. Gleich­zeitig soll ein abgestuftes Anreiz­system greifen: Ist das Gebäude ineffi­zient, so dass der Mieter noch so sparsam heizen kann, ohne dass das die Emissionen senkt, muss der Vermieter mehr CO2-Kosten zahlen. Im modernen Gebäude, wo es am Mieter ist, sparsam zu wirtschaften, kehrt sich das Verhältnis um. Entscheidend ist also die Energiebilanz.

Gebäude, Die Architektur, Mallorca, Spanien, Tour

Technisch soll dies über die Einordnung der Mietob­jekte in zehn Stufen gewähr­leistet werden. Je nach Emission pro m² im Jahr gilt für Gebäude ein jeweils anderes Vertei­lungs­ver­hältnis für die CO2-Kosten. Ausnahmen sollen gelten, wenn ein Vermieter aus recht­lichen Gründen (wie Denkmal­schutz) nicht emissi­ons­min­dernd sanieren kann.

Gewerbe

In Gewer­be­räumen sieht es anders aus. Hier soll zunächst effizi­enz­un­ab­hängig 50:50 gelten. Das Stufen­modell für Wohnge­bäude soll hier also nicht sofort, sondern erst später greifen.

Wann geht es los?

2023 soll es losgehen. Für die betrof­fenen Unter­nehmen (und ihre IT-Dienst­leister) ist das eine Heraus­for­derung. Die Minis­terien wollen den Vermietern über die Brenn­stoff­rechnung alle Daten liefern. Das bedeutet, dass neben der Immobi­li­en­wirt­schaft uU auch die Energie­wirt­schaft mit Vorgaben rechnen muss. Der konkrete Entwurf bleibt abzuwarten (Miriam Vollmer).

2022-04-08T23:42:07+02:008. April 2022|Emissionshandel, Gas, Umwelt, Wärme|

Warum nicht jetzt auf Kohle setzen?

Seit Russland am 24. Februar die Ukraine überfallen hat, ist die Welt auch in Sachen Energie eine andere: Nicht nur dürfte Nordstream II damit endgültig gestorben sein. Auch die Zukunfts­pläne der Koalition haben sich vorerst in Luft aufgelöst: Die Erneu­er­baren Energien auszu­bauen und die Lücke zwischen der volatilen Erzeugung durch Sonne und Wind durch Gaskraft­werke zu schließen, dürfte mindestens auf eine ungewisse Zukunft verschoben sein. Denn auch wenn es gelingt, statt russi­schem Erdgas gefracktes Flüssiggas aus anderen Ländern nach Deutschland zu impor­tieren: Fracking hat ökolo­gisch auch keinen guten Ruf.

Was nun, sprach Zeus. Erste Rufe nach einer Laufzeit­ver­län­gerung wurden zwar laut. Doch Preus­sen­Elektra, AKW-Betrei­berin, teilte mit: Es würde 1,5 Jahre dauern, bis neue Brenn­stäbe verfügbar wären. Zudem ist auch Atomstrom kein Weg zur Unabhän­gigkeit von Russland. Zuletzt stammte das in Deutschland genutzte Uran aus Russland, Kasachstan und nur in geringen Mengen aus Kanada. Das Wirtschafts­mi­nis­terium winkte auch aus diesen Gründen ab.

Doch was spricht eigentlich gegen einen längeren Betrieb der Kohle­kraft­werke? Hier gibt es erheb­liche Kapazi­täten in Reserve: Die Winter­re­serve, aber auch die neue Kapazi­täts­re­serve sind nicht mehr aktiv am Strom­markt, aber letztere ist eigens dafür bestimmt, auf Anfor­derung der ÜNB Leistung bereit­zu­stellen, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. 2 GW Reser­ve­leistung sind vorgesehen.

Doch wäre dies nicht klima­po­li­tisch fatal? Tatsächlich ist Kohle emissi­ons­in­tensiv. Doch kommt dies – und dieser Punkt wird bisher wenig disku­tiert – im Ergebnis kaum zum Tragen. Denn die Kohle­kraft­werke, in denen der dringend benötigte Strom produ­ziert werden könnte, sind sämtlich emissi­ons­han­dels­pflichtig. Das heißt: Die Emissi­ons­menge, die von diesen Kraft­werken ausgeht, steigt natürlich, wenn sie wieder regel­mäßig laufen. Die Gesamt­menge, die alle emissi­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen der EU emittieren, steigt aber nicht, denn die steht fest.

Kraftwerk, Nacht, Energie, Stromversorgung

Was würde also passieren? Die Anlagen­be­treiber würden ihre Schatz­kisten, also ihre CO2-Konten, plündern. Diese Emissi­ons­rechte gibt es bereits, sie sind nicht neu. Und: was einmal verbraucht wurde, ist endgültig weg. Dann würden also die Preise steigen, Strom würde mögli­cher­weise deutlich teurer, aber spätestens, wenn die Nachfrage so eine Wucht erreicht, dass die Unter­grenze des Markt­sta­bi­li­täts­me­cha­nismus der EU greift, würden mehr Zerti­fikate auf den Markt geworfen. Auch diese sind nicht neu, sie sind bereits budge­tiert und liegen auf einem Konto der Kommission.

Die hohen Preise würden den Anreiz erhöhen, als Unter­nehmen in emissi­onsarme oder ‑freie Techno­logien zu inves­tieren und auch als Verbraucher, sparsam mit Energie umzugehen. Die schon laufenden Konver­si­ons­pro­zesse würden mögli­cher­weise noch einmal deutlich durch einen Techno­lo­gie­turbo beschleunigt. Die Energie­wende würde weiter an Fahrt aufnehmen. Und die Emissionen? Würden 2022, vielleicht 2023 steigen, das vorhandene Budget damit abschmelzen, aber vielleicht sind wir so schneller und in Summe emissi­ons­ärmer bei unseen Zielen angekommen als noch Mitte Februar angenommen (Miriam Vollmer).

2022-03-12T00:14:26+01:0012. März 2022|Emissionshandel, Energiepolitik|