Vom Baumentscheid zum Berliner Klimaanpassungsgesetz

In Berlin wird demnächst vom Abgeordnetenhaus über ein Klimaanpassungsgesetz abgestimmt. Der Entwurf dafür wurde maßgeblich durch ein Bürgerbegehren, dem “Baumentscheid” initiiert und entwickelt. Allerdings kommt es jetzt möglicherweise gar nicht zum Bürgerentscheid. Das ist für die Initiative keine Enttäuschung, sondern ein Grund zu feiern: Sie haben bei den Regierungsfraktionen mit ihrem Anliegen offene Türen eingerannt. Der Entwurf wurde von ihnen im Wesentlichen übernommen, so dass die Chancen gut stehen, dass er vom Landesparlament verabschiedet wird.

Für eine Gesetzesinitiative, die Klimaanpassung vorantreibt und daneben auch die Stadt “grüner” macht, ist es tatsächlich höchste Zeit. Angesichts der geringen Bereitschaft der Bundesregierung, noch etwas Substantielles für Klimaschutz zu tun, und der politischen Großwetterlage weltweit wird Anpassung immer wichtiger. Hitzesommer und Stürme, Dürre und Starkregen werden immer öfter und wir müssen uns darauf einstellen. Bund, Länder und Kommunen müssen dafür sorgen, dass dieses Extremwetter die Bevölkerung nicht unvorbereitet trifft. Klimaschutz und Klimaanpassung dürfen nicht als sich ausschließende Alternativen verstanden werden. Sie sollten sich vielmehr ergänzen.

Schließlich ist der menschengemachte Klimawandel bereits voll im Gange. Zugleich ist die Stadtfläche, in der die höchste Bevölkerungsdichte herrscht, auch der Teil des Territoriums, in der die Effekte des Klimawandels am stärksten zu spüren sind: Dies ist so, weil die meisten Flächen versiegelt sind und kein Wasser aufnehmen und speichern können. Außerdem heizen sich Stein-, Beton und Asphaltflächen in der Sonne stärker auf als begrünte oder baumbestandene Flächen. Auch nachts kühlen sie sich kaum ab.

Das Berliner Klimaanpassungsgesetz ist nicht das erste einschlägige Gesetz zu dem Thema. Vielmehr hat sich auch der Bund schon mit dem Thema befasst und das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) erlassen. Warum braucht es also überhaupt ein Gesetz für Berlin? Das KAnG des Bundes fordert bisher vor allem eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie durch die Bundesregierung bzw die zuständigen Ministerien, weiterhin Risikoanalysen sowie einen Monitoringbericht. Auf Bundesebene sollen alle Behörden Klimaanpassungskonzepte erstellen. Schließlich sollen alle Behörden bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung berücksichtigen. Dies bleibt jedoch alles etwas abstrakt – zudem viele der Maßnahmen ohnehin in der Verwaltungskompetenz der Länder und Gemeinden liegen.

Luftbild von Parkanlage in einer Stadt

In § 9 KAnG lässt der Bund insofern die Möglichkeit offen, dass Länder eigene Klimaanpassungsgesetze erlassen, die mit den Vorgaben des Bundes im Einklang sind. Ein Blick in den Entwurf des KAnG Bln demonstriert, dass es auf Ebene eines Stadtstaats durchaus konkreter geht: Dort werden nach mikroklimatischen Parametern sogenannten Hitzeviertel definiert, die von der Senatsverwaltung per Beschluss ausgewiesen werden sollen und in denen Maßnahmen ergriffen werden sollen, um Klimaanpassungsziele zu erreichen. Beispielweise sollen auf “jeder Straßenseite und auf allen ausreichend breiten Mittelstreifen (…) je Straßenabschnitt im Durchschnitt mindestens alle 15 Meter ein gesunder Straßenbaum gepflanzt sein”. Weitere Klimaanpassungsziele beziehen sich auf die Erreichbarkeit wohnortnaher Grünanlagen und Regenwasserversickerung und auf die Absenkung der Temperatur um mindestens 2°C durch Maßnahmen der blau-grünen Infrastruktur. 

Nun ist Papier bekanntlich geduldig und bei den Maßnahmen handelt es sich um Soll-Vorgaben. Wie wird dafür gesorgt, dass diese Ziele tatsächlich erreicht werden? Das Klimaanpassungsgesetz sieht in § 5 eine Zuständigkeit der Senatsverwaltung für die jährliche Erstellung eines Maßnahmenkatalogs für die jeweiligen Hitzeviertel vor und die schrittweise Umsetzung durch die Bezirksämter vor. Stadtviertel mit niedrigem sozialen Status sollen dabei vorrangig bedient werden, da hier die Bedingungen oft besonders schlecht und die Vulnerabilität besonders groß ist.

Über die Hitzeviertel hinaus soll im gesamten Stadtgebiet ein Mindestbestand an Bäumen hergestellt und erhalten werden. Bei der Flächenverteilung sollen Fahrrad- und Gehwege erhalten bleiben, dagegen ist es nach dem Gesetzesentwurf zulässig, Parkplätze zu opfern. Dies ist vermutlich auch notwendig, denn ansonsten wäre es kaum realistisch, die im Gesetz vorgesehene Anzahl von Bäumen pro Straßenabschnitt zu pflanzen. Es ist voraussehbar, dass es hier zu politischen Verteilungskämpfen kommen wird. Letztlich kann Berlin ein für Menschen erträgliches Stadtklima aber nur erhalten, wenn Parkplätze in Baumscheiben umgewandelt werden. Alles andere wäre angesichts des deutlichen Anstiegs der Durchschnittstemperaturen und der Häufung von Hitzesommern kurzsichtig. (Olaf Dilling)

2025-10-22T17:41:18+02:0022. Oktober 2025|Allgemein, Klimaschutz, Kommentar, Umwelt|

Der Hamburger Hafen auf dem Weg zur Klimaneutralität

Die Stadt Hamburg hat über den zukünftigen Klimaschutz der Stadt abgestimmt. Bei dem Volksentscheid „Hamburger Zukunftsentscheid“ am 12. Oktober haben 53,2 % der gültig abgegebenen Stimmen für eine verschärfte Klimapolitik gestimmt, 46,8 % dagegen. Damit wurde entschieden, das Zieljahr für die Klimaneutralität der Stadt von 2045 auf 2040 vorzuziehen. Die Wahlbeteiligung lag bei rund 43,6 % der Stimmberechtigten.

Aber kann eine Stadt wie Hamburg, inbesondere mit dem dortigen Überseehafen als einem der größten Seehäfen Europasüberhaupt klimaneurtal werden?

Davon geht zumindest die hafeneigene Planung – auch schon vor dem Volksentscheid – aus. Bis spätestens 2040 soll ein Großteil der Hafenaktivitäten klimaneutral werden. Stadt, Hafenbetriebe und Logistikunternehmen haben dazu eine Vielzahl von Projekten und Strategien gestartet, um den Energieverbrauch zu senken, Emissionen zu vermeiden und erneuerbare Energien in den Betrieb zu integrieren.

Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA), das größte Hafenunternehmen der Stadt, hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Bis 2030 will die HHLA ihre CO₂-Emissionen im Vergleich zu 2018 halbieren – und bis 2040 vollständig klimaneutral arbeiten. Ein Leuchtturmprojekt ist dabei das Container Terminal Altenwerder (CTA), das weltweit als erste klimaneutrale Umschlaganlage zertifiziert wurde.Dort kommen vollelektrische Containertransporter und automatisierte Anlagen zum Einsatz, die mit Ökostrom betrieben werden. Zudem testet die HHLA im Rahmen des Projekts „Clean Port & Logistics“ den Einsatz von Wasserstoff in Hafenlogistik und Transport, um fossile Brennstoffe langfristig zu ersetzen.

Der Hamburger Senat hat zudem festgelegt, dass alle öffentlichen Unternehmen – zu denen auch die Hamburg Port Authority (HPA) zählt – ab 2024 Treibhausgasbilanzen erstellen und Klimastrategien mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 entwickeln müssen.Der Hafen ist dabei ein Schlüsselbereich: Als logistisches Drehkreuz mit Energie-, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur trägt er wesentlich zu den CO₂-Emissionen der Stadt bei. Entsprechend hat die HPA Projekte wie den „Sustainable Energy Hub Hamburg“ gestartet, um grüne Energieträger wie Wasserstoff, Biogas und synthetische Kraftstoffe im Hafen anzusiedeln.

Hamburg sieht im Wasserstoff den zentralen Energieträger der Zukunft. Mehrere Unternehmen im Hafen testen bereits Brennstoffzellenfahrzeuge, Wasserstofftankstellen und Elektrolyse-Anlagen. Der Hafen soll sich so zu einem Knotenpunkt für den Import, die Lagerung und den Umschlag von grünem Wasserstoff entwickeln – nicht nur für den Eigenbedarf, sondern auch für die Industrie im Norden Deutschlands.

Parallel dazu investiert der Hafen in Landstromanlagen, um Schiffen während der Liegezeiten eine emissionsfreie Energieversorgung zu ermöglichen. Ziel ist, dass möglichst viele Containerschiffe und Kreuzfahrtschiffe künftig mit Strom statt mit Dieselgeneratoren versorgt werden. Ergänzt wird das durch den Ausbau alternativer Kraftstoffe wie LNG und den verstärkten Einsatz digitaler Technologien, um Logistikprozesse effizienter und energiesparender zu gestalten.

Der Weg zur Klimaneutralität des Hamburger Hafens ist so gesehen bei näherer betrachtung kein einzelnes Vorhaben, sondern eine Gemeinschaftsaufgabe: Neben der HHLA und der HPA sind zahlreiche Spediteure, Terminalbetreiber, Reedereien und Energieunternehmen beteiligt. Viele dieser Akteure haben eigene Klimastrategien entwickelt, die sich an den Zielen der Stadt orientieren.

Mit seinen ehrgeizigen Zielen und konkreten Projekten gehört Hamburg auf jeden Fall zu den Vorreitern unter den europäischen Seehäfen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Doch der Weg ist noch weit: Neben technischen Herausforderungen wird es darauf ankommen, die Energieversorgung konsequent auf erneuerbare Quellen umzustellen und Investitionen langfristig zu sichern.

Wenn alle geplanten Maßnahmen greifen, könnte der Hamburger Hafen ab 2040 nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, sondern auch ein Symbol für nachhaltige Hafenwirtschaft werden.

(Christian Dümke)

2025-10-17T15:43:56+02:0017. Oktober 2025|Allgemein|

Wärmepreise scheitern oft am “Marktelement”

In letzter Zeit häufen sich die gerichtlichen Entscheidungen zu Wärmepreisen und Preisänderungsklauseln in Wärmeversorgungsverträgen. Besonders im Fokus steht dabei das sog. „Marktelement“.

Preisanpassungsklauseln in standardisierten Wärmelieferungsverträgen mit Letzt-verbrauchern, die keine Industriekunden sind, müssen den Anforderungen des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV genügen um wirksam zu sein. Hierfür ist es erforderlich, dass die Preisanpassungsklausel des Wärmelieferanten sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen (Kostenelement) als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt (Marktelement) angemessen berücksichtigen. Sie müssen die maßgeblichen Berechnungsfaktoren dabei vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Das Kostenelement und das Marktelement sind dabei gleichrangig (BGH, Urteil vom 19. 07.2017, Az. VIII ZR 268/15).

Der zu berücksichtigende Wärmemarkt erstreckt sich dabei auf andere Energieträger, als den tatsächlichen Brennstoff (BGH, 13.07.2011, VIII ZR 339/10). Hierdurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich die Gestaltung der Fernwärmepreise “nicht losgelöst von den Preisverhältnissen am Wärmemarkt vollziehen kann” (BR-Drucks. 90/80, S. 56 [zu § 24 Abs. 3 AVBFernwärmeV aF]).

Und genau daran scheitern derzeit viele Klauseln. Die gewählten Indizes sind zu einseitig und erstrecken sich oft nur auf Erdgas oder wenige ausgewählte Einsatzstoffe. Auch Fehlgewichtungen kommen vor, bei denen das Marktelement zwar vorhanden ist, aber bei der Preisbildung nicht den gleichen Einfluss hat, wie die Brennstoffkosten.
Vor diesem Hintergrund kann jedem Wärmeversorger nur geraten werden, kritisch seine vertraglichen Preisklauseln zu prüfen und ggf. anzupassen.

(Christian Dümke)

2025-10-10T18:52:36+02:0010. Oktober 2025|Allgemein|