Gasmangel, Nordstream 1 und die fehlende Turbine

Der möglicherweise im kommenden Winter drohende Gasmangel ist derzeit ein heiß diskutiertes Thema in den sozialen Medien. Dort fällt es allerdings oft schwer, den Überblick zu behalten. Wir haben daher für unsere Leser die aktuelle Nachrichtenlage gesichtet:

Hat Russland die Gaslieferungen in Folge der Sanktionen unterbrochen?

Russland selbst behauptet, dass die Unterbrechung der Gaslieferungen nur eine Folge von Reparaturarbeiten und der Wartung einer Gasturbine sei. Hierbei überlagern sich allerdings zwei verschiedene Sachverhalte.

Einerseits lag eine komplette Abschaltung der Gaslieferungen über Nordstream 1 für 10 Tage vor. Russland begründete dies mit langfristig geplanten Reparaturarbeiten. Hier gab es die Befürchtung, dass Russland auch nach Abschluss dieser Arbeiten die Belieferung nicht wieder aufnehmen könnte. Diese haben sich jedoch zwischenzeitlich als unbegründet erwiesen. Das Gas fließt wieder.

Allerdings nicht in voller Kapazität. Die Pipeline wird derzeit nur zu 40 % ausgelastet. Russland begründet dies mit der noch immer ausstehenden Lieferung einer Gasturbine aus der Kompressorstation Portowaja, die in Kanada gewartet wurde. Der Ausbau zu Wartungszwecken erfolgte bereits vor Beginn des Krieges. Ob diese Turbine wirklich ursächlich für die Reduzierung ist, wird jedoch bezweifelt.

Wo befindet sich die Turbine derzeit?

Erstaunlicherweise ist diese Information über die Presse nicht zu bekommen. Der Streit über die Auslieferung zog sich jedenfalls wochenlang hin. Beim Handelsblatt meldete man bereits am 18.07.2022, die Turbine sei auf dem Weg nach Deutschland (von dort muss sie weiter nach Russland) .Beim Tagesspiegel war zu lesen, die Lieferung der Turbine erfolge „schneller als geplant“ allerdings könne das Wirtschaftsministerium über den genauen Aufenthalt der Turbine keine Auskünfte geben da „Sicherheitsfragen berührt seien.“ Auch die verantwortliche Firma Siemens Energy möchte zur Frage, wo sich die Turbine derzeit befindet keine Auskunft erteilen.

Die russische Zeitung “Kommersant” berichtet dagegen unter Berufung auf mit den Vorgängen vertraute Personen, dass die Turbine repariert und von Kanada am Sonntag per Flugzeug nach Deutschland geliefert worden sei.

Ist die Turbine nur ein Vorwand?

Das behauptet zumindest eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums gegenüber dem Tagesspiegel, denn es handele sich dabei nur um eine Ersatzturbine. Generell gäbe es bei der vorhandenen Technik immer Redundanzen, so dass die Wartung einer Turbine nicht Grund für einen Leistungsabfall der gesamten Pipeline sein könne. Gazprom hätte Reserveturbinen, auf die es zurückgreifen könne.

Entspannt sich jetzt die Lage?

Die Regierung ist weiterhin in Alarmbereitschaft möchte die Energiesicherheit durch weitere gesetzliche Maßnahmen absichern und die Gasspeicherstände weiter füllen. Dezeitliegen diese bei 65 % und sollen bis November auf 95 % ansteigen.(

(Christian Dümke)

 

2022-07-22T00:21:54+02:0022. Juli 2022|Allgemein, Energiepolitik, Gas|

Kein Drittschutz durch Umweltzone

Wenn A etwas Verbotenes tut und B dadurch ein Schaden entsteht, dann geht man landläufig davon aus, dass B ein Recht haben sollte, A daran zu hindern oder sogar Schadensersatz von ihm zu bekommen. So einfach ist es im deutschen Recht dann aber letztlich doch nicht. Bei Verboten im öffentlichen Recht wird vielmehr regelmäßig gefragt, ob das Verbot überhaupt dazu dienen sollte, B zu schützen.

Wenn A zum Beispiel eine Verkehrsampel, oder auf Behördendeutsch Lichtzeichenanlage, bei Rot überfährt, dann ist klar, dass der Fußgänger B, wenn er diese Ampel gerade überquert und angefahren wird, Schadensersatz bekommen dürfte. Sagen wir aber, er quert die Straße 500 m weiter an einer unübersichtlichen Stelle und wird dort ebenfalls von A überfahren, dann wäre ein vorheriges Überfahren der Ampel zwar auch ursächlich. Denn wenn A dort gewartet hätte, hätte B in der Entfernung die Straße vermutlich längst überquert gehabt. Aber die Tatsache, dass A die rote Ampel missachtet hat, wäre dann trotzdem kein Grund für Schadensersatz, denn das entsprechende Verbot soll verhindern, dass Fußgänger die an der LZA queren geschützt werden, nicht an irgend einer anderen Stelle im Verkehrsgeschehen.

Eine vergleichbare Frage wurde neulich im Zusammenhang mit Umweltzonen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt. Trotz eines nach dem lokalen Luftreinhalteplan bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots auf Grundlage von § 40 BImSchG waren Fahrzeuge einer bestimmten Spedition immer wieder in eine Straße eingefahren. Die Anwohner hatten daher unter anderem gemäß § 1004 in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB auf Unterlassung geklagt. Aufgabe des Gerichts war es nun, zu überlegen, ob das Fahrverbot, das im Zusammenhang mit der Umweltzone ausgesprochen war, dazu diente, die Anwohner vor Luftverschmutzung zu schützen. Die auf den ersten Blick überraschende Antwort: Nein, dazu dient es nicht.

Denn nach der Auffassung des Gerichts sollen Umweltzonen die Belastung durch Luftschadstoffe in einem größeren Gebiet reduzieren, nicht im unmittelbaren Nahbereich:

Im Streitfall wurde das Lkw-Durchfahrtsverbot nicht für bestimmte Straßen zur Reduzierung der die dortigen Anlieger beeinträchtigenden Schadstoffkonzentrationen, sondern grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet angeordnet, um allgemein die Luftqualität zu verbessern und der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entgegenzuwirken. Die Kläger sind insoweit nur als Teil der Allgemeinheit begünstigt. Bereits dies spricht gegen die Annahme, ein Schutz von Einzelinteressen in der von den Klägern begehrten Weise sei Intention des streitgegenständlichen Lkw-Durchfahrtsverbots.

So richtig zwingend erscheint uns die Entscheidung zwar nicht, denn letztlich ist die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für die Luftreinhaltung kein reiner Selbstzweck. Sondern er dient auch dem Gesundheitsschutz aller Anwohner. Und auch die Allgemeinheit ist kein Abstraktum, das über allem schwebt, sondern setzt sich aus einzelnen Bürgern zusammen. Trotzdem ist die Verneinung des Anspruchs im Ergebnis nachvollziehbar. Aber eher deswegen, weil ein konkreter Schaden der Anwohner vermutlich schwer nachzuweisen gewesen wäre. Darauf geht der BGH in seiner Pressemitteilung gar nicht ein.

Übrigens: Dass die Anwohner keine subjektiven Rechte haben, die sie vor Gericht einklagen könnten, heißt übrigens nicht, dass die Durchfahrt mit LKWs nun erlaubt wäre, es ist aber allein in der Verantwortung der Ordnungsbehörden, das Verbot durchzusetzen. Da es um die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten geht, haben sie dabei gewisse Ermessenspielräume (Olaf Dilling).

2022-07-19T11:34:15+02:0012. Juli 2022|Allgemein, Immissionsschutzrecht, Umwelt, Verkehr|

Nicht nur Nordstream – Wie kommt russisches Gas nach Deutschland?

Deutschland bezieht ungefähr 35 % des benötigten Gases aus Russland. Im Jahr 2021 waren es noch über 50 %. Durch die gegenwärtige russische Blockade der Gaslieferungen durch die Gaspipeline Nordstream 1 ist die deutsche Gasversorgung plötzlich in aller Munde. Fragen werden laut, ob man nicht jetzt doch Nordstream 2 in Betrieb nehmen müsse. Was dabei weniger bekannt ist, ist der Umstand, dass die deutsche Gasversorgung nicht ausschließlich über Nordstream 1 erfolgt. Neben Nordstream gibt es nämlich noch zwei weitere Pipelines aus Russland, nämlich „Jamal“ und „Transgas“

Pipeline Transgas

Die Pipeline Transgas verläuft von der Ukraine durch die Slowakai und Tschechien bis nach Österreich und Deutschland. Sie dient der Durchleitung von russischem Ferngas. Die Trasse wurde bereits 1973 fertiggestellt und ist damit die älteste der drei Pipelines die Deutschland mit russischem Gas versorgen. Die erste deutsche Station ist das bayerische Waidhaus.

Die Gaslieferungen über diese Pipeline sind derzeit reduziert, was zu Problemen in Österreich und Italien führt.

Pipeline Jamal

Die Gaspipeline Jamal transportiert seit 1999 Erdgas von der russischen Halbinsel Jamal oberhalb des Polarkreises im Westen Sibirens in der Karasee über Weißrussland und Polen nach Deutschland. Die erste deutsche Station ist das brandenburgische Mallnow. Die Leitung wurde als Alternative zur Pipeline Transgas gebaut.

Derzeit hat Russland die Lieferung über diese Leitung nahezu eingestellt. Hintergrund ist der polnisch-russische Streit über die Bezahlung der russischen Gaslieferungen in Rubel. Über die Pipeline fließt derzeit Gas von Deutschland nach Polen.

(Christian Dümke)

2022-07-11T21:19:37+02:0011. Juli 2022|Allgemein, Gas|