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Über Dr. Olaf Dilling

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Kinder im Berliner Verkehr

Die Zahl der Kinder, die in Berlin im Verkehr verletzt werden, ist in den letzten Monaten stark angestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr sind 50 % mehr Kinder verletzt worden, insgesamt dieses Jahr 730. Offenbar wird in Berlin aktuell zu wenig für Verkehrssicherheit getan. Das passt dazu, dass in den letzten Wochen vom Berliner Senat laut darüber nachgedacht wurde,  Tempo 30 vor Schulen und Altenheimen auf den Prüfstand zu stellen. Allerdings ist dieser Vorschlag nach Protesten der SPD nun wohl wieder vom Tisch.

Stattdessen macht die Verkehrssenatorin Ute Bonde eine Werbe-Kampagne für 300.000 Euro, die an das “Monster” im Verkehrsteilnehmer appelliert. Alle sollen ein bisschen weniger emotional und aggressiv unterwegs sein. Ob das die Eltern von Grundschulkindern beruhigen wird?

Es bleibt jedenfalls weiter bei der wohl einzigen Schulstraße in Berlin, in der Kfz-Verkehr zugunsten des Rad- und Fußverkehrs ausgesperrt bleibt. Und Geld für den Bau von bereits geplanten Fußgängerampeln ist oft nicht da, so dass Schulkinder oft zum Teil über mehrspurige Straßen ohne sichere Querungshilfen gehen müssen.

Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin nun die Poller in der Fahrradstraße, die in der Tucholskystraße eingerichtet wurde, vor dem Abbau gerettet. Dort hatten Anwohner, Geschäftsleute und Gastronomen geklagt und einen Eilantrag gestellt, weil der Durchgangsverkehr gestoppt worden war. Vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten sie zunächst recht bekommen. Das OVG entschied nun, dass wegen des gemeinsamen Rad- und Kfz-Verkehr eine qualifizierte Gefahrenlage bestanden hatte. Eine Fahrradstraße, die nicht nur von Anliegern, sondern auch von anderen Kfz-Führern ungehindert durchfahren werden kann, würde tatsächlich keine zusätzliche Sicherheit bieten. (Olaf Dilling)

2024-10-03T06:33:54+02:003. Oktober 2024|Allgemein, Kommentar, Rechtsprechung, Verkehr|

Weniger Grillgeruch in Mannheim

Die Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg beschäftigen sich derzeit mit den Rauch- und Geruchsimmissionen von Grillrestaurants in der Mannheimer Innenstadt. Anwohner hatten sich seit Jahren belästigt gefühlt, so dass ein Gutachten erstellt wurde, aus dem sich ergab, dass die Werte der TA-Luft überschritten wurden. Daraufhin gab die zuständige Behörde aufgrund von § 24 Satz 1 BImSchG den Betreibern der Restaurants auf, binnen 6 Monaten die durch Abluftanlagen erfassten Rauch- und Geruchsemissionen um 90 % zu reduzieren. Dabei wurde die sofortige Vollziehung angeordnet.

Eines der Restaurants beantragte beim Verwaltungsgericht Karlsruhe die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und bekam zunächst Recht. Denn das VG sah es nach summarischer Prüfung nicht als erwiesen an, dass eine entsprechende Reduktion technisch möglich sei. Die Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemburg auf Beschwerde der Antragsgegnerin revidiert. Denn zum einen konnte der Gerichtshof eine Firma ermitteln, die bereit war, mit einem Abgasfilter eine 90%ige Reduktion der Emissionen zuzusichern. Zum anderen kam der VGH zur Auffassung, dass das Interesse der Anwohner, die seit Jahren durch erhebliche Geruchsbelästigungen in ihrem Eigentum und bzw. oder Besitz beeinträchtigt werden, höher zu bewerten sei als das Suspensivinteresse der Antragssteller. Diese könnten der Anordnung der Behörde auf unterschiedliche Weise nachkommen. (Olaf Dilling)

2024-09-27T18:10:18+02:0027. September 2024|Allgemein, Immissionsschutzrecht, Rechtsprechung, Umwelt|

Verkehr als Selbstzweck: Cruisen im Alpenvorland

Wenn es um Verkehrsverwaltungsrecht geht, dann stehen oft die problematischen Seiten des Verkehrs im Vordergrund. Es wäre aber geheuchelt, dass Verkehr und Mobilität nur ein notwendiges Übel ist. Sich zu bewegen macht Spaß, das gilt fürs Joggen und Fahrradfahren genauso wie fürs sonntägliche Cruisen mit dem Motorrad oder einem Auto.

Am Wochenende war ich mit meinen Töchtern zu Besuch beim technikaffinen Onkel, der in einem oberbayrischen Dorf in Chiemseenähe wohnt. Das Wetter war wechselhaft und so ging es mit dem Tesla meines Onkels durch die wunderschöne Moränenlandschaft mit Seen und Wäldern und ab und zu überraschenden Ausblicken auf die erste Kette der Alpengipfel, die aufgrund des frühen Wintereinbruchs schneebedeckt waren. Irgendwann kam dann die Frage meiner Töchter, ob es eigentlich erlaubt sei, so ohne Ziel in der Gegend rumzufahren…

Oberbayrische Landschaft

Da war doch was. Nämlich der § 30 Abs. 1 StVO, zu dem wir schon mal über einen Fall im Zusammenhang mit Auto-Posen berichtet haben. Demnach ist bei der Benutzung von Fahrzeugen “unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen” verboten. Nun, mein Onkel in seinem Tesla hat sich dadurch nicht besonders anfechten lassen. Immerhin war er fast geräuschlos und ohne unmittelbare Emissionen unterwegs. Und tatsächlich verbietet § 30 StVO auch nicht grundsätzlich unnötiges Fahren, das Lärm und Abgase erzeugt. Außer, jemand belästigt gemäß § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO Andere durch unnützes Hin- und Herfahren  innerhalb geschlossener Ortschaften.

Übrigens gibt es oft die Frage lärmgeplagter Kommunen, ob es eigentlich Möglichkeiten gibt, im Sommerhalbjahr an Sonn- und Feiertagen Strecken für cruisende Motorräder zu sperren. Kurz gesagt, das ist allein aus Lärmschutzgründen schwierig. Denn meist werden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden und Verwaltungsgerichte davon ausgehen, dass die dafür nach § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO erforderliche qualifizierte Gefahrenlage nicht vorliegt oder jedenfalls mildere Mittel möglich sind, um durch Geschwindigkeitsbeschränkungen o.ä. die Lärmbelastung auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Oft befinden sich in der Nähe jedoch Serpentinenstrecken mit hohem Gefahrenpotential, so dass aus Gründen der Verkehrssicherheit ein Verbot möglich sein kann. Deshalb wurde dieses Jahr vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine zeitweilige Streckensperrung für Motorräder im Eilverfahren bestätigt.

Ab 2035 dürfte sich die Lärmbelastung durch Motorräder ohnehin drastisch reduzieren. Zwar gibt es auch für Motorräder eine Ausnahme für synthetische Kraftstoffe. Allerdings sind die aus technischen Gründen in der Herstellung so teuer, dass Viele vermutlich doch auf die geräuscharme elektronische Variante umsteigen werden. Jedenfalls diejenigen Motorradfahrer, denen es nicht primär um den Lärm und die Vibrationen geht, die sie verursachen. (Olaf Dilling)

2024-09-18T12:45:11+02:0018. September 2024|Verkehr|