Über Olaf Dilling

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Berliner Grünan­la­gen­gesetz: Einzäunung der Problemzone

Mit Mauern oder Zäunen Politik zu machen, hat gerade in Berlin eine wenig gute Tradition. Nun ist es sicherlich ein Vergleich zwischen Äpfel und Birnen, wenn ein aktuell geplanter Zaun um den Görlitzer Park am Maßstab der Berliner Mauer gemessen wird. Geplant wird dieser Zaun von der Landes­re­gierung, weil damit die Krimi­na­lität, der Drogen­konsum  und ‑handel im Park bekämpft werden soll. Es soll dann möglich werden, den Park nach Anbruch der Dunkelheit zu schließen. 

Park im Herbst mit Fußgängern und Fahrradfahrern

Ob die erhoffte Wirkung eintritt und Drogen­handel und Krimi­na­lität im und vor allem rund um den Görlitzer Park wirklich insgesamt abnehmen, ist umstritten. Kritiker der Maßnahme und viele Anwohner befürchten, dass bloß ein Verla­ge­rungs­effekt in die vielen anderen Grünflächen in der Nähe oder gar in Hausein­gänge und Hinterhöfe stattfindet.

Was jeden­falls jetzt schon sicher ist: Dass der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad vom Wrangelkiez zur Wiener­straße zwischen Sonnen­un­tergang und Sonnen­aufgang erheblich länger wird und dass der Park abends auch nicht mehr für ein aktuell reiches (sub-)kulturelles Leben, inklusive artis­ti­scher Darbie­tungen und mehr oder weniger spontane Konzerte von Straßen­mu­sikern, Grille­vents von türkisch­stäm­migen Familien oder Treffen von Nacht­schwärmern zur Verfügung steht.

Um den Bau des Zauns rechts­sicher umsetzen zu können, hat die Berliner Regierung sogar im Abgeord­ne­tenhaus die Änderung des Grünan­la­gen­ge­setzes durch­ge­setzt. Bisher waren nämlich auf Grundlage dieses Gesetzes angeordnete Maßnahmen vor dem Verwal­tungs­ge­richt gescheitert. Denn das Grünan­la­gen­gesetz ermächtige nur zu grünan­la­gen­spe­zi­fi­schen Maßnahmen, zu denen die Bekämpfung von Krimi­na­lität oder Drogen­handel nicht zählen würde. So war etwa insbe­sondere die Sperrung des Monbijou-Parkes in der Nachbar­schaft der Kanzlei an dieser Recht­spre­chung gescheitert.

Der Bezirk Fried­richshain-Kreuzberg wurde vom Senat angewiesen, den Bau des Zauns umzusetzen. Das sah dieser als Eingriff in sein Selbst­ver­wal­tungs­recht an und zog deshalb ebenfalls vor das Verwal­tungs­ge­richt. Inzwi­schen hat das Verwal­tungs­ge­richt Berlin jedoch in einer Eilent­scheidung geklärt, dass der Bezirk als kommunale Unter­einheit in Berlin keine eigenen Rechte geltend machen könne: Nicht der Bezirk, sondern allein das Land Berlin sei „Gemeinde“ im Sinne der kommu­nalen Selbst­ver­wal­tungs­ga­rantie nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG. (Olaf Dilling)

2024-08-23T18:05:38+02:0023. August 2024|Allgemein, Kommentar, Kommunalrecht, Rechtsprechung, Umwelt|

Keine Freiheit, Tempo 30 vorzuschlagen?

Wir hatten vor knapp einem Jahr schon mal über einen Streit zwischen Bürgern von der Halbinsel Höri am Bodensee und dem Landratsamt in Konstanz berichtet: Es geht um Verkehrs­schilder an Landstraßen, die sich mit gewissen, zum Teil deutlichen Abwei­chungen, an amtlichen Schildern für Tempo 30-Zonen orien­tieren, aber auf denen „Freiwillig Tempo 30“ steht. Aufge­stellt werden sie von Anwohnern, denen es um die Verkehrs­si­cherheit von Kindern in Ortschaften mit Durch­gangs­verkehr geht.

Statue von spielenden Kindern im Park

Weiterhin erlaubt, da ohne Verwechs­lungs­gefahr mit Verkehrs­zeichen: Statue spielender Kinder in einem Park in Bonn (© Axel Kirch / CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons).

Das Landratsamt wurde nun in einer Eilent­scheidung vom Verwal­tungs­ge­richt Freiburg in seiner Auffassung bestätigt, dass von den Schildern eine Verwechs­lungs­gefahr mit amtlichen Verkehrs­zeichen ausgehe. Die Anwohner wollten sich die Schilder vom Landratsamt nicht nehmen lassen und hatten Eilantrag gestellt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass nach § 33 Abs. 2 StVO Einrich­tungen, die Verkehrs­zeichen gleichen, nicht dort aufge­stellt werden dürfen, wo sie mit ihnen verwechselt werden können. Maßgeblich ist nach der Rechts­spre­chung das Gesamtbild, wie es sich einem flüch­tigen Betrachter darstelle. Demnach könne eine Verwechslung nicht ausge­schlossen werden. Dabei sei auch darauf zu achten, dass es Verkehrs­teil­nehmer gäbe, die fremd­sprachig sind. Verkehrs­schilder müssten aber inter­na­tional verständlich sein. Angeblich hätten sogar die Fahras­sis­tenz­systeme die Schilder missver­standen und die freiwil­ligen Tempo­limits als verbind­liche Vorgabe in die Software übernommen.

Schließlich sei durch die Verwechs­lungs­gefahr auch eine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs gegeben, wenn manche Verkehrs­teil­nehmer mit geringer Geschwin­digkeit fahren, andere aber mit der zuläs­sigen Höchst­ge­schwin­digkeit fahren wollen.

Die Entscheidung zeigt, dass im Verkehr Zeichen, die mit amtlichen verwechselt werden können, enge Grenzen gesetzt sind. Aller­dings dürfte sie Schildern nicht entge­gen­stehen, die eindeutig nicht­amt­lichen Charakter haben, weil sie sich von der optischen Gestaltung stark unter­scheiden, aber unter Verweis auf spielende Kinder dieselbe Botschaft vermitteln: „Achtung spielende Kinder! Langsam fahren!“ o.ä.

An manchen Stellen, etwa vor Kinder­spiel­plätzen oder auf viel frequen­tierten Schul­wegen sind die „Freiwillig Tempo 30“-Schilder ohnehin nicht mehr nötig, da sie nach der Reform aufgrund des neuen § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO unter erleich­terten Bedin­gungen durch amtliche Verkehrs­zeichen ersetzt werden können. (Olaf Dilling)

2024-08-14T15:12:13+02:0014. August 2024|Verkehr|

Von der Unzuläng­lichkeit mensch­lichen Planens, heute: Der Verkehr

Mit Planern und Planungs­büros arbeiten wir gern zusammen und haben einen großen Respekt vor ihrer Tätigkeit. Anders als sagen wir die korrekte Buchhaltung bringt das Planen aber auch regel­mäßig Risiken mit sich. Man muss deswegen jetzt nicht gleich metaphy­sisch werden und etwa sagen, dass jedem Plan die Möglichkeit seines Schei­terns bereits einge­schrieben sei. Es reicht vielmehr die Dreigro­schen-Weisheit von Bert Brecht, der den Bettler­könig Peachum holprig singen lässt: „Du mach nur einen Plan / komm sei ein großes Licht / und mach dann noch ’nen and’ren Plan / geh’n tun sie beide nicht“.

Wenn Pläne im Verkehrs­ver­wal­tungs­recht rechtlich nicht gehen, dann können Verkehrs­planer da häufig wenig dafür. Denn das liegt dann meist an der deutschen Straßen­ver­kehrs­ordnung. Die ist in ihrem Kern geradezu planfeindlich und soll das planvolle Vermeiden von Gefahren verhindern. Nach diversen Reformen, die den Schil­derwald lichten sollten, sollen nämlich planvolle, voraus­schauende Regelungen möglichst vermieden werden. Gefahren sollen vielmehr nur dann durch Anord­nungen verhindert, wenn sie sich bereits mehrfach und statis­tisch signi­fikant reali­siert haben oder mit überdurch­schnittlich hoher Wahrschein­lichkeit kurz bevor stehen. Insofern wäre es Planern (oder Kommunen) durchaus anzuraten, sich recht­zeitig Rechtsrat einzu­holen. Denn ansonsten können Planungs­be­mü­hungen von Jahren am Ende an der Aufsichts­be­hörde scheitern – oder an Verkehrs­teil­nehmern, die gegen eine Regelung vor das Verwal­tungs­ge­richt ziehen. Das führt zu Frustra­tionen beim Personal und zu unschönen Löchern im Gemein­de­haushalt, obwohl doch, so der Plan, die Kosten für den Rechtsrat einge­spart werden sollten.

Radweg durch Parkanlage mit Zebrastreifen und Straßenbahn im Hintergrund

Dann gibt es noch die Pläne, die fachlich und rechtlich einwandfrei sind – aber dennoch in Akten­schränken oder im Reisswolf verschwinden. Auch hier wieder Frustra­tionen über Frustra­tionen. Aktuell ist dies der Fall in Berlin, wo eigentlich ein stern­för­miges System von Radschnell­wegen die Magis­tralen der Stadt vom Kfz-Verkehr entlasten sollte. Nun hat die CDU-geführte Regierung beschlossen, dass dies angesichts der Haushaltslage zu teuer würde. Ökono­misch ist das ein ähnlich sinnvoller Beschluss, wie bei eine Siedlung mit Wohnblocks für den sozialen Wohnungsbau, die bereits zur Hälfte steht wieder abzureißen, weil das Aufsetzen der Dächer zu teuer ist. Denn mal ehrlich, was ist der Bau eines Radwegs gegen die jahre­lange Planung eines Radwegs? Genau, die Spitze des Eisbergs. Sehr sichtbar für die Bürger dieser Stadt, aber im Vergleich zur Planung von den Kosten her zu vernachlässigen.

Insofern ein Apell an alle Politiker und alle Wähler, bitte unter­schätzt die Arbeit der Planenden nicht (und die Kosten die damit einher­gehen) und geht nicht leicht­fertig mit Plänen um, die mit Sorgfalt erstellt wurden. (Olaf Dilling)

2024-08-06T18:03:42+02:006. August 2024|Kommentar, Verkehr|