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Vom Green Deal zum Clean Indus­trial Deal

Mit dem Clean Indus­trial Deal soll die grüne Trans­for­mation zu einem Business Case werden:

Kommis­si­ons­prä­si­dentin Ursula von der Leyen hatte es bereits in ihrem Bewer­bungs­papier für ihre Wiederwahl im Europäi­schen Parlament am 18.07.2024 angekündigt: Der Green Deal soll im Clean Indus­trial Deal fortge­führt und umgesetzt werden. Am 26.02.2025 legte EU-Kommission nun wichtige Vorschläge zur Stärkung der Wettbe­werbs­fä­higkeit und Dekar­bo­ni­sierung der Industrie, zur Senkung der Energie­preise sowie zum Abbau unnötiger Bürokratie und Berichts­pflichten vor (siehe auch hier).

Vorgelegt wurde nun eine Vielzahl von Vorschlägen und Ankün­di­gungen in sechs Handlungs­feldern mit dem Ziel, die laufende Trans­for­mation und Dekar­bo­ni­sierung der europäi­schen Wirtschaft und Industrie zum Erfolg zu führen: (1) bezahlbare Energie, (2) Leitmärkte, (3) Finan­zierung, (4) Kreis­lauf­wirt­schaft und Zugang zu Rohstoffen, (5) globale Märkte und inter­na­tionale Partner­schaften und (6) Kompetenzen.

Die Heraus­for­de­rungen haben sich nicht zuletzt durch den russi­schen Angriffs­krieg und durch die Steigerung bei den Energie­kosten verschärft. Ein umfas­sender Umbau der Industrie benötigt auch die entspre­chenden Rahmen­be­din­gungen. Und man braucht das nötige Geld dafür. Auch in Zeiten, in denen die größte Wirtschafts­macht der Welt (sprich: USA) den Klima­wandel negiert und sich von der Maxime „Drill, Baby, drill“ leiten lassen möchte, ist der Wind für das ambitio­nierte (aber alter­na­tivlose!) Klima­schutzziel der EU schärfer geworden. Bis 2050 will die EU der erste klima­neu­trale Kontinent werden.Ein zentraler Aspekt dieser Roadmap zum Ziel ist der Green Deal und seine beiden Säulen: die Trans­for­mation (also der Weg zur Dekar­bo­ni­sierung) und die Circular Economy. Dass es mit den Rahmen­be­din­gungen für die Trans­for­mation und die Circular Economy besser aussehen könnte, hatte auch die Ampel­ko­alition erkannt und insbe­sondere auch das Immis­si­ons­schutz­recht zur Hand genommen, um Geneh­mi­gungs­ver­fahren für den dringend benötigten Ausbau von erneu­er­baren Energien aber auch von anderen Anlagen zu beschleu­nigen. Entscheidend ist auch, das Recycling zu stärken. Bei der Beschaffung wichtiger Rohstoffe muss die EU strate­gi­scher vorgehen, um Abhän­gig­keiten drastisch zu verringern und Versor­gungs­un­ter­bre­chungen zu vermeiden. Es bedarf daher auch einer Stoff­strom- und Materialwende.

Die EU-Kommission will daher die Rahmen­be­din­gungen für die Industrie, der eine Schlüs­sel­rolle zum Erreichen der Klima­ziele zukommt, weiter verbessen. Nicht zuletzt durch die Neufassung der IED gibt es jedoch auch kritische Stimmen, dass man bisher eher das Gegenteil erreicht. Anstelle von Beschleu­nigung geht es nur um mehr Bürokratie und anstelle einer Stärkung der Industrie bewirken materi­ell­recht­liche Verschär­fungen womöglich das Gegenteil.

Durch attraktive Rahmen­be­din­gungen und kluge Unter­stützung soll jedoch die europäische Industrie im Rahmen der Erfor­schung, Entwicklung und Herstellung sauberer und nachhal­tiger Techno­logien unter­stützt werden, damit diese ihren Beitrag zum Erreichen der EU-Klima­ziele leisten. Ein Aspekt ist hierbei der Aufbau neuer Leitmärkte für effiziente, klima­freund­liche Techno­logien, wirksamen Carbon-Leakage-Schutz.

Ein Kernan­liegen des Clean Indus­trial Deals ist es auch, für bezahlbare Energie zu sorgen. So will die EU-Kommission unter anderem die Preise senken und den Ausbau grüner Energie voran­treiben. Dazu zählen insbe­sondere die weitere Beschleu­nigung von Geneh­mi­gungs­ver­fahren, die bessere EU-Planung und Ausbau grenz­über­schrei­tender Infra­struk­turen, die Absicherung grüner Direkt­lie­fer­ver­träge (PPAs) und Stärkung von Energie­ge­mein­schaften. Die Kommission hat heute zudem zwei Omnibus-Pakete vorgelegt: eines zum Thema Nachhal­tigkeit und eines zur Verein­fa­chung von Inves­ti­tionen. Diese sollen Unter­nehmen sowie Bürge­rinnen und Bürger von bürokra­ti­schen Belas­tungen und Berichts­pflichten befreien und so einen maßgeb­lichen Beitrag zur Stärkung der Wettbe­werbs­fä­higkeit der EU leisten. (Dirk Buchsteiner)

2025-02-28T13:36:43+01:0028. Februar 2025|Erneuerbare Energien, Immissionsschutzrecht, Industrie, Umwelt|

Wie geht es mit Elektro­ly­seuren weiter?

Wasser­stoff schien zwischen­zeitlich bereits ein wenig „tot“ zu sein, jeden­falls wurde mehr darüber geredet als tatsächlich passiert ist. Dabei soll Wasser­stoff als vielfältig einsetz­barer Energie­träger eine Schlüsselrolle in der zukünf­tigen Energie­ver­sorgung Deutsch­lands einnehmen. Damit soll Wasser­stoff ein wichtiger Baustein dafür sein, die Klima­neu­tra­lität bis 2045 zu erreichen. Dafür muss man sich aber auch mit der „Farben­lehre“ des Wasser­stoffs ausein­an­der­setzen. Klima­freundlich herge­stellter Wasser­stoff könnte es ermög­lichen, die CO-Emissionen vor allem in Industrie, Kraft­werken und Verkehr deutlich zu verringern. Doch dafür muss das ganze Thema Wasser­stoff erstmal Fahrt aufnehmen. Zwar haben Bund und Länder in den vergan­genen Jahren den Rechts­rahmen für Elektro­ly­seure weiter ausge­staltet, zuletzt etwa durch Anpas­sungen der Verordnung über geneh­mi­gungs­be­dürftige Anlagen (4. BImSchV) Welche Möglich­keiten zur Beschleu­nigung und Verein­fa­chung der Geneh­migung von Elektro­ly­seuren bestehen sollten, sollte nun am 14.02.2025 ein „Praxi­scheck“ in Düsseldorf zeigen (siehe Presse­mit­teilung). Dies ist ein Forum zwischen BMUV, dem Land NRW und Unter­nehmen und Behörden.

Worum geht es bei Praxi­schecks? Praxi­schecks sind ein neuer Ansatz, um die Anwend- und Vollzieh­barkeit von Prozessen zu überprüfen, Klarheit für alle Akteu­rinnen und Akteure zu schaffen, Verfahren zu optimieren und unnötige Bürokratie abzubauen. Hierzu gehen Exper­tinnen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung Prozesse von Anfang bis Ende gemeinsam durch, identi­fi­zieren bürokra­tische Hemmnisse, erproben die Vollzieh­barkeit und entwi­ckeln Lösungen. Das BMWK hat beispiels­weise erfolg­reiche Praxi­schecks zu den Themen Photo­voltaik und Windenergie an Land durch­ge­führt und die Ergeb­nisse in entspre­chenden Gesetz­ent­würfen berück­sichtigt. Was nun bei diesem Check heraus­ge­kommen ist, soll ein Ergeb­nis­papier aussagen. Diese Ergeb­nisse sollen dann in mögliche Weiter­ent­wicklung der recht­lichen Rahmen­be­din­gungen, die Ausge­staltung des Vollzugs und die Vorbe­reitung der Verfahren durch die Antrag­stel­le­rinnen und Antrag­steller einfließen. Wir werden hierzu weiter am Ball bleiben. (Dirk Buchsteiner)

2025-02-21T19:29:30+01:0021. Februar 2025|Wasserstoff|

Über Eitelkeit, reisende Anwälte und weiße Krawatten

Anwälten sagt man nach, sie seien eitel. Diesem unver­schämten Vorurteil müsste wohl mit einer einst­wei­ligen Verfügung begegnet werden. Denn so ist es schließlich nicht. Wo kommen wir denn dahin. Ich und eitel… Oder doch? Jeden­falls gibt es losgelöst von einem selbst um den Anwalts­beruf einen gehörigen Berufs-Nimbus wonach nur „Berufs­träger“ (sprich: andere Anwäl­tinnen und Anwälte) „Kollegen“ sind. Niemand sonst. Kolle­ginnen und Kollegen werden dann auch als solche angeschrieben und sich den Gepflo­gen­heiten entspre­chend mit „freund­lichen kolle­gialen Grüßen“ schriftlich verab­schiedet. Wir Anwälte haben natürlich auch eine Berufs­ordnung und eine Berufstracht.

Nun sind wir gelegentlich (wobei Kollege Dr. Dümke – unsere Litigation-Geheim­waffe – gefühlt ja fast täglich) bei diversen Gerichten im Bundes­gebiet unterwegs. Nach einem Zwischen­stopp in Leipzig für eine umfang­reiche Inhouse-Schulung führte mich mein Weg in dieser Woche erst zur E‑world (mit unserem wunder­baren Stand als Energie­rechtseck gemeinsam mit den tollen Kollegen von Arven­steyn und Jung Rechts­an­wälte). Von Essen ging es dann ins beschaulich verschneite Rottweil. Das Ziel war das dortige Landge­richt, an dem ich für einen Mandanten dann trefflich streiten konnte. Wenn man so eine ganze Woche beruflich unterwegs ist, muss man auch gut packen. Doch was packt man ein als reisender Anwalt?

Es gab eine Zeit, da war der Anwalt stets Berufs­an­zugsträger. Durch Corona und Homeoffice haben wir gelernt, dass es auch ohne Anzug geht. Ich meine dennoch, dass ein Anzug ein wunder­bares Kleidungs­stück ist. Doch was ist mit der Krawatte? Als Krawat­ten­träger auf der E‑world bin ich sogar  auf diese angesprochen worden. „Sie tragen noch Krawatte? Ich dachte, die wäre endlich ausge­storben.“ Das Problem: Ich habe nicht nur eine Schublade voll von schönen Langbindern und Schleifen – alles viel zu schade, um diese nicht mehr zu tragen. Darunter sind auch drei oder vier weiße Krawatten. Dabei sind wir beim Thema: Trägt man eigentlich noch weiße Krawatten bei Gericht? Und was ist mit der Robe? Seitdem wir einen neuen Garde­ro­ben­ständer (Fritz Hansen) in der Kanzlei haben, hängen zumindest zwei davon inzwi­schen sehr schön.

Rechts­anwalt Prof. Dr. Bernhard Stüer (1948-2022), Öl auf Leinwand, Dirk Buchsteiner 2010

Wie steht es also um die Amtstracht des Anwalts als Organ der Rechts­pflege? Die Antwort ist: Es kommt darauf an. Antwort liefert hierauf die Berufs­ordnung für Rechts­an­wälte (BORA). Aus deren § 20 („Berufs­tracht“) folgt, dass der Rechts­anwalt vor Gericht als Berufs­tracht die Robe trägt, soweit das üblich ist. Eine Berufs­pflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsge­richt in Zivil­sachen nicht. Was der Anwalt unter der Robe trägt, hat durchaus zu einigen Recht­strei­tig­keiten geführt. Dies betraf die Frage, ob es stets ein weißes Hemd und eine Krawatte sein müsse. Beim Packen der Reise­gar­derobe kam ich sodann ins Grübeln.

In Rottweil, dass bekanntlich in Baden-Württemberg liegt, spielt dann ja auch das eigene Landes­recht eine Rolle. Die dortige Amtstracht­ver­ordnung von 2014 regelt in seinem § 1 die Art und Ausge­staltung der Amtstracht. Diese besteht aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz, der sich – so viel Unter­schied muss sein – wiederum nach der in Deutschland üblichen Besatz-Hierarchie richtet. Samt für Richter und Vertreter der Staats­an­walt­schaft. Rechts­an­wälte tragen einen Besatz aus Seide (bzw. i.d.R. Polyester). Zu der Robe haben Männer ein weißes Hemd mit weißer Krawatte oder weißer Fliege zu tragen. Frauen hingegen tragen eine weiße Bluse mit weißer Schleife oder einem weißen Schal. Soweit so einfach, oder? Doch lebt man dies noch so? Eine weiße Schleife (ich sage bewusst nicht Fliege dazu, denn die ist m.E. nicht selbst­ge­bunden) trug nur mein Lehrer und guter Freund Rechts­anwalt Professor Bernhard Stüer, der in diesem Jahr 77 geworden wäre. Auch die weiße Krawatte sieht man nur noch auf der Richterbank.

In Baden-Württemberg habe ich mich dann auch mal wieder getraut. Die Gegen­seite hatte nicht einmal eine Robe. Auch argumen­tativ fand ich mich durchaus überzeu­gender. Zumindest um eine Krawat­ten­breite. Kann sein, dass hier auch nur die Eitelkeit spricht… (Dirk Buchsteiner)

2025-02-15T00:25:49+01:0014. Februar 2025|re unterwegs|