Im Homeoffice in Toronto hat mich gestern überra­schend ein Verkehrs­planer aus der Stadt Guelph in Ontario kontak­tiert, dass ein gemein­samer Bekannter aus Deutschland mit Familie zu Besuch käme. Mein guter Bekannter Michael aus Bremen, der auch im Verkehr­sektor beratend tätig ist. Welch freudige Überra­schung! Wir fahren morgen gemeinsam mit ein paar weiteren radbe­geis­terten Toron­to­nians auf den geschützten Radfahr­streifen, die Olivia Chow, die Bürger­meis­terin der größten Stadt Kanadas auf vielen großen Straßen in den letzten Jahren hat einrichten lassen.

Leider sollen diese Protected Bike Lanes, wenn es nach Doug Ford geht, dem Premier der Provinz Ontario, bald verschwinden. Wir hatten darüber letztes Jahr schon mal berichtet. Inzwi­schen hat Ford ein Gesetz durch das Parlament von Ontario verab­schieden lassen, das Fahrradwege auf Kosten von Kfz-Spuren nur noch mit Zustimmung der Provinz erlaubt. Außerdem sollen drei der wichtigsten Radfahr­streifen (auf Bloor, Yonge und University Avenue) beseitigt werden. Die dafür vorge­se­henen Kosten belaufen sich auf 48 Millionen Kanadische Dollar (ca. 30 Mio Euro). Im Übrigen sieht das Gesetz, es heißt „Reducing Gridlock, Saving You Time Act“, auch vor, dass Radfahrer und deren Angehörige, die nach Besei­tigung der Radwege überfahren werden, keinen Schadens­er­satz­an­spruch gegen die Provinz oder ihren Premier haben.

Inzwi­schen hat eine Studentin der Univer­sität Toronto und ein Fahrrad­kurier eine Eilent­scheidung (injunction) erwirkt, die vorerst verhindern soll, dass die Radwege auf kostspielige Weise beseitigt werden, bevor das Gericht erkennt, dass sie zum Schutz von Leben und Gesundheit der Klagenden hätten bleiben müssen. Sehr zum Unmut des rechts­po­pu­lis­ti­schen Premiers, der kurz darauf die richter­liche Unabhän­gigkeit in Frage gestellt und gefordert hat, dass die Richter in Zukunft in Kanada ebenso wie in den USA gewählt werden sollten.

Aber kommen wir zurück zu deutschen Fällen. Auch hier gibt es umstrittene Protected Bike Lanes. Wir hatten mal über einen Radfahr­streifen in Mönchen­gladbach berichtet, der von einem Autofahrer im Eilver­fahren erfolg­reich angefochten worden war. Inzwi­schen ist das Verfahren auch vor dem Oberver­wal­tungs­ge­richt Münster entschieden worden, das die Entscheidung des VG Düsseldorf aufrecht­erhalten hat. Die Stadt Mönchen­gladbach hat die Protected Bike Lane inzwi­schen zurück­gebaut. Das war ziemlich teuer.

Glücklich sind wir über die Entscheidung des OVG Münster nicht. Denn das Gericht räumt in seiner Entscheidung ein, dass die Straßen­ver­kehrs­be­hörde den geschützten Radfahr­streifen auf einer anderen Rechts­grundlage, die inzwi­schen auch in Kraft ist, nämlich dem § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO hätte begründen können. Diese Rechts­grundlage unter­scheide sich aber in ihren Voraus­set­zungen so sehr von der straßen­ver­kehrs­recht­lichen General­klausel (§ 45 Abs. 1 Satz 1 StVO), dass die Behörde sie nachträglich nicht austau­schen konnte.

Mit anderen Worten, die Stadt musste den Radweg für viel Geld abbauen. Und um alles noch mal richtig zu machen, müsste sie ihn nun, da er an dieser Stelle im Grunde für den Radverkehr alter­na­tivlos ist, auf neuer Rechts­grundlage wieder aufbauen. So fordern unsere Mandanten das in einer Petition und so hatten wir es auch in unserem Gutachten vorge­schlagen. Nun, das Gericht hat außer der aus seiner Sicht falschen Rechts­grundlage auch noch einige Details der Durch­führung moniert. Das hätte man aus unserer Sicht aber ohne große Schwe­rig­keiten beheben können. 

Unser Rat an Kommunen ist, in Zukunft gleich die richtige Rechts­grundlage zu wählen. Die besagte Bereit­stellung angemes­sener Flächen für die Fahrrad- und Fußverkehr gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO. Grundlage dafür ist in der Regel ein Gesamt­konzept, das die positiven Auswir­kungen für den Umwelt‑, Klima- und Gesund­heits­schutz oder die Förderung der geord­neten städte­bau­lichen Entwicklung in den Blick nimmt. Die Stadt Mönchen­gladbach konnte das bei Einrichtung der Protected Bike Lane aller­dings noch nicht, denn die neue Rechts­grundlage trat erst im Oktober letzten Jahres in Kraft. (Olaf Dilling)