Wie wir hier schon mehrfach berichtet haben, führen wir derzeit mehrere Schaden­er­satz­klagen gegen die Energie­ver­sorger Stromio GmbH und gas.de Versor­gungs­ge­sell­schaft mbH am Landge­richt Düsseldorf wegen mögli­cher­weise unzuläs­siger Kündigung von Energie­lie­fer­ver­trägen. Es handelt sich Verfahren bei denen die Ansprüche der ehema­ligen Kunden dieser Versorger durch Abtre­tungen an einen Rechts­dienst­leister gebündelt sind.

Im Rahmen dieser Verfahren muss das Landge­richt nun Beweis darüber erheben, ob die Abtre­tungs­er­klä­rungen auch tatsächlich von den entspre­chenden Kunden stammen und befragt hierzu die Kunden im Rahmen des schrift­lichen Zeugen­be­weises, da es prozessual unöko­no­misch wäre hunderte Zeugen­ver­neh­mungen persönlich durch­zu­führen, bei denen es nur um die Frage geht: „Haben Sie die vorlie­gende Abtre­tungs­er­klärung unterschrieben?“.

Im Zuge dessen tauchte die – zumindest für Juristen hochspan­nende – Frage auf, ob das Gericht einen zunächst nur schriftlich geladenen Zeugen automa­tisch doch noch einmal persönlich laden muss, wenn eine Prozess­partei dem Zeugen auch Fragen stellen möchte. Das ist nämlich umstritten. Es gibt Gerichte die sind der Meinung, in diesem Fall müsse der Zeuge doch noch einmal mündlich geladen werden und es gibt andere Entschei­dungen die dem Gericht ein Ableh­nungs­recht zugestehen, wenn die Art der Fragen eine persön­liche Ladung nicht erfor­derlich machen, insbe­sondere weil sonst die Prozess­partei die Entscheidung des Gerichts zur schrift­lichen Zeugen­ver­nehmung einfach aushebeln könnte. Dieser Auffasssung hat sich nun das Landge­richt Düsseldorf in einem ersten Verfahren angeschlossen und die persön­liche Ladung der Kunden als Zeugen abgelehnt. Für die betrof­fenen Kunden ist das positiv, da sie eine umständ­liche Anreise nach Düsseldorf vermeiden können und das Gericht mögli­cher­weise schneller zu einer Entscheidung gelangt.

(Christian Dümke)