Klimaneutralität setzt voraus, dass auch die Erdgasverbrennung bis 2045 beendet wird. Schließlich zieht die Verbrennung von Erdgas zwar weniger, aber nicht null fossile Emissionen nach sich. Entsprechend hat das Gasnetz ein Verfallsdatum. Viele Bürger haben jedoch offenbar nicht damit gerechnet, dass das Erdgasnetz tatsächlich in den nächsten zwanzig Jahren abgeschaltet wird. Zwar hat sich herumgesprochen, dass die Bundesrepublik Deutschland mittelfristig klimaneutral werden will, doch nicht jeder Bürger hat die Konsequenzen des europäischen Klimagesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Klimabeschluss von 2021 für sich in vollem Umfang durchdacht. Sie wollen beim Erdgas bleiben.
Doch was bedeutet das nun in der Praxis? Müssen Versorger auch gegen ihren Willen weiterhin Bürger mit Erdgas beliefern? Aktuell verpflichtet § 18 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) die Betreiber von Energieversorgungsnetzen schließlich, Letztverbraucher im Niederdruckbereich anzuschließen. § 20 EnWG verpflichtet die Versorger zudem, den Netzzugang zu gewähren. Konkretisiert sind beide Regelungen in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV).
Aus diesem Rechtsrahmen ergibt sich, dass sich das Recht auf Versorgung nur auf bestehende Netze bezieht – nicht jedoch auf den Betrieb eines Netzes an sich. Das bedeutet, dass der Kunde zwar eine bestehende Netzstruktur nutzen darf und ihm dies nur in wenigen Fällen verwehrt werden kann, aber er keinen Anspruch auf deren Erhalt hat. Einen Versorger auf diesem Wege gegen seinen Willen am Betrieb festzuhalten, wird also nicht möglich sein.
Ein Blick in den Rechtsrahmen zeigt aber auch: Die bevorstehende Stilllegung des Gasnetzes erfordert ein Set an Regelung, das für alle Seiten Rechtssicherheit gewährleistet. Für Versorger, Netzbetreiber und Verbraucher muss klar sein, wie es weitergeht. Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits in einem kurzen Papier aus dem Frühjahr 2024 auf offene Fragen in Zusammenhang mit dem Erdgasnetz hingewiesen. Letztlich muss jedoch der Gesetzgeber selbst klare Regelungen schaffen, aus denen eindeutig hervorgeht, welche Verpflichtungen bestehen und worauf sich die Beteiligten wie lange verlassen können. Diese Aufgabe wird der nächste Bundestag angehen müssen (Miriam Vollmer).
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