Der Energieversorger Stromio GmbH sieht sich weiterhin mit Schadenersatzforderungen ehemaliger Kunden konfrontiert, die mitten in der Energiekrise von Stromio außerordentlich gekündigt wurde. Sehr wahrscheinlich zu Unrecht, wie zumindest das Landgericht Düsseldorf in mehreren von uns geführten Klageverfahren meint.
Auch die Verbraucherzentrale Hessen ist deswegen mit einer Musterfeststellungsklage gegen Stromio ins Feld gezogen, die aktuell am OLG Hamm verhandelt wird.
Aber wann droht eigentlich die Verjährung möglicher Forderungen gegen Stromio? Derartige Ansprüche unterliegen der Regelverjährung von 3 Jahren, diese beginnt aber erst am Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Stromio hat die betroffenenen Kunden zwar schon Ende des Jahres 2021 gekündigt, der eigentliche Schaden, in Gestalt höherer Energiekosten durch die Inanspruchnahme eines anderen Versorgers hat sich für die Betroffenen jedoch regelmäßig erst im Jahr 2022 realisiert.
Wir gehen daher davon aus, dass mindestens bis Ende des Jahres 2025 noch unverjährte mögliche Schadenersatzanspüche gegen Stromio bestehen.
(Christian Dümke)
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