Der Energie­ver­sorger Stromio GmbH sieht sich weiterhin mit Schaden­er­satz­for­de­rungen ehema­liger Kunden konfron­tiert, die mitten in der Energie­krise von Stromio außer­or­dentlich gekündigt wurde. Sehr wahrscheinlich zu Unrecht, wie zumindest das Landge­richt Düsseldorf in mehreren von uns geführten Klage­ver­fahren meint.

Auch die Verbrau­cher­zen­trale Hessen ist deswegen mit einer Muster­fest­stel­lungs­klage gegen Stromio ins Feld gezogen, die aktuell am OLG Hamm verhandelt wird.

 

Aber wann droht eigentlich die Verjährung möglicher Forde­rungen gegen Stromio? Derartige Ansprüche unter­liegen der Regel­ver­jährung von 3 Jahren, diese beginnt aber erst am Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Stromio hat die betrof­fe­nenen Kunden zwar schon Ende des Jahres 2021 gekündigt, der eigent­liche Schaden, in Gestalt höherer Energie­kosten durch die Inanspruch­nahme eines anderen Versorgers hat sich für die Betrof­fenen jedoch regel­mäßig erst im Jahr 2022 realisiert.

Wir gehen daher davon aus, dass mindestens bis Ende des Jahres 2025 noch unver­jährte mögliche Schaden­er­satz­an­spüche gegen Stromio bestehen.

(Christian Dümke)