Als Energierechtler sehen wir die Ampel ja nicht so negativ wie viele andere Leute: In den letzten Jahren jagte eine Novelle die nächste, dabei viele Reformen, die überfällig waren. Auch die Gaspreiskrise 2022 war handwerklich kein Meisterstück, aber wir hatten beim Blick auf die Schwierigkeiten vieler Mandanten, überhaupt noch Gas liefern bzw. beziehen zu können, schon mit dem Schlimmsten gerechnet. Hätte eine andere Regierung die teilweise groben Schnitzer in den entsprechenden Gesetzen vermieden? Allen Umfragen zufolge werden wir in absehbarer Zeit – ob nun Winter oder Frühling – sehen, ob eine andere Regierung das Handwerk des Gesetze-Strickens besser beherrscht und weniger Maschen fallen lässt, die dann die Gerichte wieder aufnehmen müssen.
Doch das jähe Ende der Ampel kommt energierechtlich zur Unzeit. Derzeit sind eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben in der Schwebe, die eigentlich keineswegs bis tief in 2025 warten können. Zumindest gestern sah es auch nicht danach aus, dass die Ex-Ampel nun als Minderheitsregierung noch die Mehrheiten zusammenbekommt, um zumindest die wichtigsten Vorhaben noch durch den Bundestag zu bringen.
Da wäre also zunächst die Novelle des EnWG. Energysharing muss also warten. Ärgerlich, weil dringend: Die Neuregelung des Netzanschlussverfahrens für Anschlusspetenten außerhalb der Niederspannungs- bzw. Niederdruckebene.
Ansonsten sind erhebliche Teile des Green Deal noch nicht umgesetzt. Allen voran: Die Erneuerbaren-Richtlinie, die RED III. Hier geht es um wichtige Grundlagen, auch für die Länder und Gemeinden, wie etwa Beschleunigungsgebiete, auch den Ausbau der Batteriespeicherinfrastruktur. Mindestens ebenso ärgerlich: Dass die ohnehin viel zu lange verschleppte Umsetzung der neuen Emissionshandelsrichtlinie nun liegen bleibt. Hier geht es nicht um einzelne Schönheitsreparaturen, hier werden ganze Sektoren neu aufgenommen und die Voraussetzungen für den Start des ETS II für die Sektoren Gebäude und Verkehr gelegt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, weil Emissionsgenehmigungen eigentlich 2025 vorliegen müssen, zudem startet die (nicht mit dem BEHG zu verwechselnden) Berichtspflicht. Was nun?
Dass auch die Novelle von AVBFernwärmeV und 38. BImSchV – hier geht es um das kaputte THG-Quotensystem – liegen bleibt, erscheint angesichts dessen fast schon als Petitesse, ohne es aber zu sein. Die THG-Quote zieht bekanntlich mit den Jahren deutlich an, das setzt ein funktionierendes System voraus. Der Plan, es zu fixen, war eigentlich simpel und nicht übel, was nun kommt? Who knows. Auch in Sachen Abscheidung und Speicherung bzw. Verwendung von CO2 (CCS/CCU) ist es ärgerlich, dass die Branche nun noch länger in Unsicherheit bleibt, zumal auch die Union in ihrer „Neuen Energie-Agenda“ auf CCS setzt. Liegen bleiben nun wohl auch die Novellen des BauGB und die Ladesäulenverordnung.
Ob die Union sich gegen Zugeständnisse beim Termin für neue Wahlen überreden lässt, zumindest noch die aus europarechtlichen Gründen ganz dringenden Umsetzungsakte zu erlassen? Wünschenswert wäre das. Aber ob es darauf noch ankommt im gerade anlaufenden Wahlkampf? (Miriam Vollmer).
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