Als Energie­rechtler sehen wir die Ampel ja nicht so negativ wie viele andere Leute: In den letzten Jahren jagte eine Novelle die nächste, dabei viele Reformen, die überfällig waren. Auch die Gaspreis­krise 2022 war handwerklich kein Meister­stück, aber wir hatten beim Blick auf die Schwie­rig­keiten vieler Mandanten, überhaupt noch Gas liefern bzw. beziehen zu können, schon mit dem Schlimmsten gerechnet. Hätte eine andere Regierung die teilweise groben Schnitzer in den entspre­chenden Gesetzen vermieden? Allen Umfragen zufolge werden wir in abseh­barer Zeit – ob nun Winter oder Frühling – sehen, ob eine andere Regierung das Handwerk des Gesetze-Strickens besser beherrscht und weniger Maschen fallen lässt, die dann die Gerichte wieder aufnehmen müssen.

Doch das jähe Ende der Ampel kommt energie­rechtlich zur Unzeit. Derzeit sind eine ganze Reihe von Geset­zes­vor­haben in der Schwebe, die eigentlich keineswegs bis tief in 2025 warten können. Zumindest gestern sah es auch nicht danach aus, dass die Ex-Ampel nun als Minder­heits­re­gierung noch die Mehrheiten zusam­men­be­kommt, um zumindest die wichtigsten Vorhaben noch durch den Bundestag zu bringen.

Da wäre also zunächst die Novelle des EnWG. Energys­haring muss also warten. Ärgerlich, weil dringend: Die Neure­gelung des Netzan­schluss­ver­fahrens für Anschluss­pe­tenten außerhalb der Nieder­span­nungs- bzw. Niederdruckebene.

Ansonsten sind erheb­liche Teile des Green Deal noch nicht umgesetzt. Allen voran: Die Erneu­er­baren-Richt­linie, die RED III. Hier geht es um wichtige Grund­lagen, auch für die Länder und Gemeinden, wie etwa Beschleu­ni­gungs­ge­biete, auch den Ausbau der Batte­rie­spei­cher­in­fra­struktur. Mindestens ebenso ärgerlich: Dass die ohnehin viel zu lange verschleppte Umsetzung der neuen Emissi­ons­han­dels­richt­linie nun liegen bleibt. Hier geht es nicht um einzelne Schön­heits­re­pa­ra­turen, hier werden ganze Sektoren neu aufge­nommen und die Voraus­set­zungen für den Start des ETS II für die Sektoren Gebäude und Verkehr gelegt. Hier besteht dringender Handlungs­bedarf, weil Emissi­ons­ge­neh­mi­gungen eigentlich 2025 vorliegen müssen, zudem startet die (nicht mit dem BEHG zu verwech­selnden) Berichts­pflicht. Was nun?

Dass auch die Novelle von AVBFern­wärmeV und 38. BImSchV – hier geht es um das kaputte THG-Quoten­system – liegen bleibt, erscheint angesichts dessen fast schon als Petitesse, ohne es aber zu sein. Die THG-Quote zieht bekanntlich mit den Jahren deutlich an, das setzt ein funktio­nie­rendes System voraus. Der Plan, es zu fixen, war eigentlich simpel und nicht übel, was nun kommt? Who knows. Auch in Sachen Abscheidung und Speicherung bzw. Verwendung von CO2 (CCS/CCU) ist es ärgerlich, dass die Branche nun noch länger in Unsicherheit bleibt, zumal auch die Union in ihrer „Neuen Energie-Agenda“ auf CCS setzt. Liegen bleiben nun wohl auch die Novellen des BauGB und die Ladesäulenverordnung.

Ob die Union sich gegen Zugeständ­nisse beim Termin für neue Wahlen überreden lässt, zumindest noch die aus europa­recht­lichen Gründen ganz dringenden Umset­zungsakte zu erlassen? Wünschenswert wäre das. Aber ob es darauf noch ankommt im gerade anlau­fenden Wahlkampf? (Miriam Vollmer).