Bereits seit 2021 unter­liegen Fernwär­me­an­bieter in Deutschland durch die novel­lierte AVBFern­wärmeV strengen Trans­pa­renz­vor­gaben. Die Verordnung verpflichtet Wärme­ver­sorger in § 1a Abs. 1 AVBFern­wärmeV die Grund­lagen ihrer Preis­an­pas­sungen verständlich und öffentlich zugänglich darzu­legen, insbe­sondere durch genaue und gut auffindbare Verweise auf die Quellen preis­re­le­vanter Indizes.

In den letzten Jahren kam es hierzu mehrfach zu gericht­lichen Ausein­an­der­set­zungen, da Anbieter die Anfor­de­rungen nicht hinrei­chend umgesetzt hatten. Ein promi­nenter Fall betrifft einen Wärme­ver­sorger in Mainz, dessen Angaben das Landge­richt Mainz als unzurei­chend bewertete und damit der Argumen­tation des Bundes­ver­bands der Verbrau­cher­zen­tralen folgte.. So hatte das Unter­nehmen eine Formel zur Berechnung künftiger Preis­an­pas­sungen auf seiner Webseite bereit­ge­stellt, jedoch ohne ausrei­chende Erläu­terung und ohne direkte Verlinkung zu den verwen­deten Daten­quellen. Für den in der Preis­an­pas­sungs­formel enthal­tenen Buchstaben „G“ fand sich etwa die Erklärung: „destatis Fachserie 17 Reihe 2 lfd. Nr. 652 Erdgas – Abgabe an Kraft­werke.“ Diese Infor­mation war jedoch weder verlinkt noch ausrei­chend konkretisiert.

Das Gericht befand, dass solche Darstel­lungen gegen die AVBFern­wärmeV verstoßen, die Anbieter zur verständ­lichen und leicht zugäng­lichen Kommu­ni­kation verpflichtet. Die Quellen sollten, so das Gericht, klar benannt und so verlinkt sein, dass Verbraucher
sie ohne vertie­fende Recherche einsehen können. Die derzeitige Praxis sei dagegen irreführend, da die für Preis­an­pas­sungen maßgeb­lichen Indizes nur schwer zu finden seien und zusätz­liche Nachfor­schungen erfor­derten, was nicht im Sinne der gesetz­lichen Vorgaben sei.

Dieser Fall ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie Anbieter die zuneh­menden Trans­pa­renz­vor­gaben der AVBFern­wärmeV umsetzen müssen, um den Anfor­de­rungen der Recht­spre­chung zu genügen und Verbraucher eine leicht nachvoll­ziehbare Grundlage für Preis­an­pas­sungen zu bieten.

(Christian Dümke)